GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Eine sogenannte transmortale Vollmacht liegt vor, wenn der Erblasser eine Vollmacht erteilt, die nach seinem Tod weitergelten soll. Die Erteilung einer solchen transmortalen Vollmacht ist möglich. Der Bevollmächtigte vertritt nach dem Tod des Vollmachtgebers dann die Erben und kann diese also berechtigen oder verpflichten. Laut einem Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Hamm vom 10.01.2013 (Az.: 15 W 79/12) soll eine solche transmortale Vollmacht allerdings dann erlöschen, wenn es sich bei dem ... weiter lesen