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Frankfurt am Main (jur). Sollen Mitarbeiter oder die Leitung ambulanter Pflegedienste beim Erbe eines Betreuten bedacht werden, ist dies nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Nur wenn das Pflegedienstpersonal nachweisen kann, dass die Erbeinsetzung nichts mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Pflegevertrag zu tun hat, kann das Erbe später angetreten werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 29. Mai 2015, veröffentlichten Beschluss (Az.: 21 W 67/14). Zumindest nach den hessischen Vorschriften muss bewiesen werden, dass kein Zusammenhang zwischen Erbvertrag und den Pflegeleistungen bestanden hat. Im konkreten Fall hatte die Geschäftsführerin eines ... weiter lesen
Die sog. Erbrechtsverordnung – Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012 – tritt ab dem 17.08.2015 in Kraft. Das hat erhebliche Auswirkungen für ausländische Staatsangehörige in Deutschland! Bislang werden alle Erbfälle von Italienern, die in Deutschland ihren letzten Wohnsitz hatten, nach dem italienischen Erbrecht geregelt, wenn sie im Testament keine andere Wahl getroffen haben, Art. 25 I EGBGB und Art. 46 I legge 218 vom 31.051995. Entscheidend für das anwendbare Erbrecht ist bis dahin die Staatsangehörigkeit des Verstorbenen. Diese grundsätzliche Regel ändert sich nun ab dem 17.08.2015. Nach diesem Datum richtet sich das anwendbare Erbrecht nach dem Recht des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In Einzelfällen soll jedoch auch eine Fotokopie des Testaments ausreichend sein, wie eine Entscheidung des OLG Naumburg (Beschluss vom 29.03.2012, AZ: 2 Wx 60/11) zeigt. Nach der Entscheidung des Gerichts könne der Wille des Erblassers im Falle eines verschwundenen Testaments auch auf anderen Wegen nachgewiesen werden. Falls das Originaltestament nicht auffindbar sei, könne auch eine Kopie ausreichend sein, um das Erbrecht erfolgreich nachzuweisen. Das Original müsse dafür zweifelsfrei vom Erblasser stammen und nicht bewusst durch ihn vernichtet ... weiter lesen
1. Kein Testament "Ich brauche kein Testament, meine Frau bekommt doch sowieso alles." Dieser Satz ist so weit verbreitet wie er falsch ist. Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Wer verheiratet ist und keinen Ehevertrag geschlossen hat, wird von seinem Ehegatten zu ½ beerbt, die Kinder teilen sich die andere Hälfte des Nachlasses. Hinterlässt der Verstorbene keine Kinder, erbt der Ehegatte zu ¾ und die Eltern des Verstorbenen, ersatzweise dessen Geschwister, zu ¼. Alle Erben bilden eine Erbengemeinschaft und sind für die Aufteilung und Verwaltung des Nachlasses gemeinsam zuständig. Der Ehegatte ist gezwungen, sich mit den weiteren Erben zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Teilweise wurden die deutschen Finanzämter umgangen, da zu versteuernde Zinsen nicht in Deutschland angegeben wurden. Transaktionen von Geld in die Schweiz war Anfang der 1980er Jahre, bei einigen Deutschen anscheinend beliebt. Viele dieser Steuersünder sind zwischenzeitlich verstorben, so dass sich mittlerweile deren Erben im Besitz des Geldes befinden. Strafverfolgung könnte auch Erben von Steuersündern drohen, nachdem kürzlich immer wieder von Steuerfahndungen wegen Steuerhinterziehung die Rede war. Ärger scheint jedoch nicht nur den ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschied mit Beschluss vom 10.01.2013 (Az.: 15 W 79/12), dass eine transmortale Vollmacht, welche seitens des Erblassers erlassen wurde, wohl erlischt sofern der Bevollmächtigte Alleinerben sei. In dem von dem OLG zu entscheidenden Fall soll eine beantragte Eigentumsumschreibung eines Ehemanns der Erblasserin anscheinend von dem Grundbuchamt abgelehnt worden sein. Vor ihrem Tod soll die verstorbene Ehefrau ihrem Ehemann eine notarielle Generalvollmacht erteilt haben. Diese sollte ... weiter lesen
Wenn der Erblasser nicht durch Verfügung von Todes wegen seine Erben bestimmt, werden seine nächsten Verwandten und der Ehegatte kraft Gesetzes seine gesetzlichen Erben. Durch Testament oder Erbvertrag können die gesetzlichen Erben aber recht unkompliziert enterbt werden, indem einfach eine andere Erbfolge bestimmt wird. Diese Freiheit des Testierenden, über sein Vermögen auch für den Todesfall frei zu bestimmen, wird aber durch das Gesetz eingeschränkt. Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt das Recht der gesetzlichen Erben auf einen Mindestanteil. Bestimmte nahe Angehörige erhalten zum Ausgleich für die Enterbung ein Pflichtteilsrecht. Das Pflichtteilsrecht bezweckt damit ... weiter lesen
Der Oberste Gerichtshof des Fürstentums Liechtenstein (OGH) hat mit Urteil vom 7. 12. 2012, AZ 03 CG.2011.93 entschieden, dass 1) die Frist für Pflichtteilsergänzungsansprüche nicht vor dem Erbfall läuft, wenn die Stiftung vom Willen des Stifters abhängig ist. 2) die Stiftung zur Auskunft über Zuwendungen des Stifters (Stiftungsgeschäft, Zustiftung) verpflichtet ist. Anmerkungen 1) In dem vom OGH entschiedenen Fall war bekannt, dass die Stiftung vom dem Willen des Stifters durch einen Mandatsvertrag gebunden war (abhängige Stiftung). Ob der Pflichtteilsberechtigte auf Erteilung von Auskunft über das Bestehen des Mandatsvertrags hat, geht aus der Entscheidung ... weiter lesen
Nach vielen Jahrzehnten des Friedens sind in Deutschland insgesamt Vermögenswerte in Billionenhöhe angehäuft worden. Wenn es zum Erbfall kommt ist dies meist auch emotional eine Ausnahmesituation. Leider kommt es auch immer häufiger zu Streitigkeiten wegen der Erbschaft. wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, dann landen diese Streitigkeiten auch immer häufiger vor den Gerichten. Deshalb sollten gerade Erblasser- um eine solche Situation zu vermeiden- ihren letzten Willen eindeutig formulieren. Um bzgl. der Form und des Inhalts keine Fehler zu machen, empfiehlt es sich daher, sich hierbei juristischen Rat zu holen. Denn so mancher Erblasser würde sich sprichwörtlich im Grabe umdrehen, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 10.01.2013 (Az. 15 W 79/12) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass eine Vollmacht, die der Erblasser erteilt hat und die nach seinem Tode weiter gelten soll, dann erlöschen soll, wenn der Bevollmächtigte den Erblasser allein beerbt. Grundsätzlich braucht bei einer transmortalen Vollmacht, die auch über den Tod hinaus Geltung entfaltet, das Grundbuchamt nur die Wirksamkeit der Vollmacht zu prüfen, so dass ein Erbfolgennachweis nicht mehr erforderlich ist. Etwas anderes ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 10.07.2013 (Az.: IV ZR 224/12) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Begebung keiner gesonderten notariellen Beurkundung bedürfe. Der BGH hatte in einen Fall zu entscheiden, in dem die Parteien um die Erbenstellung nach dem im Jahre 2010 verstorbenen Erblasser stritten. Der Erblasser hatte im Jahr 2002 mit seiner ersten Ehefrau einen Erbvertrag zugunsten einer von ihm errichteten Stiftung geschlossen. Nachdem seine erste Ehefrau gestorben war und der Erblasser neu geheiratet hatte, bestimmte ... weiter lesen
Leitsatz: Die zwischen dem Gläubiger einer Spareinlage und dem Kreditinstitut getroffene Vereinbarung, dass die Rechte aus der Spareinlage mit dem Tode des Gläubigers auf einen Dritten übergehen, kann grundsätzlich auch dann, wenn diese Vereinbarung als unwiderruflich bezeichnet ist und der Dritte sie mitunterzeichnet hat, ohne Beteiligung des Dritten durch eine Vereinbarung zwischen dem Gläubiger und dem Kreditinstitut aufgehoben werden. Vor dem Tod des Gläubigers hat der Dritte kein Recht, sondern nur eine Chance auf künftigen Rechtserwerb. OLG Saarbrücken: Beschluss vom 13.09.2012 - 8 U 581/10-162 Hintergrund: In einem Bankvertrag kann vereinbart werden, dass die Rechte aus dem ... weiter lesen