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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com erläutern dazu: Tritt der Erbfall ein, so befinden sich die Erben nicht nur emotional in einer Ausnahmesituation, auch juristisch gesehen gestalten sich erbrechtliche Angelegenheiten oft sehr schwierig. So verhält es sich auch, wenn ein Mietverhältnis des Erblassers besteht. Dieses geht im Normalfall auf den Erben über, welcher das Mietverhältnis dann fristgerecht kündigen kann. Somit wandeln sich dann die nach dem Tod des Erblassers entstandenen Forderungen aus dem Mietverhältnis in reine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Immer häufiger kommt es zu Erbfällen mit Auslandsbezug. Die Gründe dafür sind beispielsweis in Deutschland lebende Erblasser, die eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen. Oder der stetige Anstieg von Vermögen, welches Deutsche im Ausland besitzen. Beim Tod des Erblassers muss dann entschieden werden, welches Erbrecht zur Anwendung kommt. Nach den Regeln des deutschen und des internationalen Erbrechts kommt es grundsätzlich zunächst auf die Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt seines Ablebens an. ... weiter lesen
Wir werden immer wieder gefragt, wann ein Testament in Kalifornien anerkannt wird. Der Beitrag erläutert die Form des Testaments des kalifornischen Erbrechts und die Anerkennung ausländischer Testamente in Kalifornien. Form nach dem Erbrecht von Kalifornien Nach dem Erbrecht von Kalifornien kann ein Testament als „Zwei-Zeugen-Testament“ errichtet werden. Nach 6110. (a) CPC muss ein Testament schriftlich errichtet werden. Nach 6110. (b) CPC muss es von einer der folgenden Personen unterschrieben werden: (1) dem Testator (2) im Namen des Testators bei einer anderen Person in der Gegenwart und auf Anweisung des Testators (3) von einem conservator ... weiter lesen
Ein mehrsprachiger Auszug aus dem Sterbeverzeichnis („internationale Sterbeurkunde“), der nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen vom 08.09.1976 (CIEC) ausgestellt wurde, ist in den anderen Vertragsstaaten von jeder Förmlichkeit befreit. Eine internationale Sterbeurkunde erleichtert daher die Nachlassabwicklung in Spanien . Ebenfalls von allen Förmlichkeiten befreit sind mehrsprachige Geburts- und Heiratsurkunden nach dem CIEC. Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens sind Belgien; Bosnien-Herzegowina; Deutschland ; Estland (seit 24.12.2011); Frankreich; Italien; Kroatien; Litauen; Luxemburg; ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Oftmals setzen sich Eheleute in ihren Testamenten wechselseitig als Erben und ihre Kinder zu gleichen Teilen als Schlusserben ein. Dabei wird vielfach nicht bedacht, dass im Todesfall eines Elternteils auch dessen Bruder oder Schwester seinen bzw. ihren Pflichtteil einfordern kann. Dies kann dann im Endeffekt zu großen Problemen führen. Insbesondere der verbleibende Schlusserbe kann sich des verbleibenden Schlusserbteils letztlich nicht sicher sein und somit kann diese Konstellation gerade für ihn negative ... weiter lesen
Bis zur Erbrechtsreform verjährten erbrechtliche Ansprüche in 30 Jahren. Seit dem 1.1.2010 gilt auch für erbrechtliche Ansprüche im Grundsatz – es gibt Ausnahmen (z.B. Herausgabeanspruch des Erben)– die allgemeine Verjährungsfrist, also 3 Jahre zum Jahresende. Dies gilt selbst dann, wenn der Erbfall vor dem 01.01.2010 eingetreten war. Die Übergangsbestimmung des Art. 229 § 23 EGBGB bestimmt ferner, dass die 3-Jahresfrist spätestens für am 1.1.2010 noch nicht verjährte Ansprüche am 1.1.2010 beginnt. Daher verjähren viele erbrechtliche zum Ablauf des Jahres 2012. Die Verjährung kann durch Klageerhebung gehemmt werden. Nach Ablauf des Jahres 2012 ist es ... weiter lesen
Wenn ein Todesfall eintritt, dann sind meist viele Angelegenheiten zu regeln. Daneben kann es zu der unschönen Situation kommen, dass die Aufteilung der Erbschaft durch den Erblasser nicht eindeutig geregelt wurde und es nunmehr unter den potentiellen Erben zum Streit kommt. Diese Situation war in den allermeisten Fällen auch sicherlich vom Erblasser nicht gewollt. Aber leider kommt es ziemlich häufig vor, dass der Erblasser meint, seinen letzten Willen völlig unmißverständlich formuliert zu haben- tatsächlich ist dies aber keineswegs der Fall. Um einer solchen Situation vorzubeugen und einen potentiellen Streit unter den zukünftigen Erben möglichst zu vermeiden, kann nur empfohlen werden, ... weiter lesen
Den Testamentsvollstrecker treffen zahlreiche Aufgaben und Pflichten, deren Wahrnehmung in Spanien oftmals mit tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten verbunden ist. Der Beitrag gibt eine kurze Einführung in die besonderen rechtlichen Probleme bei Spanienvermögen. Auf die Testamentsvollstreckung anwendbares Erbrecht War der Erblasser deutscher Staatsangehöriger, so ist sowohl aus deutscher Sicht (Art. 25 Abs. 1 EGBGB) als auch aus spanischer Sicht (Art. 9 Abs. 8 Código Civil) deutsches materielles Erbrecht anzuwenden (nicht zu verwechseln mit dem Steuerrecht, siehe unten). Dies betrifft auch die Testamentsvollstreckung. Pflichten des Testamentsvollstreckers Nach deutschem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 10.01.2013 (Az. 15 W 79/12) hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden, dass eine Vollmacht, die der Erblasser erteilt hat und die nach seinem Tode weiter gelten soll, dann erlöschen soll, wenn der Bevollmächtigte den Erblasser allein beerbt. Grundsätzlich braucht bei einer transmortalen Vollmacht, die auch über den Tod hinaus Geltung entfaltet, das Grundbuchamt nur die Wirksamkeit der Vollmacht zu prüfen, so dass ein Erbfolgennachweis nicht mehr erforderlich ist. Etwas anderes ... weiter lesen
"Erbschaft fürs Pflegeheim" LG München I, Teilurteil vom 26.05.2004, Az.: 26 O 12525/03 Wer im Pflegeheim lebt, kann den Träger des Heims nur unter bestimmten Voraussetzungen als Erben einsetzen. Der Heimträger kann wegen des Verbots der Vorteilsnahme nur Erbe werden, wenn die Heimleitung nichts von der Erbeinsetzung weiß oder die zuständige Heimaufsichtsbehörde noch zu Lebzeiten des Heimbewohners nach sorgfältiger Prüfung eine Ausnahmegenehmigung erteilt (§ 14 HeimG). Ursula W. war Kinderkrankenschwester und leitende Hebamme der Schwesternschaft des BRK. Im Alter von 86 Jahren starb sie nach mehreren Schlaganfällen im Juni 2002 im Pflegeheim der BRK-Schwesternschaft in Gründwald bei München. Sie hinterließ ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit der Frage der Testierfähigkeit von Personen mit Erkrankungen die Auswirkungen auf die kognitiven Fähigkeiten haben, musste sich kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) München beschäftigen (Az.: 31 Wx 266/12). Es ging um die Testierfähigkeit einer Erblasserin, die an einer Creutzfeld-Jakob-Erkrankung mit progredienter Demenz litt. Diese hatte mehrere Testamente errichtet. Ein Jahr vor ihrem Tod setzte sie ihren Sohn mit notariellem Testament als Alleinerben ein. Nach dem Tod stellte der Sohn ... weiter lesen
Frankfurt am Main (jur). Sollen Mitarbeiter oder die Leitung ambulanter Pflegedienste beim Erbe eines Betreuten bedacht werden, ist dies nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Nur wenn das Pflegedienstpersonal nachweisen kann, dass die Erbeinsetzung nichts mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Pflegevertrag zu tun hat, kann das Erbe später angetreten werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 29. Mai 2015, veröffentlichten Beschluss (Az.: 21 W 67/14). Zumindest nach den hessischen Vorschriften muss bewiesen werden, dass kein Zusammenhang zwischen Erbvertrag und den Pflegeleistungen bestanden hat. Im konkreten Fall hatte die Geschäftsführerin eines ... weiter lesen