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Der erläutert einführend, ob ein nach deutschem Recht formal wirksam errichtetes Testament in den USA anerkannt werden kann. Form des Testaments nach deutschem Recht Nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (“BGB”) kann der Testierende zwischen zwei Testamentsformen wählen (§ 2231 BGB): 1) Dem öffentlichen oder notariellen Testament (§ 2232 BGB), und 2) dem handschriftlichen Testament (§2247 BGB). Für die Formwirksamkeit dieser Testamente sind Testierzeugen nicht erforderlich und – anders als in den USA – ist es auch unüblich Testierzeugen hinzuzuziehen. Form des Testaments nach US Recht Es ... weiter lesen
Stirbt ein Deutscher, so wird er nach deutschem Erbrecht beerbt. Wird ein Deutscher von mehreren Personen beerbt, so entsteht eine Erbengemeinschaft nach deutschem Recht. Verwaltung der Erbengemeinschaft nach deutschem Recht Der einzelne Miterbe kann über einen einzelnen Nachlassgegenstand nicht verfügen. Die Erbengemeinschaft kann über einen einzelnen Nachlassgegenstand nur gemeinsam und durch einstimmigen Beschluss verfügen. Die Erben verwalten den Nachlass gemeinsam. Besondere Gesichtspunkte bei Spanien Vermögen Befindet sich im Nachlass Spanien Vermögen, gibt es oftmals Streit in der Erbengemeinschaft. Grund für Streit kann z.B. die anfallende spanische Erbschaftsteuer sein. Ist ... weiter lesen
Wir werden immer wieder gefragt, wann ein Testament in Kalifornien anerkannt wird. Der Beitrag erläutert die Form des Testaments des kalifornischen Erbrechts und die Anerkennung ausländischer Testamente in Kalifornien. Form nach dem Erbrecht von Kalifornien Nach dem Erbrecht von Kalifornien kann ein Testament als „Zwei-Zeugen-Testament“ errichtet werden. Nach 6110. (a) CPC muss ein Testament schriftlich errichtet werden. Nach 6110. (b) CPC muss es von einer der folgenden Personen unterschrieben werden: (1) dem Testator (2) im Namen des Testators bei einer anderen Person in der Gegenwart und auf Anweisung des Testators (3) von einem conservator ... weiter lesen
Der Trust ist ein Instrument der Nachlassplanung („ estate planning “) in Kalifornien. Dieser Beitrag gibt eine Einführung zum Recht des Trust in Kalifornien. Was kennzeichnet einen Trust in Kalifornien? Ein Trust ein treuhänderisches Rechtsverhältnis, bei dem der „Trustor“ (auch „Settlor“ oder „Grantor“ oder „Creator“) einer Person, dem „Trustee“, bestimmte Güter treuhänderisch überträgt, die der Trustee dann für bestimmte vom Trustor benannte Zwecke verwenden soll (vgl. Art. 2 Haager Übereinkommen über die Anerkennung von Trusts). Wird ein Trust zu Lebzeiten des Trust – Errichters ... weiter lesen
Der “California Court of Appeal, Fourth Appellate District” hat im Fall Beckwith v. Dahl , am 3. Mai 2012 entschieden, dass ein Schadenersatzanspruch wegen absichtlicher Verhinderung einer letztwilligen Verfügung (“IIEI”) bestehen kann, sofern 6 Voraussetzungen erfüllt sind. Sachverhalt Mr. Beckwith war der langjährige Lebensgefährte von Mr. MacGinnis. Nach 10 Jahren gemeinsamer Lebensführung sollte Mr. MacGinnis sich einer schwerwiegenden Operation unterziehen. Mr. MacGinnis hatte vorab ein Testament errichtet, aber nicht unterzeichnet, in welchem er seinen Nachlass Mr. Beckwith und seiner Schwester, Ms. Dahl, zu gleichen Teilen zuwandte. Im Hinblick auf die ... weiter lesen
Wir werden immer wieder gefragt, ob bei Anwendbarkeit des englischen Erbrechts ein Pflichtteil verlangt werden kann. Der Beitrag gibt eine kurze Einführung zu dieser Frage. Grundsatz der Testierfreiheit Das Erbrecht von England und Wales (nachfolgend "englisches Erbrecht") wird vom Grundsatz der Testierfreiheit beherrscht. Das englische Erbrecht kennt daher inbesondere keinen Pflichtteil im Sinne des deutschen Erbrechts (anders: Schottland!). Zahlungen nach dem “ Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975 ” Nach dem “ Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975 ... weiter lesen
Der Beitrag erläutert, was der Testamentsvollstrecker im Hinblick auf ein Nachlassverzeichnis beachten muss. Muss der Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis vorlegen? Gemäß § 2215 Abs. 1 BGB hat der Testamentsvollstrecker dem Erben unverzüglich nach der Annahme des Amts ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände und der bekannten Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen. Wann muss der Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis vorlegen? Der Testamentsvollstrecker muss das Nachlassverzeichnis unverzüglich vorlegen. Unverzüglich bedeutet, dass er ohne schuldhaftes Zögern tätig werden muss. Er muss es auch dann vorlegen, wenn er ... weiter lesen
Das Kammergericht (KG) hat mit Beschluss vom 03.04.2012, AZ: 1 W 557/11, nochmals die herrschende Meinung a) zum anwendbaren Erbrecht bei Vererbung von Anteilen einer Erbengemeinschaft und b) zur Rechtsstellung des Trustee und der Begünstigten („beneficiary“) eines US – Trusts (Colorado) in Deutschland. Zu a) führt das KG aus: „Nach Art. 25 Abs. 1 EGBGB unterliegt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes angehörte. Da der Erblasser die Staatsangehörigkeit der Vereinigten Staaten besaß, verweist Art. 25 Abs. 1 EGBGB also auf US-amerikanisches Recht. Bei dieser Verweisung handelt es sich nach Art. 4 Abs. 1 Satz ... weiter lesen
Die EU-Erbrecht-VO (EU) No 650/2012 des Europäischen Parlament und des Rates wurde am Freitag, den 27.07.2012 in dem offiziellen Anzeiger der Europäischen Union veröffentlicht und wird am 17. August 2012 in Kraft treten. Vollumfänglich anzuwenden ist es ab dem 17. August 2015. Vorsicht: Für Deutsche, die zeitweise oder ganz in Spanien leben, kann die Erbrechts-VO überraschende Folgen haben. Wir verweisen auf unseren Beitrag zur Erbrechts-VO im Verhältnis zu Spanien . weiter lesen
Mit der Einführung von § 108 FamFG ist die Frage, ob im Grundbuchverfahren der Nachweis des Erbrechts durch ausländischen Erbschein (oder anderes Erbfolgezeugnis) erbracht wird, erneut Gegenstand von zwei gerichtlichen Entscheidungen geworden. Das OLG Bremen hat mit Beschluss vom 7.9.2011 Geschäftszeichen: 3 W 13/11 die Eintragung auf der Grundlage eines englischen Letters Testamentary abgelehnt und dies damit begründete, dass § 108 FamFG nur Entscheidungen, die der Rechtskraft fähig sind, meint. Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 25.09.2012 (Az: 1 W 270 - 271/12, 1 W 270/12, 1 W 271/12) seine bisherige Rechtsprechung bestätigt, dass § 35 Abs. 1 GBO gegenüber § ... weiter lesen
Bei Bezügen eines Erbfalls zu den USA wird von deutschen Nachlassgerichten im Nachlassverfahren oftmals Vorlage eines „Probate“ verlangt. Hiermit ist der Beschluss („ decree “ oder „ decision “) eines US Nachlassgerichtes („ probate court “) gemeint, mit welchem bezeugt wird, dass das Nachlassgericht nach Prüfung des Testaments davon überzeugt ist, dass das vorgelegte Testament echt ist, formwirksam errichtet, nicht widerrufen, von einem testierfähigen Erblasser als sein letzter Wille errichtet und somit insoweit ein wirksames Testament ist. In anderen Zusammenhängen wird unter „Probate“ allerdings auch das gesamte US Nachlassverfahren ... weiter lesen
Ein mehrsprachiger Auszug aus dem Sterbeverzeichnis („internationale Sterbeurkunde“), der nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen vom 08.09.1976 (CIEC) ausgestellt wurde, ist in den anderen Vertragsstaaten von jeder Förmlichkeit befreit. Eine internationale Sterbeurkunde erleichtert daher die Nachlassabwicklung in Spanien . Ebenfalls von allen Förmlichkeiten befreit sind mehrsprachige Geburts- und Heiratsurkunden nach dem CIEC. Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens sind Belgien; Bosnien-Herzegowina; Deutschland ; Estland (seit 24.12.2011); Frankreich; Italien; Kroatien; Litauen; Luxemburg; ... weiter lesen