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Das Erben als Last Zur Frage, wie eine Erbengemeinschaft aufzulösen ist Kurzfassung Wollen Miterben ihre Erbengemeinschaft auflösen, so müssen sie sich entweder einigen oder streng nach den gesetzlichen Regeln vorgehen. Letzteres heißt: Nachlassschulden sind unter Versilberung der Nachlassgegenstände zu begleichen und der verbleibende Erlös ist unter den Erben nach der jeweiligen Erbquote aufzuteilen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Coburg hervor. Dem Begehren einer Erbin, einen Miterben zur Zustimmung zu einem nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Auseinandersetzungsvertrag zu zwingen, wurde deshalb nicht entsprochen. Mit der Konsequenz, dass ein ererbtes Grundstück nicht auf sie übertragen ... weiter lesen
Die einzeltestamentarische Bestimmung eines Erblassers, nach der die "Erbschaft gemäß dem Berliner Testament erfolgen" soll, ist keine wirksame Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten, wenn nicht festgestellt werden kann, welche inhaltlichen Vorstellungen der Erblasser mit einem "Berliner Testament" verbunden hat. Das hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 22.07.2014 unter Bestätigung des erstinstanzlichen Beschlusses des Amtsgerichts Münster entschieden. Der im Jahre 2013 im Alter von 89 Jahren verstorbene Erblasser aus Münster war in zweiter Ehe verheiratet. Aus der geschiedenen ersten Ehe des Erblassers sind eine Tochter und ein Sohn hervorgegangen, die ... weiter lesen
Hamm (jur). Alte Menschen, die wegen einer fortgeschrittenen Demenz die Tragweite ihrer Erklärungen nicht mehr einschätzen können, können auch vor einem Notar kein wirksames Testament mehr erklären. Bei der Einschätzung kommt es überwiegend auf Fachleute an, betonte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am 5. Februar 2018 bekanntgegebenen Urteil (Az.: 10 U 76/16). Denn Laien, auch der Notar, könnten dies bei Demenzerkrankten oft nicht richtig einschätzen. Im entschiedenen Fall geht es um den Nachlass einer 2013 im Alter von 92 Jahren verstorbenen Frau. Wegen ihrer fortschreitenden Alzheimer-Demenz war sie 2004 in ein Pflegeheim gezogen. Gleichzeitig berief das Betreuungsgericht ... weiter lesen
Der deutsche Testamentsvollstrecker und Spanienvermögen I. Anwendbares Recht und Aufgaben des Testamentsvollstreckers Das auf einen Erbfall anwendbare Recht - das sog. „Erbstatut" - beurteilt sich sowohl aus deutscher (Art. 25 Abs. 1 EGBGB) wie auch aus spanischer Sicht (Art. 9 Abs. 8 Código Civil) nach dem Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Das Erbstatut regelt nicht nur die „gängigen" erbrechtlichen Fragen wie die des gesetzlichen Erbrechts, des Pflichtteilsrechts oder der inhaltlichen Wirksamkeit von Testamenten. Nach ihm beurteilt sich auch das Recht der Testamentsvollstreckung. War der Verstorbene also deutscher Staatsangehöriger, findet auf ihn deutsches Erb- und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das mit dem Abschluss einer Lebensversicherung verfolgte Ziel liegt in der finanziellen Absicherung einer nahestehenden Person. Die durch den Tode eines Angehörigen fällig gewordene Versicherungssumme stellt für viele Hinterbliebene nicht selten den letzten finanziellen Anker dar. Leider soll ihnen dieser im Falle hoher Schulden des Verstorbenen immer häufiger verwehrt bleiben. Der Bundesgerichtshof hat am 23.10.2003 (AZ: IX ZR 252/01) im Falle einer Überschuldung des Nachlasses entschieden, dass die fällige Versicherungssumme zunächst ... weiter lesen
An einen Testamentswiderruf stellt das Erbrecht viele Anforderungen. Schon ein wirksames und gültiges Testament zu errichten, ist für viele nicht ganz einfach. Insbesondere muss das Testament eigenhändig geschrieben oder notariell beurkundet werden. Doch ist es erst einmal wirksam errichtet, lässt sich ein Testament nicht ohne weiteres wieder aus der Welt schaffen. Ein neues Testament errichten Zunächst gibt es die Möglichkeit, ein neues Testament zu errichten. Sofern dieses dem älteren Testament widerspricht, wird jenes ungültig. Soweit ein Widerspruch aber nicht festzustellen ist, bleibt die alte Verfügung in Kraft. Die Bestimmungen des neuen Testaments gelten dann ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Essen Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Nach dem deutschen und internationalen Recht ist der Anknüpfungspunkt für das anwendbare Erbrecht die Staatsangehörigkeit des Erblassers im Todeszeitpunkt. Hat der Erblasser jedoch mehrere Staatsangehörigkeiten, hilft dieses Kriterium nicht weiter. Daher müssen hier andere Gesichtspunkte, wie sein gewöhnlicher Aufenthaltsort und der Verlauf seines Lebens, berücksichtigt werden. So kommt es zur Anwendung des Rechts desjenigen Staates, mit dem die Person am engsten verbunden ist. ... weiter lesen
Die EU-Erbrecht-VO (EU) No 650/2012 des Europäischen Parlament und des Rates wurde am Freitag, den 27.07.2012 in dem offiziellen Anzeiger der Europäischen Union veröffentlicht und wird am 17. August 2012 in Kraft treten. Vollumfänglich anzuwenden ist es ab dem 17. August 2015. Vorsicht: Für Deutsche, die zeitweise oder ganz in Spanien leben, kann die Erbrechts-VO überraschende Folgen haben. Wir verweisen auf unseren Beitrag zur Erbrechts-VO im Verhältnis zu Spanien . weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein Erblasser hatte testamentarisch verfügt, dass der Großteil der Erbmasse in seinem Todesfall an die Person geht, welche sich bis zu seinem Tode um ihn kümmert. Nach dem Tod des Erblassers waren sich die Hinterbliebenen nun nicht einig, wer sich wirklich und in welchem Umfang um den Verstorbenen gekümmert hat und damit Erbe wird. Mit der Frage mussten sich im Anschluss die Gerichte beschäftigen. Zuletzt das Oberlandesgericht (OLG) München (Az.: 31 Wx 55/13), welches mit Beschluss vom 22.05.2013 ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Ein bestehendes Mietverhältnis des Erblassers geht normalerweise nach dem Tod auf dessen Erben über. Bei der Beendigung eines solchen Mietverhältnisses muss der Erbe unter Umständen die in § 564 Satz 2 BGB genannte Frist beachten. Die nach dem Tod des Erblassers entstandenen Forderungen aus dem Mietverhältnis seien nach einer fristgerechten Kündigung des Erben als reine Nachlassverbindlichkeiten zu werten. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 23.01.2013 (Az.: VIII ZR 68/12), ... weiter lesen
Der “California Court of Appeal, Fourth Appellate District” hat im Fall Beckwith v. Dahl , am 3. Mai 2012 entschieden, dass ein Schadenersatzanspruch wegen absichtlicher Verhinderung einer letztwilligen Verfügung (“IIEI”) bestehen kann, sofern 6 Voraussetzungen erfüllt sind. Sachverhalt Mr. Beckwith war der langjährige Lebensgefährte von Mr. MacGinnis. Nach 10 Jahren gemeinsamer Lebensführung sollte Mr. MacGinnis sich einer schwerwiegenden Operation unterziehen. Mr. MacGinnis hatte vorab ein Testament errichtet, aber nicht unterzeichnet, in welchem er seinen Nachlass Mr. Beckwith und seiner Schwester, Ms. Dahl, zu gleichen Teilen zuwandte. Im Hinblick auf die ... weiter lesen
Meistes ist es so, dass man sich zunächst freut, wenn man erfährt, dass man geerbt hat. Diese Freude ist leider häufig schnell vorbei, denn eine Erbschaft ist nicht immer gleichbedeutend mit einem Geldsegen und daraus resultierendem sorgenfreien Leben: auch sämtliche Verbindlichkeiten, welche der Erblasser besessen hat, werden mit übernommen. Oft genug ist man als Erbe dann gut damit beraten, das Erbe auszuschlagen. Doch wie funktioniert eine Erbausschlagung im Erbrecht? Ausgangspunkt in der Praxis Zunächst ist zu beachten, dass in der Praxis davon ausgegangen wird, dass der Erbe die Erbschaft annimmt. Hierfür bedarf es keinerlei extra Zustimmung oder Bestätigung der Annahme. Es ist ... weiter lesen