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Der Beitrag erläutert, was der Testamentsvollstrecker im Hinblick auf ein Nachlassverzeichnis beachten muss. Muss der Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis vorlegen? Gemäß § 2215 Abs. 1 BGB hat der Testamentsvollstrecker dem Erben unverzüglich nach der Annahme des Amts ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände und der bekannten Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen. Wann muss der Testamentsvollstrecker ein Nachlassverzeichnis vorlegen? Der Testamentsvollstrecker muss das Nachlassverzeichnis unverzüglich vorlegen. Unverzüglich bedeutet, dass er ohne schuldhaftes Zögern tätig werden muss. Er muss es auch dann vorlegen, wenn er ... weiter lesen
Erbengemeinschaften sind streitanfällig, dies ist weithin bekannt. Dies beruht u. a. darauf, dass die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaften nur einstimmig beschlossen werden kann und damit jeder Miterbe die Möglichkeit hat, alle gütlichen Einigungen zu blockieren. Dies führt dann in letzter Konsequenz dazu, dass der gesamte Nachlass versteigert werden muss, da nur Geld anschließend durch einen ggf. gerichtlich zu erzwingenden Teilungsplan entsprechend den Erbquoten geteilt werden kann. Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen Erben werden. Verhindern lässt sich daher eine Erbengemeinschaft nur, wenn nur eine Person als Erbe eingesetzt wird und andere Begünstigte ... weiter lesen
Im Grundsatz – es gibt Ausnahmen - bedarf der Nachlassverwalter in Kalifornien für seine Tätigkeit keiner gerichtlichen Erlaubnis eines Gerichts von Kalifornien, Genehmigung oder Anweisung (9610 CPC). Der Nachlassverwalter kann aber beantragen, dass ihm das Gericht hinsichtlich der Verwaltung des Nachlasses Anweisungen erteilt oder sein Handeln genehmigt oder bestätigt (9611 CPC) Auf Antrag eines Beteiligten, kann das Gericht auch dem Nachlassverwalter Anweisungen erteilten, wenn der Nachlass ansonsten einen großen Schaden oder nicht mehr behebbare Beeinträchtigung erleiden würde. Die Anweisung kann alle nach den Umständen des Falles erforderlichen Bestimmungen enthalten (9613. CPC) ... weiter lesen
Bei einem Testament denkt man häufig zuerst an "Enterbung", die Ausschließung von gesetzlichen Erben. Ein Testament ermöglicht aber viel mehr und muss nicht das Geringste mit Enterbung zu tun haben. Ein sorgfältig formuliertes Testament kann viel Streit unter den Erben vermeiden. 1. Inhalt eines Testaments Mit einem Testament kann der Erblasser vielfältigste Verfügungen von Todes wegen treffen und sicherstellen, dass sein Wille verwirklicht wird. Neben der Ausschließung von Erben kann der Erblasser auch Vermächtnisse bestimmen und den Erben Auflagen erteilen, Mit einem Testament kann man auch die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: In den meisten Testamenten setzen sich Eheleute wechselseitig als Erben und ihre Kinder im Nachzug zu gleichen Teilen als Schlusserben ein. Die Erbfolge scheint damit geklärt zu sein. Nicht bedacht wird dabei jedoch häufig, dass im Todesfall eines Elternteils ein Geschwisterteil seinen Pflichtteil einfordern kann. In dieser Konstellation können erhebliche Schwierigkeiten auftauchen, welche sich in erster Linie auf den übriggebliebenen Schlusserben negativ auswirken, der sich des verbleibenden ... weiter lesen
Der Oberste Gerichtshof des Fürstentums Liechtenstein (OGH) hat mit Urteil vom 7. 12. 2012, AZ 03 CG.2011.93 entschieden, dass 1) die Frist für Pflichtteilsergänzungsansprüche nicht vor dem Erbfall läuft, wenn die Stiftung vom Willen des Stifters abhängig ist. 2) die Stiftung zur Auskunft über Zuwendungen des Stifters (Stiftungsgeschäft, Zustiftung) verpflichtet ist. Anmerkungen 1) In dem vom OGH entschiedenen Fall war bekannt, dass die Stiftung vom dem Willen des Stifters durch einen Mandatsvertrag gebunden war (abhängige Stiftung). Ob der Pflichtteilsberechtigte auf Erteilung von Auskunft über das Bestehen des Mandatsvertrags hat, geht aus der Entscheidung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dies hat zur Folge, dass künftig auch diese Schuld des Verstorbenen, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, vom Wert der Erbschaft abgezogen werden kann und dies bevor das Finanzamt die Erbschaftssteuer berechnen darf. Fest stand bereits, dass Erben gemäß § 1967 Abs. 1 BGB für Schulden, die der Verstorbene hinterlassen hat, haften und dass auch die noch nicht bezahlte Einkommenssteuer zu diesen Schulden zählt. Solche Schulden können gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG vom Wert der Erbschaft ... weiter lesen
Amtliche Leitsätze: 1) Ein privatschriftliches Testament kann formwirksam auf mehreren losen Blättern errichtet werden, wenn aus der Gesamturkunde die Einheitlichkeit der Willenserklärung erkennbar ist. 2) Der erforderliche innere Zusammenhang kann aber nicht allein durch die gemeinsame Aufbewahrung mit anderen Dokumenten (u. a. einer Kopie eines notariellen Testaments) begründet werden. OLG Hamm, Beschluss vom 19.09.2012 - I-15 W 420/11 Hintergrund Nach §§ 2247 Abs. 1 und 3 BGB bedarf das eigenhändige Testament zu seiner Wirksamkeit der Unterschrift des Erblassers. Wesensmerkmal der Unterschrift ist, dass sie „Unterschrift” ist, d. h. ... weiter lesen
Frankfurt am Main (jur). Sollen Mitarbeiter oder die Leitung ambulanter Pflegedienste beim Erbe eines Betreuten bedacht werden, ist dies nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Nur wenn das Pflegedienstpersonal nachweisen kann, dass die Erbeinsetzung nichts mit der Erfüllung der Pflichten aus dem Pflegevertrag zu tun hat, kann das Erbe später angetreten werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 29. Mai 2015, veröffentlichten Beschluss (Az.: 21 W 67/14). Zumindest nach den hessischen Vorschriften muss bewiesen werden, dass kein Zusammenhang zwischen Erbvertrag und den Pflegeleistungen bestanden hat. Im konkreten Fall hatte die Geschäftsführerin eines ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof (BFH) soll durch Beschluss vom 27.09.2012 (Az. II R 9/11) dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erneut die Frage vorgelegt haben, ob das ErbStG in der Fassung von 2009 in einzelnen Vorschriften wegen eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verfassungswidrig ist. Grund für den Klärungsbedarf durch das Bundesverfassungsgericht seien die Steuervergünstigungen, die mit dem neuen ErbStG sogar über das frühere Recht hinausgehen und sogar zu einer völligen ... weiter lesen
Wenn der Erbfall eintritt sollte in der Regel zunächst ein Rechtsanwalt für Erbrecht für ein Beratungsgespräch konsultiert werden. Was ist überhaupt ein Pflichtteilsanspruch?! Es ist zunächst zu fragen, wer einen Pflichtteilsanspruch überhaupt geltend machen kann. Einen solchen Anspruch haben gemäß § 2303 BGB -die Kinder – sei es ehelich, unehelich oder adoptiert (Minderjährigenadoption) und deren Abkömmlinge. -der Ehegatte und die Eltern des Erblassers Dies gilt nicht, wenn auf das Erbe oder den Pflichtteil verzichtet wurde oder sich der Verzicht von einem anderen auswirkt. Zudem ist es möglich, das die Erbschaft ohne Berechtigung ausgeschlagen ... weiter lesen
TÜRKİSCHES ERBRECHT Immer mehr Europäer erwerben Immbilien oder niederlassen sich oder gründen Firmen in der Türkei. Nach dem Ausleben der Erblasser, entstehen internationale Erbfälle. Dadurch gewinnt das türkische Erbrecht und internationales Privat in Berührung mit Erbrecht noch mehr Bedeutung. Deswegen wollen wir die Grundzüge des türkischen Erbrecht mit internationaler Berührung und praktische Probleme und Hinweise erörtern: Wichtig ist, nach türkischem internationalen Privatrecht, gilt für bewegliche Vermögen das nationale Erbrecht des Erblassers, für unbewegliche Sachen, die sich innerhalb der türkischen ... weiter lesen