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Um ein Testament zu schreiben, bedarf es grundsätzlich nicht viel. Stift und Papier reichen als Erstes aus, um den letzten Willen niederzuschreiben. Es sind jedoch einige Dinge zu beachten, damit das Geschriebene auch wirksam ist. Die Handschriftlichkeit Das Testament kann entweder vor einem Notar oder aber eigenhändig handschriftlich verfasst werden. Sollte Letzteres der Fall sein, muss die Verfügung vom Erblasser selbst mit der Hand geschrieben werden- von der ersten bis zur letzten Zeile. Dabei darf kein Computer oder Smartphone benutzt werden. Auch Tonträger dürfen nicht verwendet werden. Ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat mit Urteil (Az. 15 W 79/12) vom 10.01.2013 in einer Grundbuchsache entschieden, dass eine postmortale Vollmacht erlöschen soll, wenn ein Bevollmächtigter den Vollmachtgeber, der eine rechtsgeschäftliche Vollmacht erteilt hat, die auch nach dessen Tod gelten soll. Dies folge daraus, dass eine rechtsgeschäftliche Vollmacht jedenfalls voraussetze, dass Vollmachtgeber und Bevollmächtigter personenverschieden sein müssen. Deswegen soll die Vollmacht erlöschen, ... weiter lesen
Stirbt ein Deutscher, so wird er nach deutschem Erbrecht beerbt. Wird ein Deutscher von mehreren Personen beerbt, so entsteht eine Erbengemeinschaft nach deutschem Recht. Verwaltung der Erbengemeinschaft nach deutschem Recht Der einzelne Miterbe kann über einen einzelnen Nachlassgegenstand nicht verfügen. Die Erbengemeinschaft kann über einen einzelnen Nachlassgegenstand nur gemeinsam und durch einstimmigen Beschluss verfügen. Die Erben verwalten den Nachlass gemeinsam. Besondere Gesichtspunkte bei Spanien Vermögen Befindet sich im Nachlass Spanien Vermögen, gibt es oftmals Streit in der Erbengemeinschaft. Grund für Streit kann z.B. die anfallende spanische Erbschaftsteuer sein. Ist ... weiter lesen
Wir werden immer wieder gefragt, wann ein Testament in Kalifornien anerkannt wird. Der Beitrag erläutert die Form des Testaments des kalifornischen Erbrechts und die Anerkennung ausländischer Testamente in Kalifornien. Form nach dem Erbrecht von Kalifornien Nach dem Erbrecht von Kalifornien kann ein Testament als „Zwei-Zeugen-Testament“ errichtet werden. Nach 6110. (a) CPC muss ein Testament schriftlich errichtet werden. Nach 6110. (b) CPC muss es von einer der folgenden Personen unterschrieben werden: (1) dem Testator (2) im Namen des Testators bei einer anderen Person in der Gegenwart und auf Anweisung des Testators (3) von einem conservator ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 22.07.2014 nahm das Oberlandesgericht (OLG) Hamm Stellung zur Auslegung der Bestimmung einer Erbschaft "gemäß Berliner Testament" in einem privatschriftlichen Testament (AZ.: I-15 W 98/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Hier errichtete der Erblasser ein formgültiges Testament. In diesem bestimmte er unter anderem, dass nach seinem Tod die Erbschaft "gemäß dem Berliner Testament" erfolgen und auch die Wiederverheiratungsklausel angewandt werden soll. Zur Familie des Erblassers gehörten zum Zeitpunkt seines Ablebens seine zweite Ehefrau sowie ... weiter lesen
Hamm (jur). Die Zuteilung von Vermögensgegenständen in einem ehelichen Testament ist für den überlebenden Ehepartner nicht immer unveränderlich. Nur als „Vermächtnis“ versprochene Vermögensgegenstände darf der Überlebende an andere Personen verschenken, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Dienstag, 11. Februar 2014, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 10 U 10/13). Über die Folgen müssen sich später die Erben untereinander auseinandersetzen. Im Streitfall hatte ein Ehepaar in Essen zwei Töchter. Die Ältere bekam schon zu Lebzeiten die Hälfte eines Doppelhaus-Grundstücks übertragen. In einem gemeinsamen Testament ... weiter lesen
Hamm (jur). Alte Menschen, die wegen einer fortgeschrittenen Demenz die Tragweite ihrer Erklärungen nicht mehr einschätzen können, können auch vor einem Notar kein wirksames Testament mehr erklären. Bei der Einschätzung kommt es überwiegend auf Fachleute an, betonte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am 5. Februar 2018 bekanntgegebenen Urteil (Az.: 10 U 76/16). Denn Laien, auch der Notar, könnten dies bei Demenzerkrankten oft nicht richtig einschätzen. Im entschiedenen Fall geht es um den Nachlass einer 2013 im Alter von 92 Jahren verstorbenen Frau. Wegen ihrer fortschreitenden Alzheimer-Demenz war sie 2004 in ein Pflegeheim gezogen. Gleichzeitig berief das Betreuungsgericht ... weiter lesen
Hamm (jur). Die Eintragung oder Löschung eines landwirtschaftlichen „Hofvermerks“ für ein Grundstück ist weiterhin kostenlos. Die Reform des Kostenrechts hat daran nichts geändert, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am 25. Januar 2017 bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 10 W 150/15). Ein im Grundbuch eingetragener Hofvermerk begründet die Vermutung, dass Grundstück und Gebäude als „Hof“ genutzt werden. Dies führt zur Anwendung der „Höfeordnung“ mit besonderen erbrechtlichen Regelungen, damit landwirtschaftliche Flächen in der Landwirtschaft verbleiben (siehe hierzu Urteil des OLG Hamm vom 5. Juli 2016, Az.: 10 W 37/16). ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Ergänzungen des Erblassers auf der Kopie eines Originaltestamtens bedürfen laut einem Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 31.08.2011 (Az.: 31 Wx 179/10) zu ihrer Wirksamkeit der eigenhändigen Unterschrift durch den Erblasser. Fehlt eine solche Unterschrift, liege nach Ansicht der Richter keine formwirksame letztwillige Verfügung vor. Änderungen oder Ergänzungen durch den Erblasser auf der Kopie eines Testaments sollen zwar grundsätzlich möglich sein. Um jedoch Wirksamkeit ... weiter lesen
Ein Erblasser hat durch Testament eine Anordnung getroffen, die ein Kind, einen Ehegatten oder die Eltern bei der Erbfolge nicht bedenken und somit enterben. In einem solchen Fall stehen zuvorderst den Kindern (auch deren Kindern, also Enkeln), dem enterbten Ehegatten und grundsätzlich auch den Eltern des Erblassers von Gesetztes wegen Pflichtteilsansprüche zu. Häufig besteht aber das Problem in der tatsächlichen Durchsetzung darin, dass der in Betracht kommende Erbe sich weigert, nähere Informationen über den Nachlass zu erteilen. Gem. § 2314 des bürgerlichen Gesetzbuches stehen dem Pflichtteilsberechtigten nunmehr eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, Auskunft ... weiter lesen
Nach dem Wills Act 1837 in der Fassung des Justice Act 1982 ist ein Testament nur wirksam, wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt: (a) es muss schriftlich sein und von dem Testierenden unterzeichnet werden. Es kann auch von einer anderen Person unterschrieben werden, wenn der Testator bei der Unterschriftsleistung dieser Person anwesend ist und diese Person anweist zu unterschreiben. (b) erkennbar ist, dass der Testierende mit seiner Unterschrift dem Testament Wirkung geben wollte. (c) die Unterschrift wurde bei gleichzeitiger Anwesenheit von zwei oder mehr Zeugen anerkannt oder geleistet. (d) Jeder Zeuge bestätigt entweder das Testament oder unterschreibt es in der Gegenwart des Testierenden (nicht ... weiter lesen
Ein mehrsprachiger Auszug aus dem Sterbeverzeichnis („internationale Sterbeurkunde“), der nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission für das Zivil- und Personenstandswesen vom 08.09.1976 (CIEC) ausgestellt wurde, ist in den anderen Vertragsstaaten von jeder Förmlichkeit befreit. Eine internationale Sterbeurkunde erleichtert daher die Nachlassabwicklung in Spanien . Ebenfalls von allen Förmlichkeiten befreit sind mehrsprachige Geburts- und Heiratsurkunden nach dem CIEC. Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens sind Belgien; Bosnien-Herzegowina; Deutschland ; Estland (seit 24.12.2011); Frankreich; Italien; Kroatien; Litauen; Luxemburg; ... weiter lesen