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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Eine sogenannte transmortale Vollmacht liegt vor, wenn der Erblasser eine Vollmacht erteilt, die nach seinem Tod weitergelten soll. Die Erteilung einer solchen transmortalen Vollmacht ist möglich. Der Bevollmächtigte vertritt nach dem Tod des Vollmachtgebers dann die Erben und kann diese also berechtigen oder verpflichten. Laut einem Beschluss des Oberlandesgericht (OLG) Hamm vom 10.01.2013 (Az.: 15 W 79/12) soll eine solche transmortale Vollmacht allerdings dann erlöschen, wenn es sich bei dem ... weiter lesen
(Stuttgart) Der Bundesgerichtshof hat soeben eine Entscheidung zum Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks getroffen. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Erbrecht Henn, Vizepräsident der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V., mit dem Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu seinem Urteil vom 25. März 2014 – X ZR 94/12. Die Kläger verlangen als Erben der vormaligen Klägerin von deren Sohn die Rückübereignung eines bebauten Grundstücks nach dem Widerruf der zugrunde liegenden Schenkung. Die Mutter des Beklagten schenkte diesem das Grundstück im Jahr 2004, ... weiter lesen
Die Bundesregierung hat den vorgelegten Gesetzentwurf für die Durchführung der ab dem 17.08.2015 geltenden neuen europäischen Erbrechtsverordnung bestätigt, sodass einige Veränderungen auf die Betroffenen zukommen. NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Die Europäische Erbrechtsverordnung betrifft vor allem Erbfälle, die einen grenzüberschreitenden Bezug haben, d.h. wenn sich z.B. das Vermögen in mehreren Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) befindet. Grundsätzlich gilt dann, dass in einem solchen Fall das Erbrecht desjenigen Mitgliedstaats anzuwenden ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 22. Januar 2019 zum Aktenzeichen 9 AZR 45/16 entschieden, dass wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet, die Erben nach § 1922 Abs. 1 BGB iVm. § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anspruch auf Abgeltung des von dem Erblasser nicht genommenen Urlaubs haben. Die Klägerin ist Alleinerbin ihres am 20. Dezember 2010 verstorbenen Ehemanns (Erblasser), dessen Arbeitsverhältnis mit der Beklagten durch seinen Tod endete. Nach § 26 des auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) standen dem Erblasser in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage Urlaub zu. Der Erblasser wurde mit Wirkung ... weiter lesen
Um ein Testament zu schreiben, bedarf es grundsätzlich nicht viel. Stift und Papier reichen als Erstes aus, um den letzten Willen niederzuschreiben. Es sind jedoch einige Dinge zu beachten, damit das Geschriebene auch wirksam ist. Die Handschriftlichkeit Das Testament kann entweder vor einem Notar oder aber eigenhändig handschriftlich verfasst werden. Sollte Letzteres der Fall sein, muss die Verfügung vom Erblasser selbst mit der Hand geschrieben werden- von der ersten bis zur letzten Zeile. Dabei darf kein Computer oder Smartphone benutzt werden. Auch Tonträger dürfen nicht verwendet werden. Ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Essen Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Nach dem deutschen und internationalen Recht ist der Anknüpfungspunkt für das anwendbare Erbrecht die Staatsangehörigkeit des Erblassers im Todeszeitpunkt. Hat der Erblasser jedoch mehrere Staatsangehörigkeiten, hilft dieses Kriterium nicht weiter. Daher müssen hier andere Gesichtspunkte, wie sein gewöhnlicher Aufenthaltsort und der Verlauf seines Lebens, berücksichtigt werden. So kommt es zur Anwendung des Rechts desjenigen Staates, mit dem die Person am engsten verbunden ist. ... weiter lesen
Ein Erblasser hat durch Testament eine Anordnung getroffen, die ein Kind, einen Ehegatten oder die Eltern bei der Erbfolge nicht bedenken und somit enterben. In einem solchen Fall stehen zuvorderst den Kindern (auch deren Kindern, also Enkeln), dem enterbten Ehegatten und grundsätzlich auch den Eltern des Erblassers von Gesetztes wegen Pflichtteilsansprüche zu. Häufig besteht aber das Problem in der tatsächlichen Durchsetzung darin, dass der in Betracht kommende Erbe sich weigert, nähere Informationen über den Nachlass zu erteilen. Gem. § 2314 des bürgerlichen Gesetzbuches stehen dem Pflichtteilsberechtigten nunmehr eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung, Auskunft ... weiter lesen
Im Grundsatz – es gibt Ausnahmen - bedarf der Nachlassverwalter in Kalifornien für seine Tätigkeit keiner gerichtlichen Erlaubnis eines Gerichts von Kalifornien, Genehmigung oder Anweisung (9610 CPC). Der Nachlassverwalter kann aber beantragen, dass ihm das Gericht hinsichtlich der Verwaltung des Nachlasses Anweisungen erteilt oder sein Handeln genehmigt oder bestätigt (9611 CPC) Auf Antrag eines Beteiligten, kann das Gericht auch dem Nachlassverwalter Anweisungen erteilten, wenn der Nachlass ansonsten einen großen Schaden oder nicht mehr behebbare Beeinträchtigung erleiden würde. Die Anweisung kann alle nach den Umständen des Falles erforderlichen Bestimmungen enthalten (9613. CPC) ... weiter lesen
Oldenburg (jur). Ein lebenslanges Wohnrecht kann auch aufgrund mündlicher oder schriftlicher Vereinbarungen bestehen. Ohne Eintragung ins Grundbuch schützt dies zwar nicht vor einem Verkauf, kann dann aber Schadenersatzansprüche auslösen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg mit am Donnerstag, 27. Juli 2023, bekanntgegebenen Beschlüssen zugunsten einer Großmutter in Osnabrück entschied (Az.: 8 U 174/22 ). Das eheliche Wohnhaus der Frau hatte allein ihrem Mann gehört. Als dieser starb, erbte sie das Haus zusammen mit ihren beiden Töchtern. Die drei beschlossen, das Haus einem Enkel zu verkaufen. Die Großmutter sollte dort aber wohnen bleiben können. Der Enkel hielt sich anderthalb Jahre daran. Dann kündigte er seiner ... weiter lesen
In seinem Beschluss vom 01.10.2014 äußerte sich das Oberlandesgericht (OLG) München zu den Anforderungen an den Erbschein, insbesondere dessen Inhalt, für den Nacherben (AZ.: 31 Wx 314/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Das OLG führte aus, dass der nach Eintritt der Nacherbefolge erteilte Erbschein positiv oder negativ angeben muss, dass sich das Erbrecht des Nacherben nicht auf die Gegenstände erstreckt, welche der Vorerbe durch Vorausvermächtnis erhalten hat, beispielsweise der bewegliche Nachlass und ein Teil des Grundbesitzes. Hier hatte das OLG zu entschieden, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Ein bestehendes Mietverhältnis des Erblassers geht normalerweise nach dem Tod auf dessen Erben über. Bei der Beendigung eines solchen Mietverhältnisses muss der Erbe unter Umständen die in § 564 Satz 2 BGB genannte Frist beachten. Die nach dem Tod des Erblassers entstandenen Forderungen aus dem Mietverhältnis seien nach einer fristgerechten Kündigung des Erben als reine Nachlassverbindlichkeiten zu werten. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied mit Urteil vom 23.01.2013 (Az.: VIII ZR 68/12), ... weiter lesen
Der Oberste Gerichtshof des Fürstentums Liechtenstein (OGH) hat mit Urteil vom 7. 12. 2012, AZ 03 CG.2011.93 entschieden, dass 1) die Frist für Pflichtteilsergänzungsansprüche nicht vor dem Erbfall läuft, wenn die Stiftung vom Willen des Stifters abhängig ist. 2) die Stiftung zur Auskunft über Zuwendungen des Stifters (Stiftungsgeschäft, Zustiftung) verpflichtet ist. Anmerkungen 1) In dem vom OGH entschiedenen Fall war bekannt, dass die Stiftung vom dem Willen des Stifters durch einen Mandatsvertrag gebunden war (abhängige Stiftung). Ob der Pflichtteilsberechtigte auf Erteilung von Auskunft über das Bestehen des Mandatsvertrags hat, geht aus der Entscheidung ... weiter lesen