
Als Fachanwältin für Familienrecht vertrete ich Sie bei der Ehescheidung und helfe Ihnen bei der Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen, bei der Auseinandersetzung des Vermögens und bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen.
Durch neue Blickwinkel auf vermeintlich bekannte Dinge entstehen kreative Lösungen. Die Familienbeziehungen bestehen trotz Trennung fort, so dass eine faire und intelligente Einigung in aller Regel dem Interesse aller Beteiligten mehr entspricht als ein erbittert geführter Rosenkrieg, was nicht heißt, dass erforderlichenfalls nicht auch eine harte Auseinandersetzung in der Sache selbst geführt werden muss, dies aber immer durch konstruktive und deeskalierende Komunikation, was für alle, insbesondere die betroffenen Kinder,der beste Lösungsansatz ist.
Mein Werdegang:
1984 Abitur mit Notendurchschnitt 1,0 am Kronberg-Gymnasium in Aschaffenburg, Studium an der Ludwig Maximilians Universität in München, überdurchschnittliche Prädikatsexamina, Zulassung seit 1990 bei den Landgerichten München I und II und beim Oberlandesgericht München.
Familienrecht
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Vermögensauseinandersetzungen
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Zum Scheidungs-, Immobilien- und Erbrecht halten wir regelmäßig Vorträge, z. B. im Gasteig in München. Beachten Sie hierzu die Vorankündigungen u. a. in der Süddeutschen Zeitung.