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Berlin (DAV). Wenn ein Fahrzeug durch eine von selbst herabfallende Zapfpistole beschädigt wird, haftet der Tankstellenbetreiber. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam und verweisen dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts München vom 16. November 2006 (Az: 272 C 24950/06). Ein Autofahrer fuhr an einer Tankstelle nach dem Tankvorgang an einer Zapfsäule vorbei. Dabei löste sich die Zapfpistole aus der Halterung, fiel gegen den linken Kotflügel und verursachte einige Schäden. Zwei Tage zuvor hatte eine Firma für den Betreiber der Tankstelle Wartungsarbeiten an den Zapfsäulen durchgeführt. Der Tankstellenpächter war der Meinung, dass die Ursache des Herabfallens der Zapfpistole ... weiter lesen
„Nichts wie weg!" Immer mehr Kraftfahrer entfernen sich im Anschluss an einen Unfall nach einer zu kurzen Wartezeit zu Fuß oder mit ihrem Fahrzeug vom Unfallort. Die Beweggründe sind vielfältig: Alkohol- oder Medikamentenkonsum, Angst vor Unannehmlichkeiten, Verlust des Schadensfreiheitsrabatts der Haftpflichtversicherung, Ärger mit dem Fahrzeughalter, negative berufliche Konsequenzen, Bekanntwerden mit wem man im Auto unterwegs war und so weiter. Das Gesetz dagegen ist einzigartig: Nach § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) wird ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft! Nach ... weiter lesen
Herne (DAV). Ein Autofahrer, der von der Beschleunigungsspur der Autobahnauffahrt auf eine Spur der Autobahn wechselt und kurz danach geblitzt wird, kann nicht wegen Geschwindigkeitsüberschreitung belangt werden, wenn das entsprechende Hinweisschild lediglich in der Mitte der Kurve der Autobahnauffahrt stand. Dies hat das Amtsgericht Herne in einem Beschluss vom 15. Juni 2005 (Az. 15 Owi 220 Js 482/04 - 15/04) entschieden, wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilen. Der betroffene Autofahrer hatte mit seinem Pkw auf der Autobahn die zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h um 53 Km/h überschritten und sollte deswegen eine Geldbuße von 150 EURO bezahlen. Außerdem hatte die zuständige Behörde ein Fahrverbot ... weiter lesen
TECKLENBURG (DAV). Wer eine Kolonne aus mehreren Fahrzeugen überholt, geht ein erhöhtes Haftungsrisiko ein. Kommt es beispielsweise zu einem Zusammenstoß mit einem aus der Kolonne abbiegenden Fahrzeug, trägt der Überholende regelmäßig mindestens die Hälfte des Schadens, entschied das Amtsgericht Tecklenburg in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlicht haben. Im zu Grunde liegenden Fall wollte der Kläger vier vor ihm fahrende Autos überholen. Der Fahrer des Wagens an der Spitze der Schlange wollte zugleich nach links abbiegen. Beide Autos stießen zusammen. Die Versicherung des Linksabbiegers erstattete dem Überholer 50 Prozent seines Schadens, was ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein für Skifahrer interessantes Urteil fällte das Oberlandesgericht (OLG) Dresden am 1. April 2004 (Az.: 7 U 1994/03). Danach erhält ein bei einem Zusammenprall auf einer Skipiste verletzter Skifahrer Schadensersatz und Schmerzensgeld, teilte die Deutsche Anwaltauskunft mit. Der Kläger war an einem beginnenden Steilhang auf einer Piste stehen geblieben. Dem kurz danach los gefahrenen Beklagten gelang ein rechtzeitiges Abbremsen nicht. Er fuhr den Kläger um und schlug ihm mit seinem Skistock zwei Schneidezähne aus. Der Kläger erlitt zudem eine leichte Gehirnerschütterung und Prellungen. Das Landgericht hatte die Klage abgewiesen. Es nahm ein alleiniges Verschulden des Klägers an, denn dieser hätte nicht an einer ... weiter lesen
Verjährung - Allgemeines Wenn ein Anspruch verjährt ist, kann derjenige, der den Anspruch eigentlich erfüllen müsste, zu Recht mit Hinweis auf die eingetretene Verjährung die Leistung verweigern. Im Strafrecht gilt nach § 78 StGB, dass die Verfolgungsverjährung die Ahndung der Tat ausschließt, nämlich die Verhängung von Strafen, Nebenstrafen und Nebenfolgen. Im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts ist § 31 Abs. 1 OWiG die maßgebende Norm. Demnach werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen durch die Verjährung ausgeschlossen. Der Grundgedanke für eine Verjährungsregelung liegt darin, dass der Täter nach einer ... weiter lesen
Das Problem: Verschneite Verkehrsschilder In winterlichen Tagen mit starkem Schneefall kommt es immer wieder vor, dass Verkehrsschilder, insbesondere Tempo-Schilder zur Regulierung der Höchstgeschwindigkeit, verschneit und daher nicht zu sehen sind. Wenn dann „geblitzt" wird, sei es durch mobile Radargeräte oder mittels sogenannter Starenkästen, stellt sich bei Erlass eines Bußgeldbescheides die Frage, ob die Regelung der Höchstgeschwindigkeit für den Verkehrsteilnehmer überhaupt erkennbar war. Das OLG Hamm - AZ.: III-3 RBs 336/09 - hat hierzu einen vergleichbaren aktuellen Fall entschieden und dabei die Grundzüge der Haftung nochmals erläutert: Allgemeine Rechtslage: ... weiter lesen
Mannheim (DAV) - Eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung muss einem Unfallopfer auch dann den Schaden ersetzen, wenn der Unfall von Anderen vorsätzlich herbeigeführt wurde. Dies teilen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Bezugnahme auf ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom 18. August 2005 (Az.: 10 S 26/05) mit. In dem vorliegenden Fall wollte der Kläger einen Kastenwagen überholen, der vor einem Kreisverkehr ohne erkennbaren Grund stand. Als er fast vorbeigezogen war, lenkte der Fahrer des Kastenwagens ruckartig nach links, wobei er mit dem Auto des Klägers kollidierte. Damit sollte der Anschein erweckt werden, dass der Kläger im Kreisverkehr falsch überholt und den Unfall verursacht hat. Die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer innerhalb einer geschlossenen Ortschaft einen Anhänger abstellt, muss ihn beleuchten. Sonst haftet er bei einem Auffahrunfall für den entstandenen Schaden mit. Und zwar selbst dann, wenn eine Straßenlaterne in der Nähe den Anhänger beleuchtet hat. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam und weisen auf ein Urteil des Amtsgerichts Eschwege vom 13. Oktober 2006 hin [Az.: 2 C 772/06 (10)]. Ein Autofahrer hatte innerörtlich am rechten Fahrbahnrand einen Pkw-Transportanhänger abgestellt, ohne ihn mit einer eigenen Lichtquelle zu versehen. Ein anderer Autofahrer war bei Dunkelheit auf den Anhänger aufgefahren. Er war der Meinung, dass den Halter des Anhängers eine Mitschuld an ... weiter lesen
ROSTOCK (DAV). Wer trotz unklarer Verkehrslage eine Autokolonne überholt und dabei in einen Unfall verwickelt wird, handelt grob fahrlässig. Zu diesem Ergebnis kommt das Oberlandesgericht Rostock in einem Beschluss, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. In dem entschiedenen Fall war der Beklagte hinter einer Kolonne hergefahren, die aus drei Personenwagen, einem Lastzug und einer für ihn nicht sichtbaren Radfahrerin bestand. Der Lkw-Fahrer entschloss sich, die Radfahrerin zu überholen und setzte den linken Blinker, wechselte aber nicht sofort auf die Überholspur. Der als letzter der Kolonne fahrende Beklagte seinerseits meinte, der Lkw-Fahrer wolle ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch bei einem kurzen Stopp vor einer roten Ampel darf der Autofahrer seinen Gurt nicht öffnen und sein Mobiltelefon nicht benutzen. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2005 (AZ.: 211 Ss 111/05). Ein Autofahrer hatte vor Gericht darauf hingewiesen, dass er die Ampelschaltung an der betroffenen Kreuzung sehr gut kenne, da er die Strecke sehr oft befahre. Er wisse daher, dass die Rotphase sehr lange dauere. Da er mit seinem Wagen gestanden habe, habe er den Gurt abgeschnallt und einen Anruf auf seinem Handy angenommen. Somit habe er keine Ordnungswidrigkeit begangen. Die Richter sahen dies ... weiter lesen
HAMBURG (DAV). Wer sein Auto verkehrsbehindernd parkt und mit einem Zettel hinter der Windschutzscheibe seine jederzeitige Erreichbarkeit kundtun will, geht ein beträchtliches Risiko ein. Die Polizei oder die Ordnungsbehörde muss nämlich keine intensiven Nachforschungen nach dem Fahrer betreiben, bevor sie das falsch parkende Auto abschleppen lässt. Dies geht aus einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hervor, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben. Ein im Auto liegender, vorgefertigter Zettel mit der Information ?Bei Störung bitte anrufen, komme sofort? und die Angabe einer Handy-Nummer genügt nach Ansicht der Hamburger ... weiter lesen