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HAMM (DAV). Wer Autoschlüssel und Kfz-Papiere in seinem Wagen zurücklässt, verliert bei einem Diebstahl des Autos nicht automatisch den Schutz seiner Kasko-Versicherung. Wenn der Dieb die Gegenstände von außen gar nicht sehen konnte, fehlt es an einer Ursächlichkeit zwischen dem Verhalten des Autobesitzers und der späteren Entwendung. Zu diesem Schluss kommt das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem Urteil, das die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben. Im zu Grunde liegenden Fall hatte sich die Versicherung geweigert, für den Diebstahl Ersatz zu leisten. Das Zurücklassen von Kfz-Papieren und Ersatzschlüssel im Kofferraum sei grob fahrlässig gewesen und habe bei dem Täter den Entschluss zum ... weiter lesen
MÜNSTER (DAV). Beim Passieren eines Müllfahrzeugs müssen Autofahrer einen Mindestabstand von zwei Metern einhalten oder sich strikt auf Schrittgeschwindigkeit beschränken. Mit Blick auf die Risiken für die Müllarbeiter seien die gleichen Regeln anzuwenden, wie sie für an Haltestellen wartende Busse gelten, entschied das Landgericht Münster in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichten Urteil. Im zu Grunde liegenden Fall war ein Autofahrer mit einem Meter Abstand und etwa 20 Stundenkilometer an einem stehenden Müllfahrzeug vorbeigefahren. Ein Müllarbeiter wollte plötzlich auf die andere Straßenseite gehen, um Müllsäcke abzuholen, und achtete nicht auf das ... weiter lesen
Brandenburg/Berlin (DAV). Ein Wertgutachten über einen Gebrauchtwagen, der privat verkauft wird, gilt nicht als Garantieversprechen des Verkäufers, wenn das Gutachten erst auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers erstellt und vorgelegt wurde. So entschied das Oberlandesgericht Brandenburg im Urteil vom 1. Juli 2008 (AZ: 6 U 120/07). In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall wollte der Kläger Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einem Oldtimerkauf geltend machen. Der Kläger hatte einen über das Internet angebotenen Oldtimer von einem privaten Verkäufer erworben. Zuvor wollte der Käufer jedoch sicherstellen, dass der verlangte Kaufpreis dem Wert des Fahrzeugs entsprach und ... weiter lesen
Köln/Berlin (DAV). Wenn man eine Ampel überfährt, die weniger als eine Sekunde Rot gezeigt hat, kann man seinen Führerschein behalten. Dabei müssen physikalische Berechnungen zu Grunde gelegt werden. In der Folge bleibt es dann bei einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Köln vom 2. Juli 2015 (AZ: 815 OWi-982 Js 5076/15-107/15). Die Frau fuhr mit ihrem Auto vor einem Fahrzeug mit zwei Polizisten. Sie fuhr über eine rote Ampel. Die Polizeibeamten gaben an, dass die Ampel auf Rot umsprang, als sich die Autofahrerin etwa zwei Autolängen vor ... weiter lesen
Geschwindigkeitsmessung ProViDa 2000 Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahnen ist keine Seltenheit. Zur Feststellung der Geschwindigkeitsübertretung greift die Polizei häufig auf zivile Einsatzfahrzeuge zurück, die die Betroffenen verfolgen. Die Geschwindigkeitsmessanlage ProViDa 2000 wird dabei in Einsatzfahrzeugen der Polizei zur Geschwindigkeitsmessung häufig verwendet. Die Anlage kann die Geschwindigkeit vom stehenden wie auch vom bewegten Einsatzfahrzeug bestimmen. Die Beweissicherung erfolgt hierbei in der Regel durch Videoaufzeichnung (in diesem Zusammenhang: Problem der permanenten Videoüberwachung). Angebracht in den Einsatzfahrzeugen sind stets eine Front- und Heckkamera. Das ... weiter lesen
AUGSBURG (DAV). Nicht jeder Alkohol-Exzess kann von der zuständigen Behörde herangezogen werden, um vom Betroffenen eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) einzufordern. Es muss vielmehr konkrete Hinweise dafür geben, dass der Führerscheininhaber Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr nicht sicher voneinander trennen kann. Dies entschied das Verwaltungsgericht Augsburg in einem Beschluss, den die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt haben. Anlass für den Rausch war eine schwere Ehekrise der Betroffenen, sie musste sogar ins Krankenhaus eingeliefert werden. Aus der Tatsache, dass die Frau kaum Ausfallerscheinungen zeigte, schloss die Behörde, bei ihr liege regelmäßiger Alkoholmissbrauch ... weiter lesen
SaarbrückenBerlin (DAV). Wird bei einem Werkstattbrand ein Lkw beschädigt, muss Schadensersatz geleistet werden. Dem Eigentümer des Fahrzeugs steht aber für den Reparaturzeitraum kein Ersatz der Leasingkosten des Lkw oder von Lohnkosten zu. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 17. Januar 2013 (AZ 4 U 20111) informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). In der Werkstatt eines Unternehmens geriet ein dort abgestelltes Fahrzeug, das bei dem Unternehmen haftpflichtversichert war, in Brand. Dadurch wurde ein weiterer Lkw beschädigt, der dort zur Reparatur stand. Der Halter dieses Lkw, ein Spediteur, forderte von dem ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Eine Vollkaskoversicherung muss die Kosten für Wildschäden übernehmen. Dies gilt auch in solchen komplizierten Fällen, wenn der Autobesitzer den Wildunfall nicht nachweisen kann und die Versicherung keine schlüssigen Beweise für das Gegenteil hat. Bei einer Teilkaskoversicherung dagegen bliebe der Halter auf dem Schaden sitzen, wenn die Kollision mit Wild nicht bewiesen werden kann. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Februar 2008 (AZ ? 20 U 134/07) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Der Kläger, Halter eines Mercedes der C-Klasse, verlangte von seiner KFZ-Versicherung die Erstattung der Reparaturkosten in Höhe von 13.375,41 Euro und der Gutachterkosten ... weiter lesen
DRESDEN (DAV). Ein Unfallgeschädigter muss keine Marktforschung nach dem günstigsten Tarif betreiben, wenn er sich als Ersatzfahrzeug einen Mietwagen nimmt. Dies gilt zumindest für eine vorhersehbare Mietdauer von nicht mehr als 14 Tagen, entschied das Amtsgericht Dresden. Das entsprechende Urteil wurde von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ( DAV) mitgeteilt. In dem Rechtsstreit war die Haftung des Unfallverursachers unstreitig. Dessen Versicherung machte lediglich geltend, sie wolle die Mietwagenkosten nicht in voller Höhe übernehmen, weil vor Ort ein vergleichbares Mietfahrzeug günstiger zu haben gewesen wäre. Das Gericht hielt die Differenz ? rund 250 Euro - für nicht so gravierend: Nur wenn es ... weiter lesen
Kein Verstoß gegen § 23 Ia StVO (Handyverstoß) bei lediglichem Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts ohne Bedienung § 23 Ia StVO: (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender ... weiter lesen
Magdeburg (jur). Autofahrer dürfen während der Fahrt mit ihrem abgelegten Smartphone keine Videotelefonie betreiben. Da mit der Videotelefonie am Steuer „eine nicht nur kurze Blickabwendung“ verbunden ist, stellt dies nach der Straßenverkehrverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar, entschied das Amtsgericht Magdeburg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. August 2018 (Az.: 50 OWi 775 Js 15999/18 (332/18)). Im konkreten Fall hatte eine Autofahrerin eingeräumt, dass sie abends am 1. Februar 2018 während der Fahrt Videotelefonie mit ihrem Smartphone betrieben hat. Dazu hatte sie das Mobilfunkgerät am Armaturenbrett hinter dem Lenker ihres Autos abgelegt. ... weiter lesen
1. Sichern Sie die Unfallstelle ab. Warnblinklicht einschalten! Warndreieck in mindestens 100 m Entfernung aufstellen. Ggf. erste Hilfe leisten. Bringen Sie sich in Sicherheit z.B. hinter der Leitplanke. 2. Sie sollten unbedingt alle Daten von den Unfallbeteiligen und Zeugen sichern! Schreiben Sie deren Namen, Adressen, Kfz-Kennzeichen, Telefonnummer und besondere Anhaltspunkte für Alkoholisierung oder Drogen auf. 3. Schiessen Sie Fotos mit Ihrem Handy, wenn es eine Digitalkamera besitzt! 4. Die Polizei sollte in folgenden Fällen gerufen werden (Tel. 110): Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden (also ca. über 1.500,- Euro). Erscheint einer der Unfallbeteiligten unabhängig ... weiter lesen