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Experten-Ratgeber
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Kein Verstoß gegen § 23 Ia StVO (Handyverstoß) bei lediglichem Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts ohne Bedienung § 23 Ia StVO: (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer aus Gefälligkeit im ungewohnten Linksverkehr den Mietwagen einer Bekannten fährt, haftet nicht bei einem Unfall. Nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 11. Oktober 2004 (Az. 12 U 1197/03) können hier bestimmte Umstände einen stillschweigenden Haftungsverzicht der Fahrerin begründen, so die Deutsche Anwaltauskunft. Die Beklagte und die Klägerin machten gemeinsam auf Zypern Urlaub. Sie mieteten einen PKW für gemeinsame Ausflüge; beide wurden als Fahrer eingetragen. Da die Klägerin mit dem Linksverkehr nicht zurechtkam, vereinbarten sie, dass nur die Beklagte fahren sollte. Die Beklagte wendete bei Dunkelheit, wodurch es zur Frontalkollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kam. Hierbei wurde die ... weiter lesen
Brandenburg/Berlin (DAV). Fahren Motorradfahrer im Pulk und haben vorher verabredet, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, bekommen Sie bei einem Auffahrunfall innerhalb der Gruppe keinen Schadensersatz. In solchen Fällen ist von einem gegenseitigen Haftungsverzicht auszugehen. Auf dieses Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 28. Juni 2007 (AZ: 12 U 2009/06) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Vier Motorradfahrer hatten einen Pulk gebildet und waren in versetzter Formation über eine Bundesstraße gefahren. Dabei überschritten sie die vorgeschriebene Höchst?geschwindigkeit erheblich. Als eines der Fahrzeuge plötzlich scharf abbremste, kam der nachfolgende Fahrer bei dem ... weiter lesen
Das Be- und Entladen von LKW-Transportern, aber auch von PKWs ist eine alltägliche Situation im Straßenverkehr. Strafrechtlich interessant ist die Konstellation, wenn es beim Be- und Entladen zu Schäden an anderen Fahrzeugen kommt. Angesichts der vielfältigen Fallvariationen gibt es dazu aber keine einheitliche rechtliche Bewertung. Über einen juristisch bemerkenswerten Fall hatte das Amtsgericht Berlin- Tiergarten (Beschluss vom 16.07.2008, (290 Cs) 3032 PLs 5850/08) im Jahre 2008 zu entscheiden. Dort war beim Beladen eines LKW-Transporters auf einem öffentlichen Parkplatz ein Teil der Ladung mit einem hinter dem LKW parkenden Auto in Berührung gekommen. Dies hatte einen Schaden in Höhe von ... weiter lesen
Die Einfahrt in ein Parkhaus überstanden die auf dem Dach eines Fahrzeuges angebrachten Fahrräder nicht. Die 2,10 m Durchfahrtshöhe reichte nicht aus. Schadensersatz für die Fahrräder und die nicht unerheblichen Schäden am Fahrzeug von insgesamt über 3.000,00 ? begehrte der Fahrer eines Dresdner PKWs von der Betreiberin eines Parkhauses in Marktredwitz. Er war in das Parkhaus eingefahren, ohne zu beachten, dass sein Fahrzeug mit den auf dem Dach aufrecht befestigten Fahrrädern die Einfahrtshöhe deutlich überschritt. Seine Schadensersatzforderung begründete er vor dem Amtsgericht Wunsiedel damit, dass die Hinweise auf die tatsächliche Höhe der Einfahrt nicht ausreichend gewesen seien. Dieser Argumentation setzte die Beklagte den ... weiter lesen
Die Rechtsprechung des BGH zur Abrechnung des Kraftfahrzeugschadens wird ständig fortgeführt. Aufgrund der bestehenden Unsicherheit der Unfallgeschädigten möchten wir einen kurzen Überblick über die verschiedenen Abrechnungsmethoden nach einem Verkehrsunfall geben: Sofern der Schaden am Kraftfahrzeug (inkl. Wertminderung) über dem Wiederbeschaffungswert liegt (s.g. 130 % Abrechnung): Wenn der Geschädigte nicht repariert, erhält er lediglich den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert Wenn der Geschädigte teilweise repariert, dann erhält er ebenfalls nur den Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert. Bei konkreter Abrechnung jedoch bis zum Wiederbeschaffungswert. Wenn der ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Fährt ein alkoholisierter Autofahrer nach einer Alkoholkontrolle weiter, so handelt es sich dabei um eine zweite Fahrt. Verkehrssünden auf diese zweite Fahrt sind somit neue Vergehen. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. August 2008 (AZ ? 2 Ss OWi 565/08). Ein Autofahrer geriet in eine Polizeikontrolle. Nachdem ein Alkoholtest positiv ausgefallen war, musste der Autofahrer sein Fahrzeug abstellen und mit den Polizeibeamten zur Polizeiwache kommen. Nach einem weiteren Alkoholtest konnte der Mann gehen. Die Polizisten wiesen ihn jedoch darauf hin, dass er in den nächsten drei bis vier Stunden nicht Auto ... weiter lesen
KOBLENZ (DAV). Wer plötzlich vor sich auf der Straße einen Fuchs sieht, sollte lieber eine Kollision mit dem Tier riskieren als ein möglicherweise fatales Ausweichmanöver. Dies raten die Verkehrsrecht-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie verweisen insofern auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Darin ging es um einen Fall, in dem ein Autofahrer versucht hatte, den Zusammenstoß mit dem Fuchs zu vermeiden. Bei dem Ausweichmanöver kam er von der Straße ab und landete im Graben. Das Auto wurde dabei erheblich beschädigt. Von seiner Versicherung verlangte der Mann daraufhin den Ersatz der sogenannten Rettungskosten. Der Versicherer weigerte sich zu zahlen. Die Koblenzer Richter schlossen sich im Ergebnis der ... weiter lesen
MANNHEIM (DAV). Schon eine einmalige schwere Trunkenheit kann bei einem Autofahrer dazu führen, dass er sich dem so genannten *****entest (Medizinisch-Psychologische-Untersuchung - MPU) unterziehen muss. Dies ist nach Meinung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg dann der Fall, wenn es weitere Hinweise dafür gibt, dass der Betroffene Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag. In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitteilten, war ein Mann mit fast 2,7 Promille Alkohol im Blut gewalttätig auf seine Familie losgegangen. Auch mit Blick auf eine sieben Jahre zurückliegende Trunkenheitsfahrt ordnete die zuständige ... weiter lesen
Von Bundesland zu Bundesland existieren unterschiedliche Vorschriften über die Frage, wer eigentlich eine Geschwindigkeitsmessung auswerten darf. Gerne bedient man sich auf Behördenseite privater Firmen, obschon eine solche Vorgehensweise teilweise strikt untersagt ist. Wurde man beispielsweise in Sachsen-Anhalt geblitzt, gilt nach dem Runderlass des Innenministeriums Sachsen-Anhalts vom Juli 1998 (Ziff.4.1), dass ,,die Filmentwicklung und -auswertung [des Blitzerfotos] Aufgabe der Kommunen" ist und die zuständige Behörde diese ausschließlich der zentralen Bußgeldstelle (gg. Kostenerstattung) übertragen darf. Dementsprechend ist die Ausführung von Teilaufgaben oder der Gesamtaufgabe in der ... weiter lesen
Eine Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB (Strafgesetzbuch) kann schon ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille oder weniger vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzutreten. Man spricht in einem solchen Fall von einer relativen Fahrunsicherheit bzw. relativen Fahruntauglichkeit. Von einer absoluten Fahrunsicherheit bzw. absoluten Fahruntauglichkeit spricht man, wenn eine Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und darüber vorliegt. Eine Ausfallerscheinung braucht dann nicht mehr hinzuzukommen, um bestraft zu werden. Bestraft wird eine strafbare Trunkenheitsfahrt mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder mit ... weiter lesen
GÖRLITZ (DAV). Versicherungsnehmer sollten beim Ausfüllen einer Schadensanzeige Mühe geben und ausschließlich richtige Angaben machen. Wer seiner Versicherung falsche Daten nennt, riskiert seinen Versicherungsschutz, wie ein Urteil des Landgerichts Görlitz zeigt. Es wurde von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht. In dem Fall war ein Firmenwagen gestohlen worden. Nun ging es um die Teilkasko-Entschädigung für das Fahrzeug. In der Schadensanzeige und in einem später ausgefüllten Fragebogen hatte der Geschäftsführer der Firma eine Kilometer-Laufleistung von 120.000 angegeben. Tatsächlich aber war der Wagen bei der TÜV-Abnahme vier Monate vor seinem Verschwinden bereits über 126.000 ... weiter lesen