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Rechtsanwalt in Husum, Kr Nienburg, Weser - Verkehrsrecht
Experten-Ratgeber
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JENA (DAV). Autofahrer sollten bei Dunkelheit vor allem außerorts unbedingt ?auf Sicht? fahren. Mit der Anforderung, man müsse jederzeit auf der überschaubaren Wegstrecke anhalten können, stellt die Rechtsprechung auch im Fall schlecht sichtbarer Hindernisse hohe Hürden auf, wie ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts zeigt. Es wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlicht. In dem Fall war ein Personenwagen auf einer Bundesstraße nachts gegen eine Kuh geprallt. Der Fahrer starb bei dem Unfall, die Beifahrerin wurde schwer verletzt. Sie klagte nun gegen die Versicherung des Fahrers sowie gegen die Halterin der Kuh und hatte damit Erfolg. Der verstorbene ... weiter lesen
Kein Verstoß gegen § 23 Ia StVO (Handyverstoß) bei lediglichem Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts ohne Bedienung § 23 Ia StVO: (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender ... weiter lesen
Stuttgart/Berlin (DAV). Sicherheitstrainings dienen der Verbesserung der Fahrsicherheit, es sind keine Rennen. Die Teilnehmer sind zudem über eine Kfz-Versicherung versichert. Eine stillschweigende Vereinbarung des Haftungsausschlusses unter den Teilnehmern des Trainings, auch wenn sie in den AGB´s des Veranstalters steht, ist daher unwirksam. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart am 21. Juli 2008 (AZ: 5 U 44/08). Bei einer Kollision zweier Teilnehmer gelten für die Haftung die üblichen Regeln, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Kläger und der Beklagte nahmen an einem Fahrsicherheitstraining für Motorradfahrer teil. Bei dem Training kollidierten die beiden bei einer Rechtskurve, ... weiter lesen
Das Amtsgericht Tiergarten stellte mit Beschluss vom 7. März 2012 das Verfahren gegen unseren Mandanten wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Rotlichtverstoß) gemäß § 206a StPO, § 46 OWiG ein, weil Verfolgungsverjährung eingetreten war. Grundsätzlich nichts ungewöhnliches: Am 4. April 2011 wurde unser Mandant unmittelbar nach einem vorgeworfenen qualifizierten Rotlichtverstoß von einer Streife angehalten und zur Sache angehört. Nach Abschluss der Ermittlungen erließ die zuständige Behörde am 30. Juni 2011 (innerhalb der Verfolgungsverjährung) einen Bußgeldbescheid, mit welchem Sie unter anderem einen Monat Fahrverbot anordnete. ... weiter lesen
Oldenburg/Berlin (DAV). Auch der Führer einer Pferdekutsche ist ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille absolut fahruntüchtig. Damit riskiert er seinen Führerschein. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschied am 24. Februar 2014 (AZ: 1 Ss 204/13), dass die Blutalkoholwerte für Autofahrer auch für Kutscher gelten. Wegen der höheren Gefahr, die von einer Kutsche ausgehe, könne man einen Kutscher nicht mit einem Fahrradfahrer vergleichen, bei dem ein höherer Wert gelte, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Als der Kutscher von der Polizei kontrolliert wurde, war er mit einem Zweispänner unterwegs und hatte 1,98 Promille ... weiter lesen
Wer bei Grünlicht in eine Kreuzung einfährt und dann aufgrund eines Rückstaus den Kreuzungsbereich für längere Zeit nicht räumen kann, darf nicht blindlings auf seinen Status als bevorrechtigter "echter Nachzügler" vertrauen, sondern muss sich vergewissern, dass eine Kollision mit dem Querverkehr, der (erst) nach mehreren Sekunden Grünlicht für seine Fahrtrichtung in die Kreuzung einfährt, ausgeschlossen ist. Das hat der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 26.08.2016 entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen abgeändert. Die Beklagte aus Essen befuhr mit einem PKW Kia Ceed von Westen kommend die Grillostraße in Essen. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer beim Autofahren mit einem Organizer hantiert, mit dem man auch telefonieren kann, muss ? genau wie beim Telefonieren mit dem Handy ? mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. November 2006 (Az.: 3 SS 219/05) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Ein 42jähriger Mann, der während der Fahrzeit ein elektronisches Notizbuch bedient hatte und dabei von der Polizei erwischt worden war, sollte 40 Euro Bußgeld zahlen. Das Amtsgericht Mannheim hatte ihn freigesprochen, weil die Straßenverkehrsordnung nur die Benutzung eines ?Mobil- oder Autotelefons?, nicht aber die Benutzung eines elektronischen Notizbuches untersagt. Das Oberlandesgericht sah dies ... weiter lesen
Witzbolde, die sich einen Gleitschirmpropellermotor auf den Rücken schnallen und dann auf ihrem Fahrrad durch die Lande tuckern, brauchen dafür eine Fahrerlaubnis. Sie müssen ihr Vehikel obendrein Haftpflicht versichern, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg, AZ Ss105/99 (I 38), in einem Urteil, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. In dem Fall hatte sich der Beschuldigte, ein Tüftler, das 20 PS leistende 350-ccm-Motörchen samt dem ein Meter Durchmesser zählenden Propeller auf den Rücken geschnallt. Über einen am Lenker befestigten Handgashebel kontrollierte er den Vorschub durch den Propeller. Auf seinem ?Turbofahrrad? brummte er dann mit über 25 km/h die Straße entlang. Dass die Ordnungshüter den Sonderling aus dem ... weiter lesen
Glücklicherweise enden die meisten Verkehrsunfälle ohne schwerwiegende Personenschäden. Nichts desto Trotz enden viel Verkehrsunfälle trotzdem äußerst ärgerlich. Denn nachdem die Schuldfrage eindeutig geklärt schien, müssen sich die Geschädigten um die Schadensregulierung mit den Versicherungen bemühen. Dabei ist ein Verkehrsunfall schon lästig genug. Wenn aber dann auch noch der Streit mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung dazu kommt fühlen sich viele Geschädigte ungerecht behandelt. Zum einen hat man schon die Unannehmlichkeiten wegen des Schadens, muss mann sich nun auch noch mit den Versicherungen herumstreiten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte ... weiter lesen
Nach einer Trunkenheitsfahrt schließt sich bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von über 0,5 Promille regelmäßig ein Strafverfahren an. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln dann wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB (Strafgesetzbuch). Einem nicht einschlägig vorbestraften Ersttäter droht dann neben einer Geldtrafe, einem Eintrag im Bundeszentralregister (BZR) die Entziehung des Führerscheines und die Verhängung einer Sperrfrist von 9 - 15 Monaten. Die Vorschrift des § 69a StGB, die die Dauer der Sperre regelt, sieht eine Mindestsperrzeit von 6 Monaten vor. Ist die Fahrerlaubnis zu entziehen und eine Sperrfrist zu bestimmen, kann in der Strafverteidigung ... weiter lesen
KOBLENZ (DAV). Wer nach dem Diebstahl seines Wagens im Schadensanzeige-Formular seiner Vollkaskoversicherung einen falschen Kaufpreis mitteilt, verliert den Versicherungsschutz. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Der Kläger hatte sein Auto als gestohlen gemeldet und den Kaufpreis mit 11.760 EURO (23.000 Mark) angegeben. Recherchen der beklagten Versicherung führten zu dem Ergebnis, dass der Mann tatsächlich nur 10.379 EURO (20.300 Mark) bezahlt hatte. Damit konfrontiert, berief er sich auf den nachträglichen Kauf dreier neuer Reifen und den Beitrag für eine abgeschlossene ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Wer seinen Pkw auf einem Duplex-Stellplatz falsch abstellt, bleibt auf seinem Schaden sitzen. Hebt oder senkt der andere Parkplatzinhaber die Vorrichtung, muss er nicht haften. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 30. April 2015 (AZ: 213 C 7493/15). Die Frau parkte ihren BMW auf ihrem Duplex Garagenstellplatz in einem Mehrfamilienhaus. Sie bemerkte nicht, dass sie nicht weit genug in die Parkvorrichtung eingefahren war. Die hintere Stoßstange des Fahrzeugs ragte leicht über die Vorrichtung hinaus. Der Benutzer des oberen Stellplatzes senkte kurze Zeit später die Vorrichtung ab. ... weiter lesen