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Das Problem: Verschneite Verkehrsschilder In winterlichen Tagen mit starkem Schneefall kommt es immer wieder vor, dass Verkehrsschilder, insbesondere Tempo-Schilder zur Regulierung der Höchstgeschwindigkeit, verschneit und daher nicht zu sehen sind. Wenn dann „geblitzt" wird, sei es durch mobile Radargeräte oder mittels sogenannter Starenkästen, stellt sich bei Erlass eines Bußgeldbescheides die Frage, ob die Regelung der Höchstgeschwindigkeit für den Verkehrsteilnehmer überhaupt erkennbar war. Das OLG Hamm - AZ.: III-3 RBs 336/09 - hat hierzu einen vergleichbaren aktuellen Fall entschieden und dabei die Grundzüge der Haftung nochmals erläutert: Allgemeine Rechtslage: ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer einen Kraftwagen mit Sandalen lenkt, darf nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Dies gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle zumindest dann, wenn Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. Auf das Urteil vom 13. März 2007 (Az.: 322 Ss 46/07) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam. Im entschiedenen Fall lenkte ein LKW-Fahrer sein Fahrzeug mit Schuhen, die vorn geschlossen aber hinten offen waren und keinen Fersenriemen hatten. Das Amtsgericht hatte den LKW-Fahrer unter Hinweis auf die Unfallverhütungsvorschrift für Fahrzeuge, in der vorgeschrieben wird, dass beim Führen eines LKWs ?Schuhwerk getragen werden muss, das den Fuß umschließt?, mit einem Bußgeld in Höhe von 57,50 ? ... weiter lesen
Im Rahmen der Bauarbeiten auf der A115 (Avus) in Berlin führt die Polizei Brandenburg eine Geschwindigkeitskontrolle kurz vor Berlin durch. Die Geschwindigkeit ist von der sonst üblichen Beschränkung auf 120 km/h zunächst auf 100 km/h reduziert. Die Beschränkung einige Kilometer vor der Baustelle soll Auffahrunfälle durch eventuelle Rückstaus vermeiden. Ob die Beschränkung an dieser Stelle sinnvoll ist, darüber kann gestritten werden. Geblitzt wird schließlich kurz vor der Autobahnabfahrt Kleinmachnow. Laut Angaben der Messbeamten soll es hier zu überdurchschnittlich vielen Verkehrsverstößen kommen. Dies liegt wohl daran, dass der Kraftfahrer entweder die ... weiter lesen
Mannheim (DAV) - Eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung muss einem Unfallopfer auch dann den Schaden ersetzen, wenn der Unfall von Anderen vorsätzlich herbeigeführt wurde. Dies teilen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Bezugnahme auf ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom 18. August 2005 (Az.: 10 S 26/05) mit. In dem vorliegenden Fall wollte der Kläger einen Kastenwagen überholen, der vor einem Kreisverkehr ohne erkennbaren Grund stand. Als er fast vorbeigezogen war, lenkte der Fahrer des Kastenwagens ruckartig nach links, wobei er mit dem Auto des Klägers kollidierte. Damit sollte der Anschein erweckt werden, dass der Kläger im Kreisverkehr falsch überholt und den Unfall verursacht hat. Die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer beim Autofahren mit einem Organizer hantiert, mit dem man auch telefonieren kann, muss ? genau wie beim Telefonieren mit dem Handy ? mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. November 2006 (Az.: 3 SS 219/05) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Ein 42jähriger Mann, der während der Fahrzeit ein elektronisches Notizbuch bedient hatte und dabei von der Polizei erwischt worden war, sollte 40 Euro Bußgeld zahlen. Das Amtsgericht Mannheim hatte ihn freigesprochen, weil die Straßenverkehrsordnung nur die Benutzung eines ?Mobil- oder Autotelefons?, nicht aber die Benutzung eines elektronischen Notizbuches untersagt. Das Oberlandesgericht sah dies ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer bei anhaltender überfrierender Nässe den Gehweg nicht regelmäßig streut, muss gegebenenfalls für Behandlungskosten und Schmerzensgeld aufkommen, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit. Dies geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 30. April 2004 hervor (Az.: 14 U 159/02) . Der Kläger war auf Grund von Glätte um 11 Uhr vor dem Haus des Beklagten gestürzt. Zwar hatte der mit der Räum- und Streupflicht Beauftragte morgens um 6 Uhr drei Säcke Granulat auf dem Bürgersteig verstreut, doch anhaltender Eisregen verwandelte die Fläche in eine Rutschbahn. Nach Angaben der beklagten Eigentümergemeinschaft sei ein erneutes Streuen zur Verhinderung von Glatteisbindung sinnlos gewesen, so dass auf weitere ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein zwar unbenutztes, aber 23 Monate altes Auto ist kein ?Neuwagen? mehr. Dies gilt auch, wenn dieser Fahrzeugtyp nicht mehr gebaut wird. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 08. Januar 2007 (Az.: 15 U 71/06) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Vor Gericht stritten sich der Käufer und der Verkäufer eines Autos darüber, ob ein 23 Monate alte Auto ?fabrikneu? ist, wenn es ungenutzt ist. Ein solch altes Auto sei kein Neuwagen, entschieden die Richter und stellten sich auf die Seite des Käufers. Die lange Standzeit führe auch bei einem nicht benutzten Auto zwangsläufig zu einem gewissen Alterungsprozess sowie zu einer Werteinbuße. Der Umstand, dass solche Fahrzeuge ... weiter lesen
Die Anwaltskanzlei Dr. Unger in Moers befasst sich u.a. schwerpunktmäßig mit dem Verkehrsrecht- mit über 30 Jahren juristischer Erfahrung. Weitere Informationen eralten Sie unter verkehrsrechtsanwalt-moers.de. Wenn es zu einem Unfall kommt und kein größerer Personenschaden vorliegt ist man zunächst froh, dass es "nur ein Blechschaden" war. Diese Freude legt sich jedoch recht schnell wieder, wenn die gegnerische Versicherung den Schaden nicht, oder zumindest nicht vollständig reguliert. Wer schuldlos in einen solchen Unfall verwickelt war, wird so erneut zum Opfer. Sie sollten in einem solchen Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen. Zum einen wird Ihnen der Rechtsanwalt oder die ... weiter lesen
Mit einer Entscheidung des AG Bad Hersfeld vom 14. Februar 2013 wurde von der Anordung des Fahrverbots abgesehen, da der Betroffene an einer qualifizierten verkehrspsychologischen Intensivberatung teilgenommen hat. Nach einem Geschwindigkeitsverstoß von mehr als 41 km/h außerorts und 31 km/h innerorts regelt die BKatV die Anordnung eines Fahrverbots. Ab 61 km/h außerorts drohen 2 Monate Fahrverbot. Ab 71 km/h gar 3 Monate Fahrverbot. Im vorliegenden Fall des Amtsgerichts Bad Hersfeld überschritt der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 41 km/h außerorts. Die zuständige Bußgeldbehörde erließ einen Bußgeldbescheid, mit welchem das ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer müssen - nicht nur in der Karnevalszeit - damit rechnen, dass ihnen nachts vor Gaststätten Betrunkene vor den Wagen laufen können. Daher sollte man an solchen Stellen das Tempo reduzieren und bremsbereit sein. Dies geht bereits aus einem Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 16. Oktober 2001 (AZ: 2 S 97/00) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. In dem Fall hatte ein Autofahrer einen angetrunkenen Kneipengast angefahren, als dieser völlig unerwartet die Straße überquerte. Das Opfer starb, und die hinterbliebene Familie verlangte von dem Unglücksfahrer und dessen Versicherung Schadensersatz. Das Gericht kam nach der Beweisaufnahme zwar zu dem Ergebnis, dem Fahrer sei kein Verschuldensvorwurf ... weiter lesen
KAISERSLAUTERN (DAV). Autofahrer müssen - nicht nur in der Karnevalszeit - damit rechnen, dass ihnen nachts vor Gaststätten Betrunkene vor den Wagen laufen können. Es empfiehlt sich, an solchen Stellen das Tempo zu reduzieren und bremsbereit zu sein, wie ein von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichtes Urteil des Landgerichts Kaiserslautern zeigt. In dem Fall hatte ein Autofahrer einen angetrunkenen Kneipengast angefahren, als dieser völlig unerwartet die Straße überquerte. Das Opfer starb, und in dem Prozess klagte die hinterbliebene Familie gegen den Unglücksfahrer und dessen Versicherung auf Schadenersatz. Das Gericht kam nach der Beweisaufnahme zwar zu ... weiter lesen
Auch außerhalb der Probezeit ist es schon besonders ärgerlich geblitzt zu werden. In der Probezeit bekommen Betroffene aber weit schärferen Folgen zu spüren. Wer seinen Führerschein zum ersten Mal macht, muss zunächst zwei Jahre Probezeit bewältigen, ohne sonderlich aufzufallen (Bei einer Neu- bzw. Wiedererteilung nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis gilt das nicht). Wer einen Führerschein auf Probe hat, wird bei einem so genannten A-Verstoß oder aber bei zwei B-Verstößen zusätzlich bestraft. Was sind A-Verstöße? (Auszug) Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab 21 km/h Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung ... weiter lesen