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Rechtsanwalt in Thedinghausen - Verkehrsrecht
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Berlin (DAV). Jemand, der innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 35 km/h überschreitet, muss nicht unbedingt mit einem Fahrverbot rechnen, da nicht automatisch von einem "Vorsatz" ausgegangen werden kann. Vielmehr ist dann lediglich wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung zu verurteilen, wenn keine gesicherten Anhaltspunkte für einen Vorsatz gegeben sind. Allein die Erheblichkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung reicht hierfür nicht aus. Dieses Urteil vom 23. Februar 2001 des Amtsgerichts Lahr (AZ 4 OWi 9 Js 12880 AK 487/00) teilt die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mit. Nach Ansicht des Gerichts kann auch bei wesentlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von einem Fahrverbot ... weiter lesen
Zeugnisverweigerungsrecht steht Fahrtenbuchauflage nicht entgegen. VG Mainz, Beschluss vom 22.11.2010 - 3 L 1381/10.MZ Ein Fahrzeughalter kann sich nicht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, um einer Fahrtenbuchauflage zu entgehen, so entschied das Verwaltungsrecht Mainz. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit dem Fahrzeug einer Halterin wurde auf der Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h überschritten. Dies hätte neben einer Geldbuße einen Punkt im Verkehrszentralregister für den Fahrzeugführer zur Folge gehabt. Bei der anschließenden Ermittlung des Fahrzeugführers wirkte die Halterin nicht mit, sondern schwieg. Der Fahrzeugführer konnte ... weiter lesen
Wie groß muss der Abstand zwischen Geschwindigkeitsbeschränkung und Messung sein? Im Folgenden wird die Frage behandelt, welcher Abstand zwischen einem Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbegrenzung und dem Ort der Geschwindigkeitsmessung zu bestehen hat. Diese Abstandsregelung ist in den Richtlinien zur Verkehrsüberwachung durch die Polizei geregelt, unterscheidet sich aber von Bundesland zu Bundesland. So sieht die Richtlinie für Brandenburg beispielsweise vor, dass Geschwindigkeitsmessungen in der Regel 150 m vom Beginn bzw. Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung entfernt erfolgen müssen. Diese für Ortschaften und Bundesautobahnen einheitliche Regelung wirft besonders auf Autobahnen Probleme auf. ... weiter lesen
Die Grundregel, dass der Auffahrende stets die Schuld am Unfall trägt, gilt nicht in jedem Fall. So entschied das Amtsgericht München, dass ein Verkehrsteilnehmer die Alleinschuld an einem Unfall trägt, wenn er nach dem Umschalten auf Grün zunächst anfährt und nach wenigen Metern sein Fahrzeug abrupt zum Stillstand abbremst und der Hintermann dann auffährt (AZ 345 C 10019/01 vom 27. Juli 2001). Im Großstadtverkehr sei es zulässig in einer Fahrzeugkolonne mit kurzen Abständen zu fahren. Wer in diesem Falle überraschend stark abbremst, trägt die Verantwortung für den Unfall verursacht, so die Deutsche Anwaltauskunft. Im vorliegenden Fall fuhr die Klägerin in einem Kreuzungsbereich auf der Linksabbiegerspur. Die Linksabbiegerampel ... weiter lesen
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) gehört die Trunkenheitsfahrt zu den schwersten Verkehrsverstößen überhaupt. Die Folgen von Trunkenheitsfahrten sind in der Regel nicht nur für Unfallopfer, sondern auch für Täter verheerend und existenzbedrohend. Liegt eine Straftat vor (dazu mehr unten), drohen neben empfindlichen Strafen (von hohen Geldstrafe bis zu 1 Jahr Gefängnis), ein Eintrag ins Führungszeugnis und die Entziehung des Führerscheins für unter Umständen mehrere Jahre. Bei der Wiederbeantragung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist kann in bestimmten Fällen dann noch der sogenannte „Idiotentest" (MPU = ... weiter lesen
Berlin (DAV). Der Betreiber eines Parkdecks kann bei einer Rampe, die bei Nässe glatt ist, trotz des Aufstellens des Schildes ?Auf eigene Gefahr? haften. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg am 15. Januar 2004 (Az.: 1 U 107/03). In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hatte sich der Kläger auf eine als Zufahrt zu einem Parkdeck angebrachten Rampe als Fußgänger infolge Nässe durch einen Sturz verletzt. Die Beklagte, zu deren Einzelhandelsgeschäft das Parkdeck und die Rampe gehören, hatte geltend gemacht, dass der Kläger im Geschäft der Beklagten keine Kaufabsicht gehabt habe. Darüber hinaus habe sie sich durch Aushängung des Schildes ?Auf eigene Gefahr? wirksam von ihrer Haftung freigezeichnet. Dieser ... weiter lesen
Celle (DAV) - Wer seinen Autoschlüssel in einen Werkstatt-Briefkasten wirft, riskiert seinen Versicherungsschutz. Wird der Pkw mit Hilfe des Schlüssels gestohlen, muss die Kaskoversicherung nicht zahlen. Das meldet die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Celle vom 9. Juni 2005 (Az: 8 U 182/04). Im vorliegenden Fall hatte der Kläger seinen Wagen auf dem Gelände einer Kfz-Werkstatt abgestellt. Das Fahrzeug sollte dort am nächsten Tag repariert werden. Den Autoschlüssel steckte der Besitzer wie verabredet in den Außenbriefkasten der Werkstatt. Am nächsten Tag waren Schlüssel und Pkw weg. Die Richter entschieden, die Kaskoversicherung des ... weiter lesen
Im mitunter überfüllten und hektischen Straßenverkehr kann es durchaus dazu kommen, dass mancher Verkehrsteilnehmer sich die eine oder andere Verfehlung im Beachten der Verkehrsregeln zu Schulde kommen lässt. Bekanntermaßen werden die schwereren dieser Verfehlungen durch die Polizei mit einem katalogisierten Punktesystem bestraft. Kommt es nun dazu, dass ein Verkehrsteilnehmer eine bestimmte Punktezahl erreicht, wird er dazu aufgefordert an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Es ist unbedingt empfehlenswert, einer solchen Aufforderung nachzukommen. Denn der Gesetzgeber sieht den Führerscheinentzug als ein adäquates Mittel Personen, die eine solche Aufforderung unbeachtet lassen, zu ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 24. Januar 2019 zum Aktenzeichen 3 C 7.17 entschieden, dass § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wonach auf „schmalen Fahrbahnen" das Parken auch gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten verboten ist, den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots genügt. Der Kläger beantragte im September 2012 bei der Beklagten, auf der seiner Garage gegenüber liegenden Straßenseite ein Parkverbot einzurichten. Bei einer Straßenbreite von 5,5 m verbleibe, wenn dort ein Fahrzeug abgestellt werde, nur noch eine Restbreite von 3,5 m. Damit sei ihm eine ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wenn der Wagen durch einen Motordefekt immer langsamer wird, muss der betroffene Autofahrer die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 31. Juli 2008 (AZ: 12 U 5/08), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Auf der Autobahn bemerkt der Fahrer einen Motordefekt, woraufhin er deutlich langsamer wurde. Deshalb wechselte er von der linken Spur auf die rechte. Kurz bevor er stehen blieb, fuhr ihm ein anderer Fahrer auf. Den Warnblinker oder ähnliches hatte er nicht gesetzt. Den Schaden wollte er dennoch vom Auffahrenden ersetzt ... weiter lesen
Berlin/Hamm (DAV). Wer von einer schmalen Fahrbahn mit unbefestigtem Grünstreifen abkommt, handelt nicht grob fahrlässig. Die Versicherung muss für den Schaden auch dann aufkommen, wenn der Fahrer kurz unaufmerksam war. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. Februar 2007 (Az. 20 U 134/06) weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Der Kläger kam auf einer schmalen Landstraße von der Fahrbahn auf den Grünstreifen ab. Er konnte trotz Gegenlenkens nicht verhindern, dass er gegen einen Baum prallte. Es entstand Totalschaden. Als Unfallursache gab der Fahrer an, er sei kurz unaufmerksam gewesen, da er durch einen Blick auf den Beifahrersitz habe kontrollieren wollen, ob er alles ... weiter lesen
Nach der Kontaktaufnahme mit dem Strafverteidiger wird sich dieser zunächst bei der Behörde oder der Staatsanwaltschaft bzw. beim Gericht als Verteidiger bestellen und Akteneinsicht beantragen. Nach Erhalt der Ermittlungsakte werden die wichtigen Seiten der Akte fotokopiert und Sie schriftlich gebeten, zur erneuten Besprechung der Angelegenheit die Anwaltskanzlei nach telefonischer Terminvereinbarung aufzusuchen. Der Verteidiger wird sodann den Akteninhalt mit Ihnen eingehend erörtern, um gegebenenfalls eine Verteidigungsschrift auf Grund Ihrer Schilderung zu dem Vorwurf zu fertigen. Es empfiehlt sich, erst nach Akteneinsicht einen derartigen Schriftsatz zu fertigen, da jetzt noch nicht genau bekannt ist, was die ... weiter lesen