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Von Bundesland zu Bundesland existieren unterschiedliche Vorschriften über die Frage, wer eigentlich eine Geschwindigkeitsmessung auswerten darf. Gerne bedient man sich auf Behördenseite privater Firmen, obschon eine solche Vorgehensweise teilweise strikt untersagt ist. Wurde man beispielsweise in Sachsen-Anhalt geblitzt, gilt nach dem Runderlass des Innenministeriums Sachsen-Anhalts vom Juli 1998 (Ziff.4.1), dass ,,die Filmentwicklung und -auswertung [des Blitzerfotos] Aufgabe der Kommunen" ist und die zuständige Behörde diese ausschließlich der zentralen Bußgeldstelle (gg. Kostenerstattung) übertragen darf. Dementsprechend ist die Ausführung von Teilaufgaben oder der Gesamtaufgabe in der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Kommt es bei einem Wendemanöver zu einem Unfall mit einem links überholenden Fahrzeug, so haftet allein der Wendende aufgrund seiner besonderen Sorgfaltspflichten. Auch die überhöhte Geschwindigkeit eines Einsatzfahrzeugs ändert nichts an der Haftungsverteilung bei einem Zusammenstoß. So entschied das Kammergericht Berlin in seinem Beschluss vom 02. Oktober 2008 (AZ: 12 U 206/08). Auf der Suche nach einem Parkplatz kollidierte eine Pkw-Fahrerin mit einem herannahenden Einsatzfahrzeug der Polizei. Die Frau hatte auf der gegenüberliegenden Seite einen freien Parkplatz entdeckt, rechts angehalten, um den nachfolgenden Verkehr vorbeizulassen und dann zum Wendemanöver angesetzt. Hierbei kollidierte sie in der Mitte der ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Bei schlechter Witterungslage im Winter muss mit geeigneten Reifen gefahren werden. Wer andere behindert, schleudert oder dreht, wird mit einem Bußgeld bestraft. Ein Auto, dass tatsächlich nicht gefahren wird, braucht keine Winterreifen. Antworten zu häufigen Fragen rund um den Winterreifen gibt die Deutsche Anwaltsauskunft. Obwohl die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Winterreifen ausdrücklich gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, verlangt die Straßenverkehrsordnung, dass wettergeeignete Reifen verwendet werden. Für die Winterzeit gilt: geeignete Reifen sind für Fahrten bei Glätte, Match und Schnee zu verwenden. Die werden für alle Fahrzeuge, die tatsächlich auf deutschen Straßen fahren gebraucht. Ein Auto, ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wenn es nachts schneit und gefriert muss die zuständige Kommune rechtzeitig vor dem Berufsverkehr die Hauptverkehrsstraßen streuen. Anderenfalls hafte sie bei glättebedingten Unfällen, betont das Oberlandesgericht Saarbrücken in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlichten Urteil. Die Richter sprachen in dem zu Grunde liegenden Fall einem Autofahrer Schadensersatz zu, der auf abschüssiger, verschneiter Straße vor einer Kreuzung nicht mehr rechtzeitig hatte bremsen können und mit einem anderen Auto kollidiert war. Unabhängig von der Streitfrage, ob an abschüssigen Strecken generell eine vorrangige Streupflicht besteht, bewertete das OLG den fraglichen Straßenabschnitt als ... weiter lesen
Berlin (DAV). Die Höhe einer Nutzungsausfallentschädigung lässt sich auch für Oldtimer anhand aktueller Tabellen feststellen: Für ein sehr gut gepflegtes, 42 Jahre altes Modell kann man den niedrigsten Tabellenwert eines vergleichbaren Modells zugrunde legen, wenn man diesen um zwei Gruppen herabstuft. Auf dieses Urteil des Landgerichts Berlin vom 08. Januar 2007 (AZ.: 58 S 142/06) machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam. Bei einem Verkehrsunfall wurde ein Porsche Baujahr 1961 beschädigt. Der Beklagte, der den Schaden vollständig ersetzen musste, war nicht bereit, die Nutzungsausfallentschädigung zu zahlen: Der Kläger benötige den Wagen nicht. Außerdem hätte die Erstellung des Gutachtens und die ... weiter lesen
Wenn die Temperaturen unter den Gefrierpunkt sinken und die Straßen teilweise vereist sind, bleiben Unfälle meist nicht aus. Auch wenn glücklicherweise größere Personenschäden ausbleiben, so kommt es doch immer häufiger zu Problemen bei der anschließenden Schadensregulierung mit den Versicherungen. Leider ist vermehrt zu erkennen, dass die Versicherungen nicht unerhebliche Abschläge auf die Schadenersatzforderungen machen. Der Geschädigte fühlt sich in einer solchen Situation meist zu Recht ungerecht behandelt. Zum einen ist er häufig schuldlos in einen Unfall verwickelt worden und nun wird er bei der Regulierung durch die gegnerische Versicherung erneut zum Opfer. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Nimmt ein Parkscheinautomat eine Münze nicht an, muss der Betroffene mit anderen Münzen versuchen, den Parkschein zu lösen. Wenn er nur eine Münze dabei hat, ist das sein Pech. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 29. August 2005 (AZ 3 Ss Owi 576/05) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. In dem Fall parkte der Fahrer sein Auto für ca. 2 Stunden im Bereich eines Parkscheinautomaten. Dieser war zwar funktionstüchtig, akzeptierte jedoch die 50-Cent-Münze nicht. Der Autofahrer hatte nur diese eine Münze dabei. Daraufhin legte er die Parkscheibe in das Auto. In Folge dessen kam es zu einer Verurteilung zu einer Geldbuße. Diese ... weiter lesen
HANNOVER (DAV). Ereignet sich in einer Autowaschstraße ein Unfall, dessen Ursache letztlich nicht zu beweisen ist, haftet der Betreiber dem Kunden für die Schäden. Dies folgt aus einem Urteil des Landgerichts Hannover, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Im entschiedenen Fall war ein Fahrzeug in einer Waschstraße aus der Spur geraten und von der Zugvorrichtung gegen eine der Aufbauten geschoben worden. Der nachfolgende Wagen wurde seinerseits auf das stehende Auto geschoben. Auch die eingehende Beweisaufnahme erbrachte keine Klarheit über die Ursache. Der Fahrer konnte beweisen, dass er weder das Lenkrad berührt noch gebremst oder Gas gegeben ... weiter lesen
Zur Frage, ob die Gemeinde für einen Verkehrsunfall zwischen einem Räumfahrzeug und einem Pkw allein deswegen haftet, weil das Räumschild über die Mittellinie ragt Kurzfassung Autofahrer müssen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit entgegenkommenden Räumfahrzeugen rechnen. Und – auf schmalen Straßen – auch damit, dass das Räumschild etwas über die Straßenmitte ragt. Wer seine Fahrweise nicht auf diese Möglichkeit einstellt, muss bei einer Kollision mit einem Schneepflug möglicher Weise seinen Schaden selbst tragen und haftet für den Fremdschaden. Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener und jetzt veröffentlichter Fall, bei dem ein Autofahrer (und seine Kfz-Haftpflichtversicherung) zur Zahlung von ... weiter lesen
Saarbrücken/Berlin (DAV). Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die an einem Omnibus an einer Haltestelle vorbeifahren, unterliegen besonderen Sorgfaltspflichten. Dort ist stets mit Passanten zu rechnen, die vor oder hinter dem Bus die Straße überqueren. Das berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 17. Juli 2007 (AZ: 4 U 338/06-108). Ein Omnibus hatte an einer Haltestelle angehalten, der spätere Kläger war ausgestiegen, einige Meter in Fahrtrichtung des Busses gelaufen und hatte vor diesem die Straße überquert. Der Busfahrer hatte ihm ein Handzeichen gegeben, das der Mann so interpretierte, dass er gefahrlos die Fahrbahn passieren könne. Auf ... weiter lesen
Zeugnisverweigerungsrecht steht Fahrtenbuchauflage nicht entgegen. VG Mainz, Beschluss vom 22.11.2010 - 3 L 1381/10.MZ Ein Fahrzeughalter kann sich nicht auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, um einer Fahrtenbuchauflage zu entgehen, so entschied das Verwaltungsrecht Mainz. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit dem Fahrzeug einer Halterin wurde auf der Autobahn die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h überschritten. Dies hätte neben einer Geldbuße einen Punkt im Verkehrszentralregister für den Fahrzeugführer zur Folge gehabt. Bei der anschließenden Ermittlung des Fahrzeugführers wirkte die Halterin nicht mit, sondern schwieg. Der Fahrzeugführer konnte ... weiter lesen
In einem unserer aktuellen Fälle erhielt unser Mandant einen Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf, er habe die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Die Messung wurde mit dem Gerät RIEGL LR 90-235/P durchgeführt. Dieses Messgerät funktioniert auf eine ähnliche Weise wie das RIEGL FG 21-P. Das aufzunehmende Fahrzeug wird mittels eines Lasers anivisiert und daraufhin dessen Geschwindigkeit gemessen, wobei weder eine Fotoaufnahme noch ein Video dokumentiert wird. Beweisrechtlich wird die Messung durch Aussage der protokollierenden Polizeibeamten bestätigt. Von Seiten der Behörde wurde eine Geldbuße in ... weiter lesen