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Rechtsanwalt in Nauen - Verkehrsrecht
Experten-Ratgeber
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Bei Wettkämpfen mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential haftet bei regelgerechtem Verhalten oder nur geringfügigen Regelverletzungen keiner der Teilnehmer für Schäden anderer Teilnehmer. Wie aus einem der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 02. April 2003 (AZ: VI ZR 321/02) hervorgeht, gilt dieser Grundsatz auch bei Autorennen. Kläger und Beklagter waren beide Teilnehmer einer auf dem Hockenheimring veranstalteten "Geschwindigkeitsprüfung". Während des Wettbewerbs versuchte der Beklagte mit seinem Fahrzeug in einer Kurve das Fahrzeug des Klägers links zu überholen. Dabei kam er von der Fahrbahn ab und drehte sich auf die Fahrbahn zurück. Es kam zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Das ... weiter lesen
In einem unserer aktuellen Fälle wurde unser Mandant auf einer Landstraße mit dem Messgerät ES 1.0 geblitzt. In einem zunächst ergangenen Anhörungsbogen wurde ihm vorgeworfen, die auf der Landstraße zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h um 29 km/h überschritten zu haben. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte ließen wir die Geschwindigkeitsmessung durch einen Sachverständigen überprüfen. Das Messgerät ES 1.0 ähnelt in seiner Funktionsweise sehr seinem Nachfolgermodell ES 3.0 , mit der Ausnahme, dass bei dem Messgerät ES 3.0 eine zusätzliche seitliche Abstandsmessung erfolgt. Auch bei dem Messgerät ES 1.0 ergibt sich die Plausibilität der ... weiter lesen
Zur Haftungsverteilung, wenn ein nach links in ein Grundstück Abbiegender die zweite Rückschaupflicht verletzt und es zur Kollision mit einem von hinten Überholenden kommt Kurzfassung Wer in der Fahrschule aufgepasst hat, weiß es noch: Unmittelbar vor dem Linksabbiegen muss man sich nochmals nach hinten vergewissern, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Wer diese Regel verletzt, hat bei einem Unfall möglicher Weise zumindest einen Teil von eigenem und gegnerischem Schaden zu tragen. Das verdeutlicht ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Das Gericht sah jeweils die Hälfte der Verantwortlichkeit bei einem nach links abbiegenden und einem gerade im Überholen begriffenen Unfallbeteiligten. ... weiter lesen
NÜRNBERG (DAV). Ein Autofahrer handelt nicht grob fahrlässig, wenn er beim Bedienen des Autoradios kurz unaufmerksam ist und dabei einen Unfall verursacht. Seine Vollkasko-Versicherung müsse für die entstandenen Schäden einstehen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg. Das Urteil wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht. Im zu Grunde liegenden Fall war ein Mann während der Suche nach dem passenden Sender auf eine Verkehrsinsel aufgefahren, die sich in der Straßenmitte befand. Seine Kasko-Versicherung weigerte sich, die Kosten zu übernehmen und argumentierte, sie sei wegen einer groben Unachtsamkeit des Versicherten von ihrer Leistungspflicht befreit. Das OLG Nürnberg war ... weiter lesen
Das OLG Köln ( Urteil vom 05.04.2011, 22 U 67/09 ) hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem es zu einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem Rotlichtfahrer gekommen war. Der Kläger war bei Grün in den Kreuzungsbereich eingefahren, um nach links abzubiegen. In diesem Moment kollidierte er mit dem Fahrzeug des Beklagten, der nach Zeugenaussagen und der Auffassung des Gerichts in die Kreuzung einfuhr, als dessen Ampel bereits auf „Rot“ umgesprungen war. Der Kläger war der Ansicht, dass der Beklagte für die Kosten vollumfänglich haften müsse. Das Gericht war allerdings der Ansicht, dass beiden Parteien hier vorliegend eine gleichwiegende Unfallbeteiligung zu tragen ... weiter lesen
Das Sichtfahrgebot verlangt von einem Kraftfahrer seine Geschwindigkeit zu jeder Zeit den äußeren Umständen anzupassen, um rechtzeitig vor einem Hindernis anhalten zu können. Wie aus einem der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln vom 11. Oktober 2002 (AZ: 3 U 26/02) hervorgeht, verstößt gegen das Sichtfahrgebot, wer bei Dunkelheit und regennasser Fahrbahn schneller als 45 km/h fährt. Kläger waren die Witwe und die Kinder des bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommenen Mannes. Dieser hielt am 26. November 1996 gegen 17.30 Uhr den hinter ihr fahrenden PKW auf der Straße an und stieg selbst aus seinem Wagen aus. Dieses hatte er weder am rechten Fahrbahnrand noch mit eingeschaltetem ... weiter lesen
Karlsruhe (DAV). Beim Hindernis am rechten Straßenrand darf der Vorbeifahrende die Gegenfahrbahn mit benutzen, wenn auch für den entgegenkommenden Verkehr genügend Raum verbleibt. Dies geht aus einem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14. Mai 2004 (Aktenzeichen: 10 U 214/03) hervor. Der Kläger befuhr mit seinem PKW eine 2-spurige Straße, an deren rechtem Fahrbahnrand PKW geparkt waren. Die eigentlich 7,35 m breite Fahrbahn wurde so auf 5,35 m verengt. Beim Vorbeifahren nutzte er teilweise auch die linke Fahrbahnseite und es kam zum Zusammenstoß mit des entgegenkommenden Beklagten, obwohl die verbleibende Fahrbahnbreite ein ... weiter lesen
Berlin (DAV). Nach bisheriger Auffassung, entsteht in der Regel bei älteren Kraftfahrzeugen, deren Erstzulassung mehr als 5 Jahre zurück liegt, keine Wertminderung. In Einzelfällen kann aber bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind und eine größere Fahrleistung vermuten lassen, doch ein Minderwert zu bejahen sein. Dies geht aus einem der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Urteil des Amtsgerichts Solingen vom 25. Juni 2002 (AZ 13 C 12/02) hervor. Der Kläger in dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall war Eigentümer und Halter eines PKW der Marke Mercedes Benz (Baujahr und Erstzulassung 1994) mit einer Laufleistung von 89.221 km. Am 17. September 2001 ereignete sich ein vom Kläger unverschuldeter Unfall mit dem Fahrzeug des ... weiter lesen
Oldenburg/Berlin (DAV). Auch der Führer einer Pferdekutsche ist ab einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille absolut fahruntüchtig. Damit riskiert er seinen Führerschein. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschied am 24. Februar 2014 (AZ: 1 Ss 204/13), dass die Blutalkoholwerte für Autofahrer auch für Kutscher gelten. Wegen der höheren Gefahr, die von einer Kutsche ausgehe, könne man einen Kutscher nicht mit einem Fahrradfahrer vergleichen, bei dem ein höherer Wert gelte, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Als der Kutscher von der Polizei kontrolliert wurde, war er mit einem Zweispänner unterwegs und hatte 1,98 Promille ... weiter lesen
Berlin (DAV). Versäumnisse der Justiz und dadurch entstehende Verfahrensverzögerung verletzten den Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren, stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe fest (Urteil vom 9. Februar 2005, Az.: 2 Ws 15/05). Nach Mitteilung der Deutschen Anwaltauskunft gab das Gericht damit einem Alkoholsünder seinen vorläufig entzogenen Führerschein zurück, weil sein Prozess nach mehr als 16 Monaten immer noch nicht abgeschlossen war. Wenn nach einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis vorläufig einbehalten wird, dann müsse die Justiz das Verfahren rasch zu Ende bringen, befanden die Richter. Außerdem gebiete die Europäische Menschenrechtskonvention eine "angemessene Beschleunigung" des Prozesses. Damit gab ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer beim Autofahren mit einem Organizer hantiert, mit dem man auch telefonieren kann, muss ? genau wie beim Telefonieren mit dem Handy ? mit einem Bußgeld rechnen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 27. November 2006 (Az.: 3 SS 219/05) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Ein 42jähriger Mann, der während der Fahrzeit ein elektronisches Notizbuch bedient hatte und dabei von der Polizei erwischt worden war, sollte 40 Euro Bußgeld zahlen. Das Amtsgericht Mannheim hatte ihn freigesprochen, weil die Straßenverkehrsordnung nur die Benutzung eines ?Mobil- oder Autotelefons?, nicht aber die Benutzung eines elektronischen Notizbuches untersagt. Das Oberlandesgericht sah dies ... weiter lesen
Geblitzt mit dem Einseitensensor es3.0 Freispruch: Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät ES 3.0 dürfen nicht verwertet werden Bei Geschwindigkeitsübertretungen im Straßenverkehr versteht die Bußgeldbehörde keinen Spaß: Schlägt irgendwo der Blitzer zu, warten Geldbußen, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar Fahrverbote auf die Verkehrssünder. Doch solche Messungen, die mit dem Gerät „ES 3.0“ der Firma „eso“ durchgeführt werden, dürfen gerichtlich nicht verwertet werden. So entschied das AG Meißen in seinem Urteil vom 29.05.2015 (Az.: 13 OWi 703 Js 21114/14). Dieses wegweisende Urteil ist die ... weiter lesen