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Köln (DAV) - Wer während einer Autofahrt sein Mobiltelefon lediglich in die Hand nimmt, um es woanders hinzulegen, handelt nicht ordnungswidrig. Mit dem Beschluss markierte das Oberlandesgericht (OLG) Köln vom 23. August 2005 (Az.: 83 Ss-Owi 19/05) einen feinen Unterschied zwischen echtem Telefonieren und normalem Anfassen des Geräts, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Wegen des vermeintlichen Benutzens eines Mobiltelefons während einer Autofahrt sollte der Betroffene eine Geldbuße von 40 Euro zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen. Dagegen wehrte er sich und gab an, das Handy lediglich von dem linken Ablagefach auf die Mittelkonsole gelegt zu haben, da es gerappelt habe. Die ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer Alkohol getrunken hat, sollte nicht mehr fahren ? weder mit dem Auto noch mit dem Fahrrad. Tut man es doch und wird nach übermäßigem Alkoholkonsum im Straßenverkehr erwischt, so riskiert man seine Fahrerlaubnis, egal ob man mit einem Auto oder ?nur? mit einem Fahrrad unterwegs war. Über diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. September 2008 (AZ: 1 N 80.07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im vorliegenden Fall war ein Fahrradfahrer mit einem Blutalkoholwert von 1,98 Promille auffällig geworden und wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt worden. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Mann daraufhin auf, ein medizinisch-psychologisches ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer bei anhaltender überfrierender Nässe den Gehweg nicht regelmäßig streut, muss gegebenenfalls für Behandlungskosten und Schmerzensgeld aufkommen, teilt die Deutsche Anwaltauskunft mit. Dies geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin vom 30. April 2004 hervor (Az.: 14 U 159/02) . Der Kläger war auf Grund von Glätte um 11 Uhr vor dem Haus des Beklagten gestürzt. Zwar hatte der mit der Räum- und Streupflicht Beauftragte morgens um 6 Uhr drei Säcke Granulat auf dem Bürgersteig verstreut, doch anhaltender Eisregen verwandelte die Fläche in eine Rutschbahn. Nach Angaben der beklagten Eigentümergemeinschaft sei ein erneutes Streuen zur Verhinderung von Glatteisbindung sinnlos gewesen, so dass auf weitere ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Auto-Sachverständiger muss sein Honorar nicht nach seinem Zeitaufwand berechnen. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) stellten klar, dass er sich bei der Honorarberechnung auch nach der festgestellten Schadenshöhe richten darf. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Daun vom 19. Oktober 2005 (AZ.: 3 C 27/05) hervor. Nach einem Autounfall erstellte ein Sachverständiger ein Schadensgutachten über das erheblich beschädigte Auto. Sein Honorar bemaß er nach einer Tabelle, die sich nach der festgestellten Schadenshöhe richtete. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers weigerte sich, das Honorar zu zahlen, weil sie der Meinung war, der Sachverständige müsse nach Zeitaufwand bezahlt ... weiter lesen
Auch keine Haftungsbegrenzung durch ein Schild am Parkplatz Berlin (DAV). Ein Kundenparkplatz muss im Winter auch dann geräumt und gestreut werden, wenn der Betreiber das Schild ?Bei Schnee und Eis wird nicht geräumt und nicht gestreut? aufstellt. Dies gilt nach Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 22. September 2004 ? 7 U 94/03) vor allem dann, wenn es ein Kundenparkplatz ist, für dessen Benutzung Geld verlangt wird und dieser so eingerichtet ist, dass man nicht mit wenigen Schritten den Bürgersteig erreichen kann. In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall war der Kläger auf dem Parkplatz des Hauptbahnhofes infolge Eisglätte gestürzt. An dem Parkplatz war das Schild aufgestellt: ?Bei Schnee und ... weiter lesen
GIESSEN (DAV). Der Standstreifen auf der Autobahn ist für Autofahrer - außer in Notfällen - tabu. Er darf auch nicht als ?verlängerte Beschleunigungsspur? benutzt werden, entschied das Landgericht Gießen in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Im zu Grunde liegenden Fall war ein Pkw-Fahrer über die Beschleunigungsspur der Auffahrt hinaus über den Standstreifen gefahren und hatte, bevor er in den fließenden Verkehr einfädeln konnte, dort ein Streckenkontrollfahrzeug gerammt. Dieses hatte alle Warnleuchten eingeschaltet und rollte zurück, weil der Fahrer herumliegende Reifenteile bemerkt hatte und diese einsammeln wollte. Das Gericht ... weiter lesen
Geschwindigkeitsüberschreitung - Fahrlässigkeit oder Vorsatz Die Frage, ob ein Geschwindigkeitsverstoß vorsätzlich oder fahrlässig begangen wird, spielt eine entscheidende Rolle bei der Bemessung der Bußgeldhöhe. Gemäß § 3 Abs. 4 a der Bußgeldkatalog-Verordnung heißt es: Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkatalogs vorsätzlich verursacht, für den ein Regelsatz von mehr als 35 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz zu verdoppeln,... Der Bundesrat begründete diese Änderung mit der Erhöhung der Verkehrssicherheit durch verbesserte Allgemein- und Spezialprävention, stärkere Differenzierung bei der ... weiter lesen
Saarbrücken/Berlin (DAV). Trägt ein Radfahrer keinen Fahrradhelm, trifft ihn bei einem Unfall kein Mitverschulden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn er sich als sportlich ambitionierter Fahrer besonderen Risiken aussetzt oder wenn er aufgrund seiner körperlichen Verfassung besonders gefährdet ist. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 9. Oktober 2007 (AZ: 4 U 80/07) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. Ein 48-jähriger fuhr mit seinem Fahrrad gegen eine gerade geöffnete Autotür. Er stürzte und fiel auf den Hinterkopf. Da er keinen Helm trug, erlitt er schwere Hirnverletzungen. Er wollte daraufhin feststellen lassen, dass der Aussteigende und seine ... weiter lesen
Kein Absehen von einem Fahrverbot bei qualifiziertem Rotlichtverstoß aufgrund von Verwechslung mit grüner Fußgängerampel Nach einer Entscheidung des OLG Bamberg vom 22. Dezember 2015 (3 SS OWi 1326/15) begründet das Verwechseln der roten Lichtzeichenanlage mit der grünen Fußgängerampel kein Absehen vom Fahrverbot. Das OLG führt hierzu aus, dass mit dem gegen ein bußgeldrechtliches Fahrverbot eingewandten Augenblicksversagen begrifflich nur ein Versagen des Betroffenen umschrieben wird, das dadurch gekennzeichnet wird, dass der Handelnde für einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum, nämlich nur für einen Augenblick lang die im Verkehr ... weiter lesen
Das Amtsgericht Lüdinghausen hat mit Entscheidung vom 14. Januar 2013 (19 Owi 197/12) ein Fahrverbot ausgesprochen, wobei das Fahrverbot auf Fahrzeuge mit mehr als 100 PS beschränkt wurde. Eine ganz offensichtlich kraftfahrerfreundliche Entscheidung. Denn: Der Wortlaut des § 25 Abs. 1 S. 1 StVG stützt diese Entscheidung zumindest nicht zweifelsfrei. Hiernach kann nämlich das Fahrverbot auf Kraftfahrzeuge einer bestimmten Art beschränkt werden. Entscheidend soll die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen sein. Typisches Beispiel ist die Beschränkung auf PKW, wodurch dem Betroffenen die Möglichkeit eingeräumt wird, einen Lastkraftwagen (eventuelle zur Berufsausübung) weiter zu nutzen. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Der Betreiber eines Parkdecks kann bei einer Rampe, die bei Nässe glatt ist, trotz des Aufstellens des Schildes ?Auf eigene Gefahr? haften. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg am 15. Januar 2004 (Az.: 1 U 107/03). In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hatte sich der Kläger auf eine als Zufahrt zu einem Parkdeck angebrachten Rampe als Fußgänger infolge Nässe durch einen Sturz verletzt. Die Beklagte, zu deren Einzelhandelsgeschäft das Parkdeck und die Rampe gehören, hatte geltend gemacht, dass der Kläger im Geschäft der Beklagten keine Kaufabsicht gehabt habe. Darüber hinaus habe sie sich durch Aushängung des Schildes ?Auf eigene Gefahr? wirksam von ihrer Haftung freigezeichnet. Dieser ... weiter lesen
Wann ist die nachträgliche Feststellung noch unverzüglich? Wenn sie eine angemessene Zeit am Unfallort vergeblich gewartet haben, ohne dass der Geschädigte oder andere feststellungsbereite Dritte anzutreffen waren, dürfen Sie sich straffrei vom Unfallort entfernen. Dies setzt aber voraus, dass Sie anschließend unverzüglich die Feststellung ihrer Personalien und ihrer Unfallbeteiligung bei der Polizei möglich machen. Die Rechtsprechung versteht unter „unverzüglich" die Erfüllung der Meldepflicht „ohne schuldhaftes Zögern". Je nach Einzelfall und wie es die Umstände erlauben, sollten sie möglichst sofort oder zeitnah die Feststellungen ermöglichen. ... weiter lesen