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Rechtsanwalt in Zerbst/Anhalt - Verkehrsrecht
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Ein Fahrverbot aus einem Bußgeldbescheid ist erst dann vollstreckbar, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden ist. Nach Rechtskraft des Bußgeldbescheides ist die Behörde zuständig, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Das bedeutet, dass dann die Fahrerlaubnis an die Behörde zu übersenden ist, die als Verwaltungsbehörde den rechtskräftigen Bußgeldbescheid erlassen hatte. Die Fahrerlaubnis sollte nicht der einfachem Brief an die Behörde übersandt werden. Wichtig ist, dass man einen Nachweis darüber erhält, dass die Fahrerlaubnis an die Behörde übersandt worden ist. In dem Anschreiben an die Behörde sollte unbedingt das ... weiter lesen
Angeblich unbemerkter Drogenkonsum: Gericht glaubt Autofahrer nicht VG Neustadt, Beschl. v. 2. Dezember 2014 – 3 L 994/14 Die Entscheidung des VG Neustadt ist keine überraschende. Sie reiht sich vielmehr in eine mittlerweile gefestigte Rechtsprechung ein. Es ging um die Frage, ob ein Verkehrsteilnehmer sich erfolgreich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis zur Wehr setzen kann, indem er behauptet, vor der Fahrt habe ihm jemand unbemerkt Drogen in sein Getränk getan. Grundsätzlich nicht, so das Gericht. Der Autofahrer und Antragsteller gab im Eilantrag an, dass bei einem Disco-Besuch am 7. Juni 2014 eine andere Person in einem Moment der Unachtsamkeit ein Amphetamin in sein Getränk ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein zwar unbenutztes, aber 23 Monate altes Auto ist kein ?Neuwagen? mehr. Dies gilt auch, wenn dieser Fahrzeugtyp nicht mehr gebaut wird. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 08. Januar 2007 (Az.: 15 U 71/06) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Vor Gericht stritten sich der Käufer und der Verkäufer eines Autos darüber, ob ein 23 Monate alte Auto ?fabrikneu? ist, wenn es ungenutzt ist. Ein solch altes Auto sei kein Neuwagen, entschieden die Richter und stellten sich auf die Seite des Käufers. Die lange Standzeit führe auch bei einem nicht benutzten Auto zwangsläufig zu einem gewissen Alterungsprozess sowie zu einer Werteinbuße. Der Umstand, dass solche Fahrzeuge ... weiter lesen
Fährt man im Land Brandenburg zu schnell und wird geblitzt oder begeht eine andere Ordnungswidrigkeit, so erhält man in den Regel binnen kurzer Zeit Post aus Gransee, dem Sitz der Zentralen Bußgeldstelle des Land Brandenburg. Betroffene bekommen in Brandenburg von der Bußgeldstelle Gransee die Möglichkeit online Einblick in die Akte zu nehmen. Die Zugangsdaten sind auf dem Anhörungsbogen oder auf dem Schreiben "Fahrerermittlung" abgedruckt. Die Online Akte beinhaltet bei einem Geschwindigkeitsverstoß neben dem Vorwurf, bei welchem neben dem Datum der genaue Standort zu erkennen ist, ein Messfoto. Zudem wird ein vergrößerter Bildausschnitt des Fahrers sowie des Kennzeichens abgebildet. ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hatte jüngst in einem Fall (BGH, Az.: IV ZR 97/11 ) zu entscheiden, indem dem der spätere Kläger nach einem Ausweichmanöver aus der Rechtskurve einer Landstraße abkam und mit seinem Fahrzeug gegen einen Baum prallte. In der Folge ließ er sein beschädigtes Fahrzeug abschleppen und sich selbst von einem Bekannten abholen, allerdings ohne die Polizei oder das Straßenbauamt als Geschädigte aufgrund des beschädigten Baumes zu informieren. Aufgrund dessen wurde gegen den Kläger ein strafrechtliches Verfahren wegen Fahrerflucht gemäß § 142 StGB eingeleitet, welches jedoch später eingestellt wurde. In einem zivilrechtlichen ... weiter lesen
KOBLENZ (DAV). Wer sein Auto ? ob im Urlaub oder zu Hause - so abstellt, dass sich Autodiebe nur noch bedienen müssen, handelt grob fahrlässig und verliert den Schutz seiner Teilkasko-Versicherung. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz festgestellt, wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichten. Ein in Deutschland lebender Jugoslawe war auf Heimat-Urlaub gefahren und hatte deshalb vorher für einen Monat eine Auslands-Teilkaskoversicherung abgeschlossen. In Belgrad ereignete sich nach Schilderung des Mannes folgendes Missgeschick: Er wollte auf einem Parkplatz einen Parkschein ziehen, stieg aus, ließ den Wagen mit laufendem Motor und steckendem Zündschlüssel stehen und ging zum Automaten, von wo aus er das ... weiter lesen
MÜNCHEN (DAV). Ein Autofahrer, der einen Polizisten bei einer Verkehrskontrolle als "Wegelagerer" bezeichnet hat, ist vom Bayerischen Obersten Landesgericht vom Vorwurf der strafbaren Beleidigung freigesprochen worden. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dieser Begriff sei in der konkreten Situation vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt gewesen. Wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilen, war der Angeklagte von einem Polizisten und dessen Kollegin an einer Kontrollstelle zur Kasse gebeten worden, weil er den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte. Dies hatte er mit den Worten kommentiert: "Ah, klar, dass hier kontrolliert wird. Der Wegelagerer ist ja allgemein bekannt." Nachdem im Zuge der folgenden ... weiter lesen
Zur Haftungsverteilung, wenn ein nach links in ein Grundstück Abbiegender die zweite Rückschaupflicht verletzt und es zur Kollision mit einem von hinten Überholenden kommt Kurzfassung Wer in der Fahrschule aufgepasst hat, weiß es noch: Unmittelbar vor dem Linksabbiegen muss man sich nochmals nach hinten vergewissern, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Wer diese Regel verletzt, hat bei einem Unfall möglicher Weise zumindest einen Teil von eigenem und gegnerischem Schaden zu tragen. Das verdeutlicht ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Das Gericht sah jeweils die Hälfte der Verantwortlichkeit bei einem nach links abbiegenden und einem gerade im Überholen begriffenen Unfallbeteiligten. ... weiter lesen
Münster (DAV). Autohalter müssen nach Verkehrsverstößen unter Umständen ein Fahrtenbuch führen. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weisen darauf hin, dass ein Fahrtenbuch schon bei einer einmaligen Ordnungswidrigkeit angeordnet werden kann, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 30. November 2005 entschieden (AZ.: 8 A 280/05). Im vorliegenden Fall wurde von einem unbekannten Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf einer Landstraße um 68 km/h überschritten. Obwohl der Autohalter Radarfotos erhielt, machte er keine Angaben und half nicht bei der Suche nach dem Fahrer. Weil dieser nicht ermittelt werden konnte, wurde dem Autohalter die Führung ... weiter lesen
LÜNEBURG (DAV). Wer nach einem "einfachen" Rotlicht-Verstoß der Verwaltungsbehörde den Fahrer oder die Fahrerin nicht nennen will, muss damit rechnen, ein halbes Jahr ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Eine längere Fahrtenbuchauflage sei jedoch nicht verhältnismäßig, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil, das die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben. In dem Fall war der Wagen der Klägerin an einer Ampel bei "Rot" geblitzt worden. Zur Identität des Fahrers wollte sie keine Angaben machen. Sie selbst oder ihr Sohn kamen aufgrund des Fotos nicht in Betracht. Daraufhin stellte die Behörde das Verfahren ein, ordnete allerdings die Führung eines Fahrtenbuchs für ein Jahr an. Dagegen ... weiter lesen
Berlin (DAV). An Auffahrten von Autobahnen können sich Autofahrer nicht auf das sogenannte Reißverschlussverfahren berufen und sich ?reindrängeln?. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 24. Oktober 2005 (AZ: 16 U 25/05) hervor, auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist. Die durchgehenden Fahrbahnen haben auf einer Autobahn stets Vorfahrt. In dem Fall hatte sich ein Autofahrer von der Beschleunigungsspur aus in den zähfließenden Verkehr auf der Autobahn einfädeln wollen. Als der versuchte, sich vor einen LKW einzuordnen, fuhr der Lastwagen auf den PKW auf. Dabei entstand ein Sachschaden von 1.700 ?. Der PKW-Fahrer klagte, blieb jetzt aber auf seinem Schaden sitzen: Auf einer Autobahn müsse der auffahrende ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Behindertenparkplätze dürfen Rollstuhlfahrer nicht zu Fall bringen. Gestalten Kommunen diese nicht rollstuhlgerecht, stelle dies eine unzulässige Benachteiligung behinderter Menschen dar, heißt es in einem am Donnerstag, 21. April 2016, veröffentlichten Beschluss das Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (Az.: 1 BvR 2012/13). Stürzen Rollstuhlfahrer wegen des Kopfsteinpflasters, kommen wegen fehlerhaften Verkehrssicherungspflichten der Kommune Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlung in Betracht. Im konkreten Fall ging es um ein verhängnisvolles Parken auf einen Behindertenparkplatz direkt am Rathaus der Kreisstadt Ratzeburg in Schleswig-Holstein. Die Klägerin, eine ... weiter lesen