GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Ein Unterhaltsanspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. Sollte ein Betreuungsbedarf der Kinder bestehen, so soll dem betreuenden Elternteil, nach Ansicht des BGH, ein solcher Anspruch zustehen, der die Betreuung der Kinder führt. Sobald die Kinder eine Institution besuchen, in der sie betreut werden, soll nach der Ansicht des BGH eine persönliche Betreuung durch einen Elternteil grundsätzlich dann nicht mehr erforderlich sein. Dies solle auch dann gelten, wenn die ... weiter lesen