
Neben meiner unternehmensberatenden Tätigkeit bin ich schwerpunktmäßig im Bereich des Erbrechts tätig. Hierzu gehört neben der indiviuduellen Nachfolgeplanung und Testamentserstellung auch die Beratung bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, die Abwehr oder Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker, die Beratung bei Maßnahmen vorweggenommener Erbfolge sowie die Nachfolgeplanung im unternehmerischen Umfeld mit ihren gesellschaftsrechtlichen Auswirkungen.
Ich halte regelmäßig Vorträge in den Bereichen Nachfolgeplanung und Erbrecht sowie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung für Unternehmer und Privatpersonen.
Ich bin Mitglied im Fachausschuss Erbrecht bei der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main und seit über 20 Jahren in der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU) e.V.