Frank Tietz
23560 Lübeck
Deutschland
Rechtsanwalt
Durch die Einblendung der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren
Die Kanzlei Frank Tietz befindet sich im Stadtteil St. Jürgen, in Nähe des Zentrums der Hansestadt Lübeck und in Nähe der Gemeinden Bad Schwartau, Stockelsdorf und Groß Grönau.
Als Fachanwalt für Familienrecht und Sozialrecht berate und vertrete ich Sie in diesen Rechtsgebieten sowie auch in den Bereichen des Seniorenrechts, Verkehrsrechts, Mietrechts sowie Versicherungsrechts persönlich und kompetent. Ziel ist stets, eine auf den Einzelfall zugeschnittene, den konkreten Bedürfnissen entsprechende Gesamtlösung zu entwickeln und zu verwirklichen. Eine regelmäßige Fortbildung sichert die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des fachlichen Niveaus der Beratung und Vertretung.
Ich verstehe mich in meiner Tätigkeit als Vertrauensperson meiner Mandanten, die nicht nur eine fachlich fundierte Vertretung, sondern ebenfalls einen anwaltlichen Beistand mit Verständnis ihrer persönlichen Lage und Sorgen erwarten und benötigen.
Sowohl in familien- wie auch sozialrechtlichen Angelegenheiten stehen die betroffenen Personen oft vor existenziellen Fragen und Nöten. Nur exemplarisch sind hier der drohende Verlust der wirtschaftlichen Grundlage, Trennung von dem Kind, Ehrverletzungen, Anfeindungen oder gar tätliche Übergriffe sowie dauerhafte Arbeitslosigkeit, chronische Krankheiten, Schwerbehinderung oder hohe Forderungserstattungen zu nennen.
Hier verbietet sich eine formelhafte, pauschalierende Vorgehensweise der Bearbeitung. Ich biete Ihnen eine persönliche, engagierte und kompetente Beratung und Vertretung, in der das gegenseitige Vertrauen eine wesentliche Grundlage des Mandatsverhältnisses ist. Zu diesem Zweck biete ich ein kostenfreies erstes Informationsgespräch an, in welchem Sie mich kennenlernen können und die weitere Bearbeitung Ihres Anliegens geklärt werden kann.
Sollte es Ihnen aufgrund gesundheitlicher Einschränkung oder fehlender Mobilität nicht möglich sein, meine im 2. O.G. befindlichen Büroräume aufzusuchen, kann ein Termin für eine Besprechung bei Ihnen zu Hause, im Krankenhaus oder in einem Altenheim vereinbart werden.