
Rechtsanwältin Fladerer hat sich auf Strafrecht und Steuerrecht spezialisiert.
Sie ist in allen Bereichen des Strafrechts als Verteidigerin tätig. Ihr besonderes Interesse gilt hierbei dem Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Dieses spezielle Interesse für Strafrecht kristallisierte sich schon während ihres Studiums an der Universität Bayreuth heraus. Für ihre universiträre Abschlussprüfung wählte sie den Schwerpunkt Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Seit Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit und auch schon in der Zeit ihres Referendariats konzentrierte sich Frau Fladerer auf die Tätigkeit als Strafrverteidigerin. Im Jahr 2012 absolvierte Frau Rechtsanwältin Fladerer erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Strafrecht.
Einen weiteren Schwerpunkt ihrer Tätigkeit bildet das Steuerrecht. In Streitigkeiten aus dem Steuerrecht ist Sie sowohl im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt als auch im finanzgerichtlichen Verfahren als Anwältin tätig. Dabei vertritt sie sowohl Privtpersonen als auch Unternehmen.
Im Steuerstrafrecht sind besondere Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Strafrecht und dem Steuerrecht gefragt. Durch ihre Spezialisierung auf diese beiden Rechtsgebiete verfügt Rechtsanwältin Fladerer über die notwendigen Kenntnisse in deisem Grenzbereich zwischen Straf- und Steuerrecht, um in diesem Spezialgebiet des Steuerstrafrechts eine effektive und kompetente anwaltliche Vertretung bieten zu können.
Rechtsanwältin Franziska Fladerer ist in der Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte tätig. Die Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte ist vornehmlich im Strafrecht, Steuerstrafrecht sowie im Medien- und Urheberrecht tätig.
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Nürnber-Fürther Antwaltverein
Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV