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Die Europäische Kommission hat beschlossen, Spanien beim Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen. Die Klage betrifft diskriminierende Vorschriften zur Immobilienbesteuerung, die verhindern, dass Gebietsfremde dieselben Steuervorteile in Anspruch nehmen können wie Gebietsansässige. Nach spanischem Recht sind Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf einer Hauptwohnsitzimmobilie steuerfrei, wenn mit dem Erlös eine neue Immobilie erworben wird, die wieder als Hauptwohnsitz dient. Diese Regelung gilt jedoch nur für Personen mit Wohnsitz in Spanien, was eine Diskriminierung von Personen darstellt, die ihren Wohnsitz nicht in Spanien haben und daher möglicherweise höhere Steuern zahlen ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.9.2017 (II R 54/15), Urteil vom 13.9.2017 (II R 32/16) und Urteil vom 13.9.2017 (II R 42/16) Schenkungsteuer fällt analog zur Erbschaftsteuer nach § 1 ErbStG beim Erwerb von Todes wegen, der Schenkung unter Lebenden sowie Zweckzuwendungen an. Mithin ist entscheidend, was unter einer Schenkung im Sinne des § 1 ErbStG zu verstehen ist. Dies wird von § 7 ErbStG definiert. Der Grundfall wird zunächst in § 7 Absatz I Nr. 1 ErbStG erläutert, worin es heißt, als Schenkungen unter Lebenden gelten jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Die Steuerschuld entsteht gem. § 9 ... weiter lesen
Das Oberste Gericht von Castilla- La Mancha (Verwaltungskammer) hat mit Urteil vom 17. April 2012 (Rec 393 / 2010) entschieden, dass die von der Gemeinde Cuenca angewandte Formel zur Berechnung der anfallenden gemeindlichen Wertzuwachssteuer - PlusValia - bei der Übertragung einer Immobilie von Todes wegen nicht mit dem Gesetz vereinbar ist. Da ähnliche Formeln auch in anderen Gemeinden Spaniens verwandt werden (z.B. Madrid), hat die Entscheidung für die Praxis unter Umständen erhebliche Bedeutung. Die Gemeinde hat gegen die Entscheidung Berufung zum höchsten spanischen Gericht – Tribunal Supremo (TS) - eingelegt. Sollte das TS die Entscheidung des OLG bestätigen, könnte sich die ... weiter lesen
Der Artikel gibt einen Überblick über die beim Kauf einer Immobilie in Spanien anfallenden Steuern. Mehrwertsteuer („Impuesto sobre el Valor anadido", kurz „IVA") Beim Kauf einer neuen Immobilie von einem gewerblichen Unternehmen fällt spanische Mehrwertsteuer an. Der Steuersatz beträgt beim Verkauf von Wohnhäusern und Eigentumswohnungen 8 %. Für 201 und 2012 wurde der Betrag auf 4 % ermäßigt. Stempelsteuer („Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados") Unterliegt der Verkauf einer Immobilie der Mehrwertsteuer, so fällt zusätzlich die sogenannte Stempelsteuer an. Der Steuersatz ist regional unterschiedlich und liegt zwischen 0,1 % und 1% des ... weiter lesen
Der Beitrag gibt einen Überblick über die jährlich anfallenden Steuern für Eigentümer von Spanien Immobilien ( zu Steuern beim Erwerb von Immobilien ). Spanische Grundsteuer („ Impuesto sobre Bienes Inmuebles “, kurz „ IBI “) Die Grundsteuer („ Impuesto sobre Bienes Inmuebles “, kurz „ IBI “) wird auf den Wert von Land- und Stadtgrundstücken auf der Grundlage des örtlichen Katasterwertes („ valor catastral “). Die Höhe der Grundsteuer ist je nach Gemeinde unterschiedlich und liegt in der Regel zwischen 0,3% und 0,4% des Katasterwertes. Durch Gesetz 20/2011 (Real Decreto-ley 20/2011 de 30 de diciembre) wird die Grundsteuer ... weiter lesen
Nachdem der spanische Fiskus zum Jahresanfang angeordnet hatte, dass die Steuernummer für Ausländer (N.I.E.) nur persönlich beantragt werden kann, wurde nunmehr angeordnet, dass doch wieder eine Beantragung über (notariell) Bevollmächtigten möglich ist. Eine NIE benötigt jeder Ausländer, der in Spanien einen steuerlich relevanten Vorgang beurkunden möchte, z.B. den Erwerb einer Immobilie, den Antritt einer Erbschaft oder die Gründung einer Gesellschaft oder ein anderes steuerlich relevantes Geschäft tätigen will (z.B. ein Konto eröffnen möchte). Die Identifikationsnummer für Ausländer („Número de Identificación de ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 25.4.18 - IX B 21/18 Steuernachzahlungen sind als solches schon ärgerlich. Doch damit nicht genug. Das Steuerrecht kennt viele Möglichkeiten, wie der Fiskus zu Geld gelangt. Wer eine Steuerschuld nicht fristgemäß begleicht, muss damit rechnen, dass ihm Nachzahlungszinsen auferlegt werden. Dadurch können sich mitunter die zu zahlenden Beträge deutlich erhöhen. In § 233a AO heißt es: Führt die Festsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- oder Gewerbesteuer zu einem Unterschiedsbetrag, ist dieser zu verzinsen. Dieser Unterschiedsbetrag wird vom Gesetzgeber in Absatz 3 des § 233a AO definiert. Die ... weiter lesen
Es kommt immer wieder vor, dass Deutsche in den USA einen Trust errichten. Dies wird ihnen oftmals von örtlichen Beratern empfohlen, welche über aufwendige Muster verfügen. Die Berater übersehen aber leider immer wieder, dass bei Bezügen zu Deutschland schwerwiegende steuerliche Konsequenzen drohen. Der Beitrag gibt eine Einführung. Was ist ein Trust und warum werden Trusts gegründet? Ein Trust ist ein treuhänderisches Rechtsverhältnis, bei dem der „Trustor“ (auch „Settlor“ oder „Grantor“ oder „Creator“) einer Person, dem „Trustee“, bestimmte Güter treuhänderisch überträgt, die der ... weiter lesen
Zur Anwendung des neuen § 2 Abs. 3 ErbStG ist am 15.03.202 ein Anwendungserlass der obersten Finanzbehörden der Länder ergangen. Im Ländererlass werden Zweifelsfragen zu der Antragstellung, Umfang des zu erfassenden Vermögensanfalls, Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG, Gewährung der Freibeträge, Anrechnung der ausländischen Steuer, Zuständigkeit, Mitwirkungspflichten und Anwendbarkeit der Neuregelung geklärt. Grootens weist auf S. 181 des aktuellen Erbschaftsteuerberaters darauf hin, dass durch erneute Schenkung innerhalb des 10-Jahreszeitraums von Inlandsvermögen der Anwendungsbereich von Art. 2 Abs. 3 ErbStG auch auf Fälle noch nicht bestandskräftiger ... weiter lesen
FG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2017 (13 K 3544/15 E) Eine Steuererklärung ist eine komplizierte Sache. Mitunter kommt es daher vor, dass unabsichtlich falsche Eintragungen durch den Steuerschuldner vorgenommen werden. Berücksichtigt das Finanzamt diese, kann dies zu einer überflüssig erhöhten Steuerlast führen. Die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids ist nur in einem engen Rahmen möglich. Abschließend werden diese in § 172 AO aufgezählt, der dies zulässt, wenn der Steuerbescheid Verbrauchsteuern betrifft oder wenn er andere Steuern als Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union oder Verbrauchsteuern ... weiter lesen
Hatte ein Erblasser Kapitalanlagen in den USA, stellen sich neben Fragen der deutschen Erbschaftsteuer, der Bundes-Nachlasssteuer („federal estate tax“) und der Erbschafts- und Nachlassteuern der US Bundestaaten im Todesfall auch Fragen der Besteuerung von Kapitaleinkünften. Der Beitrag gibt eine Einführung. Besteuerung von Kapitaleinkünften von beschränkt Steuerpflichtiger Die USA erheben auf „Non resident aliens“ (beschränkt Steuerpflichtige) gezahlte US-Kapitalerträge (z.B. auf Zinsen, Dividenden, Fonderträge, Zahlungen einer Lebensversicherung) eine Quellensteuer in Höhe von 30%. Regelungen im DBA Deutschland / USA ... weiter lesen
Mit Kabinettsbeschluss ("Consejo de Ministros") vom 11. Mai 2012 hat die spanische Regierung u.a. neue Maßnahmen angekündigt, um die Vermietung und Verkauf von Immobilien zu fördern. Nach Darstellung des Sprechers der Regierung auf der Pressekonferenz soll auf Einkünfte von beschränkt Steuerpflichtigen („No residentes“) mit Wohnsitz in der EU aus der Vermietung von Immobilien Steuererleichterungen von bis zum 70 % bzw. 100 % für Steuerpflichtige vor dem 31. Lebensjahr gewährt werden. Mit sofortiger Wirkung wir bei Veräußerung von Immobilien in der Zeit vom 11. Mai bis zum 31. Dezember 2012 eine Vergünstigung von bis zum 50 % der Einkommensteuer auf den ... weiter lesen