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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com führen aus: In der Vergangenheit wurden nicht selten die Finanzämter übergangen, indem zu versteuernde Zinsen von Kapitalanlagen im Ausland nicht angegeben wurden. Da in vielen Fällen der Sterbefall eingetreten ist, befinden sich mittlerweile die Erben der Steuersünder im Besitz des Geldes. Im Zuge der Steuerfahndungen wegen Steuerhinterziehung könnte auch Erben von Steuersündern eine Strafverfolgung drohen. Nicht nur, dass Geldanlegern Ärger droht, vielmehr könnte den Erben die Pflicht ... weiter lesen
Ehrenamtliche Betreuer müssen auf eine bloße Aufwandsentschädigung keine Steuern bezahlen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 2. Januar 2013, veröffentlichten Urteil vom 17. Oktober 2012 entschieden (Az.: VIII R 57/09). Seit 2011 ist die Vergünstigung allerdings auf 2.100 Euro im Jahr begrenzt. Die Betreuung ist die Nachfolge der früheren Vormundschaft. Dabei nehmen die Betreuer die Interessen der Betreuten wahr, soweit diese ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Dies kann auch auf einzelne Lebensbereiche begrenzt sein, etwa Geld oder Gesundheit. Angeordnet wird eine Betreuung vom Gericht. Häufig wird eine Betreuung Ehrenamtlich ... weiter lesen
München (jur). Private Betreiber eines Blockheizkraftwerks können unternehmerische Vorteile bei der Umsatzsteuer nutzen. Allerdings müssen sie dann umgekehrt auf die entnommene Energie Umsatzsteuer bezahlen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 27. Februar 2013, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: XI R 3/10). Im Streitfall hatte eine Familie ein Blockheizkraftwerk in ihr Haus einbauen lassen. Die Anlage wird mit Erdgas betrieben und erzeugt durch sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig Strom und Wärme für Heizung und Wasser. Nicht genutzter Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und vom örtlichen Stromversorger vergütet. Der BFH ... weiter lesen
Münster (jur). Liegen dem Finanzamt alle erforderlichen Steuerinformationen in Form elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen vor, stellt die Nichtabgabe einer verpflichtenden Steuererklärung keine vollendete Steuerhinterziehung oder -verkürzung dar. Das Finanzamt darf daher nicht die regelmäßige vierjährige Festsetzungsfrist zur Abgabe der Steuererklärung auf zehn beziehungsweise fünf Jahre verlängern und Einkommensteuer verlangen, entschied das Finanzgericht Münster in einem am Montag, 15. August 2022, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 4 K 135/19 E). Die Münsteraner Richter ließen die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) in München zu. Im konkreten Fall ging es um ... weiter lesen
München (jur). Ein leichtfertiger Fehler eines Steuerberaters führt nicht zu einer längeren Korrekturfrist für das Finanzamt. Nach vier Jahren kann der Steuerpflichtige auf den Bescheid vertrauen, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 11. Dezember 2013, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII R 27/10). Laut Gesetz kann das Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid in der Regel vier Jahre lang korrigieren. Diese sogenannte Festsetzungsfrist verlängert sich aber auf „zehn Jahre, soweit eine Steuer hinterzogen, und fünf Jahre, soweit sie leichtfertig verkürzt worden ist“. Im Streitfall war ein Arzt an einem Labor beteiligt, das aber Verluste ... weiter lesen
FG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2017 (13 K 3544/15 E) Eine Steuererklärung ist eine komplizierte Sache. Mitunter kommt es daher vor, dass unabsichtlich falsche Eintragungen durch den Steuerschuldner vorgenommen werden. Berücksichtigt das Finanzamt diese, kann dies zu einer überflüssig erhöhten Steuerlast führen. Die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids ist nur in einem engen Rahmen möglich. Abschließend werden diese in § 172 AO aufgezählt, der dies zulässt, wenn der Steuerbescheid Verbrauchsteuern betrifft oder wenn er andere Steuern als Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union oder Verbrauchsteuern ... weiter lesen
München (jur). Auch ästhetische Operationen können zu einer umsatzsteuerfreien Heilbehandlung gehören. Kliniken und Ärzte müssen in solchen Fällen nicht den Namen des Patienten herausgeben, um die Steuerfreiheit zu erreichen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in zwei am Mittwoch. 18. Februar 2015, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: V R 16/12 und V R 33/12). Sie müssen dann aber detaillierte anonymisierte Angaben machen. Nach ständiger Rechtsprechung sind Schönheitsoperationen in der Regel umsatzsteuerpflichtig (so BFH-Urteil vom 7. Oktober 2010, Az.: V R 17/09, JurAgentur-Meldung vom 9. März 2011). Im ersten der beiden neuen Fälle unterwarf ... weiter lesen
Hannover (jur). Wer eine Fortbildung aus eigener Tasche bezahlt und dafür unbezahlten Urlaub nimmt, ist als Folge auch steuerlich bei den Fahrtkosten im Nachteil. Denn die Bildungseinrichtung wird dann zum Arbeitsort, so dass nur die „Entfernungspauschale“ für den einfachen Weg steuerlich geltend gemacht werden kann, wie das Niedersächsische Finanzgericht (FG) in Hannover in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. September 2023 entschied (Az.: 4 K 20/23 ). Der Kläger besuchte in den Streitjahren einen in mehrere Teile untergliederten Meistervorbereitungskurs und legte im Anschluss erfolgreich die Meisterprüfung ab. Um an dem Kurs teilnehmen zu können, nahm er bezahlten und unbezahlten Urlaub und baute Überstunden ab. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele Steuerpflichtige sollen in den vergangenen Jahren ihr Geld denjenigen Steueroasen anvertraut haben, deren Bankensystem sie zu kennen glaubten. Dies soll beispielsweise für Luxemburg. Liechtenstein, Österreich oder die Schweiz gegolten haben. Banken sollen sogar bei der Steuerflucht in diese Länder geholfen haben. Dem soll nun ein gegenwärtiger Wandel entgegenstehen. Banken sollen sich häufiger dadurch absichern wollen, dass sie eine Rückversicherung durch eine Bestätigung ihrer Kunden ... weiter lesen
Münster (jur). Aqua-Fitness sowie Schwimmkurse für Kinder und auch Erwachsenen unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 15. August 2017 entschieden (Az.: 15 K 2689/14 U). Für Baby-Schwimmen gilt dies zunächst nicht, Schwimmschulen können sich danach aber gegebenenfalls auf die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer berufen. Damit gab das FG einer 2000 gegründeten Schwimmschule in Westfalen recht. Sie bietet in öffentlichen Hallenbädern Schwimmkurse für Babys, Kinder und Erwachsene sowie Wassergymnastik wie Aqua-Jogging und Aqua-Fitness an. In den Kursgebühren ist auch das ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Das Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz, das Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll, sollte den Streit um deutsche Steuerhinterzieher bereinigen. Durch den angeblichen Kauf von zwei CDs mit zahlreichen Bankkundendaten aus der Schweiz hat das Land Nordrhein-Westfalen aktuell den Streit jedoch ganz neu entfacht. Offenbar hat das Land Nordrhein-Westfalen entgegen des geplanten deutsch-schweizerischen Steuerabkommens erneut eine CD gekauft, auf welcher sich die Kontoverbindungen von etwa 1000 mutmaßlichen deutschen Steuerhinterziehern ... weiter lesen
Weltweiter Informationsaustausch im Kampf gegen Steuerbetrug kommt! Es geht voran im Steuerrecht! Seit der Druck der Öffentlichkeit auf die Politik wächst und die Dimensionen der Steuerhinterziehung auch in Deutschland ins Bewusstsein der Bevölkerung dringen, läuft nun eine weltweite Kooperation zur Verhinderung von Steuerbetrug an. Das Ende der Steueroasen Insgesamt fünfzig Staaten, darunter Deutschland, haben sich im gemeinsamen Kampf gegen Steuerhinterziehung auf einen Informationsaustausch der Bankdaten nach gemeinsamen Regeln geeinigt. Mit im Boot sitzen auch einstige Steueroasen und Inselstaaten, deren unzählige Briefkastenfirmen für viele Jahre als Geheimtipp ... weiter lesen