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Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.5.2017 - V R 52/15 Aus einem erst jetzt veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofes aus dem Mai 2017 könnten sich enorme Auswirkungen auf die deutsche Vereinslandschaft entwickeln. Im konkreten Fall ging es um eine Freimaurerloge, die entsprechend ihrer Satzung keine Frauen aufnahm. Die Loge war als juristische Person des Zivilrechts organisiert und damit eine Körperschaft. Das Finanzamt hatte in Frage gestellt, ob die Freimaurerloge als gemeinnützig angesehen werden kann. Dies hat massive Folgen für die Besteuerung eines Vereins. Gemäß § 5 Abs. I Nr. 9 KStG sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der ... weiter lesen
Neustadt/Weinstraße (jur). Nicht jeder Selbstständige muss die Steuererklärung in elektronischer Form abgeben. Denn ist die Abgabe „wirtschaftlich unzumutbar“, kann die Erklärung ausnahmsweise auch handschriftlich mit den amtlichen Papier-Formularen verfasst werden, entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem kürzlich bekanntgegebenen Urteil vom 12. Oktober 2016 (Az.: 2 K 2352/15). Damit bekam ein selbstständiger Zeitungszusteller von den Finanzrichtern recht. Seine Einkommensteuererklärung gab er ausgefüllt auf den amtlichen Papiervordrucken ab. In den Jahren 2013 und 2014 erzielte er danach Einnahmen von jeweils knapp 6.000 Euro. ... weiter lesen
München (jur). Private Betreiber eines Blockheizkraftwerks können unternehmerische Vorteile bei der Umsatzsteuer nutzen. Allerdings müssen sie dann umgekehrt auf die entnommene Energie Umsatzsteuer bezahlen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch, 27. Februar 2013, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: XI R 3/10). Im Streitfall hatte eine Familie ein Blockheizkraftwerk in ihr Haus einbauen lassen. Die Anlage wird mit Erdgas betrieben und erzeugt durch sogenannte Kraft-Wärme-Kopplung gleichzeitig Strom und Wärme für Heizung und Wasser. Nicht genutzter Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist und vom örtlichen Stromversorger vergütet. Der BFH ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Dieser Unterschiedsbetrag kann negativ oder positiv ausfallen, dementsprechend muss sich der Anleger auf eine Gewinn- oder eben eine Verlustzuweisung einstellen. Egal wie das Ergebnis aussieht, der Unterschiedsbetrag muss durch den Anleger in jedem Fall versteuert werden. Der Unterschiedsbetrag bezeichnet dabei die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert, berechnet wird er gleichzeitig mit der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer, welche am Ende jeder ... weiter lesen
München (jur). Studenten können ihre Unterkunftskosten unter Umständen als „vorab entstandene Werbungskosten" steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist nach einem am Mittwoch, 21. November 2012, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München vom 19. September 2012, dass das Studium nicht die erste Ausbildung ist und dass der Studienort „nicht der Lebensmittelpunkt des Steuerpflichtigen ist" (Az.: VI R 78/10). Als Werbungskosten gelten Ausgaben, die in einem engen Zusammenhang mit den beruflichen Einkünften stehen, die also, so die ständige BFH-Rechtsprechung, „beruflich veranlasst sind". Das kann auch dann gelten, wenn derzeit noch keine beruflichen ... weiter lesen
Im Jahr 2017 ist die Zahl der Selbstanzeigen von Steuersündern deutlich gesunken. 2014 waren es noch rund 38.300 Selbstanzeigen, während es 2017 nur noch ca. 2000 waren – mit direkten Folgen für die Staatskasse. Kann es sein, dass der Staat im Kampf gegen die Steuerflüchtigen die Oberhand verliert oder sinkt ihre Zahl ganz natürlich? Die Macht einer kleinen Compact Disk Viele Steuerbehörden der Bundesländer haben sich in den letzten Jahren Steuer-CDs aus der Schweiz beschafft. Auf diesen waren relevante Daten über die Gelddepots deutscher Bürger auf Schweizer Bankkonten. Mithilfe dieser CDs konnte der deutsche Staat viele Steuersünder auffinden. Auch indirekt übt ... weiter lesen
Mit Urteil vom 24. Oktober 2012 (Az. 10 K 630/11 K) hat der 10. Senat des Finanzgerichts Münster entschieden, dass die Abgabe von Krebsmedikamenten (sog. Zytostatika) durch ein Krankenhaus im Rahmen ambulanter Chemotherapien einen Zweckbetrieb darstellt und damit nicht der Körperschaftsteuer unterliegt. Wie die stationäre Behandlung stelle auch die ambulante Chemotherapie eine einheitliche Krankenhausleistung dar. Die vom Senat zugelassene Revision ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen I R 82/12 anhängig. Zum selben Ergebnis war in einem vergleichbaren Fall bereits der 9. Senat des Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 23. Februar 2012 (Az. 9 K 4639/10 K,G, Rev. BFH I R 31/12) gekommen. Dass ... weiter lesen
Mit Urteil vom 19. November 2015 (Az. 8 K 3664/11 F) hat das Finanzgericht Düsseldorf die sog. Entstrickungsklausel in § 4 Abs. 1 Sätze 3 und 4 des Einkommensteuergesetzes für europarechtlich und verfassungsrechtlich unbedenklich befunden. Hintergrund des Rechtsstreits ist die langjährige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach die Überführung von Einzelwirtschaftsgütern aus einem inländischen Stammhaus in eine ausländische Freistellungs-Betriebsstätte zu einer gewinnverwirklichenden Entnahme führt. Diese sog. Theorie der finalen Entnahme hat der Gesetzgeber durch Schaffung eines Entstrickungstatbestands mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2006 erstmals ... weiter lesen
Münster (EBB). Betreuungsleistungen für Menschen Hilfebedarf im betreutem Wohnen sind von der Umsatzsteuer befreit. Das entschied das Finanzgericht Münster in einem am Dienstag, 1. März 2022, bekannt gegebenen Urteil und gab dem Betreiber des Pflegeheims Recht (Az.: 15 K 3554/18 U). Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Altersheim aus einem Pflegeheim und sieben Wohnungen für betreutes Wohnen besteht. Die Wohnung befindet sich in einem Pflegeheimgebäude. Mit einer dort lebenden Bewohnerin wurde ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Diese sehen unter anderem vor, dass das Pflegeheimpersonal die notwendige Grundversorgung Pflege sicherstellt. Darüber ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Das Steuerabkommen zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz, das Anfang kommenden Jahres in Kraft treten soll, sollte den Streit um deutsche Steuerhinterzieher bereinigen. Durch den angeblichen Kauf von zwei CDs mit zahlreichen Bankkundendaten aus der Schweiz hat das Land Nordrhein-Westfalen aktuell den Streit jedoch ganz neu entfacht. Offenbar hat das Land Nordrhein-Westfalen entgegen des geplanten deutsch-schweizerischen Steuerabkommens erneut eine CD gekauft, auf welcher sich die Kontoverbindungen von etwa 1000 mutmaßlichen deutschen Steuerhinterziehern ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Die Anschrift einer deutschen Briefkastenfirma in einer Rechnung ist für den Vorsteuerabzug grundsätzlich kein Hindernis. Es ist hierfür nicht erforderlich, dass das Unternehmen im Inland auch vorwiegend seinen Geschäften nachgeht, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Mittwoch, 5. Oktober 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 1158/14). Im konkreten Fall ging es um Rechnungen einer im Schrotthandel tätige, GmbH. Das Unternehmen war damit im Handelsregister eingetragen, es gab zudem eine deutsche Steuernummer. Als Firmenanschrift wurde der Sitz einer Anwaltskanzlei angegeben. Zwar gab es darunter eine inländische Festnetznummer, Angestellte, ... weiter lesen
München (jur). Bei teils gewerblich und teils privat genutzten Gebäuden können sich Vermieter oder Nutzer die Abrechnungsmethode für die Umsatzsteuer nicht aussuchen. Es gilt der sogenannte Flächenschlüssel, also die Aufteilung des Vorsteuerabzugs nach der Fläche, heißt es in einem am Mittwoch, 11. Dezember 2013, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: V R 19/09). Unternehmen können von der eigenen Umsatzsteuerschuld diejenigen Umsatzsteuerbeträge als sogenannte Vorsteuer abziehen, die schon in den eigenen betrieblichen Ausgaben enthalten war. Bei gemischt genutzten Gebäuden besteht daher ein Interesse, einen möglichst hohen Teil ... weiter lesen