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Stuttgart (jur). Für Fahrten zum Steuerberater, zu Banken oder zu Fortbildungsveranstaltungen muss es nicht ein Ferrari sein. Der Aufwand ist unangemessen hoch, befand das Finanzgericht (FG) Stuttgart in einem am Mittwoch, 5. Oktober 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 1 K 3386/15). Danach kann der Geschäftsführer eines Zahnlabors die in Leasingraten und im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer nicht als eigene Vorsteuer geltend machen. Der Kläger hat mit seiner Ehefrau eine Zahnarztpraxis. Gleichzeitig ist er Geschäftsführer eines Zahnlabors; dessen Gesellschafter sind seine Eltern. Privat hatten der Geschäftsführer und seine Ehefrau keine Autos. Auf die Praxis war aber bereits ein ... weiter lesen
Mit Urteil vom 22.10.2014 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass unter Umständen eine abweichende Steuerfestsetzung der Erbschaftssteuer in Betracht kommt, wenn Rentenzahlungen ausfallen (AZ.: II R 4/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Das sei bei der Erbschaftssteuer für eine von Todes wegen erworbenen Leibrente der Fall, wenn die jährliche Besteuerung des Jahreswertes gewählt wurde und die Rentenzahlungen wegen der Insolvenz des Verpflichteten ausfallen, so der BFH. Zudem müsse die Antragstellung für die Ablösung der Jahressteuer erst lange nach Beginn des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Verfassungsrichter gingen mit Urteil vom 18.07.2012 (AZ: 1 BvL 16/11) davon aus, dass mit der im Zusammenhang mit der Grunderwerbsteuer bestehenden Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnern gegenüber Ehegatten ein Verfassungsverstoß vorliege. Durch eine Änderung der Steuerlast im Falle von Immobilienübertragungen vor dem Jahr 2010 seien nur Ehepartner von der Grunderwerbsteuer erleichtert worden und die eingetragenen Lebenspartner von diesen Vorzügen nicht erfasst gewesen. Zusätzlich solle für Altfälle ab dem Jahr 2001, ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass es sich bei dem Kartenspiel „Duplicate-Bridge“ um keinen „Sport“ im Sinne der Europäischen Mehrwertsteuerrichtlinie handele. Somit bestehe auch keine Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht. EBU klagt auf Steuerbefreiung The English Bridge Union (EBU) ist eine Organisation zur Regelung und Entwicklung von Duplicate-Bridge in England. Für die Teilnahme an Turnieren hatte die Organisation von ihren Teilnehmern eine Teilnahmegebühr verlangt. Für die bereits abgeführte Mehrwertsteuer wollte die Organisation nun, mit Berufung auf die Europäische Mehrwertsteuerrichtlinie, eine Rückerstattung erreichen. Nach der ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.6.2017, X R 26/15 Schon das Grundgesetz gestattet die Errichtung von Privatschulen bzw. den Besuch dieser anstelle einer staatlichen Schule. In Art. 7 Absatz IV Satz 1 GG heißt es: Das Recht zur Errichtung von privaten Schulen wird gewährleistet. Satz 2 stellt jedoch klar, dass diese von einer staatlichen Genehmigung abhängig ist. Eltern ist es unbenommen, ihr Kind auf eine private Schule zu schicken, um der Schulpflicht nachzukommen. Die Schulgelder können mitunter beachtliche Beträge erreichen. Daher verwundert es nicht, dass die steuerliche Behandlung dieser Kosten von erheblichem Interesse sein kann. Nach § 1 Absatz I Satz 1 EStG trifft ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.12.2017 - I R 98/15 Schiedsrichter machen den Profisport erst möglich, weshalb ihnen für ihre Unabhängigkeit durch Sportverbände teilweise hohe Einkünfte gewährt werden. Da selbst Profischiedsrichter meist eine andere Haupttätigkeit ausüben, stellt sich häufig die Frage, wie ihr Einkünfte im Rahmen der Schiedsrichtertätigkeit zu versteuern sind. Konkret stellt sich dieses Problem anhand der Gewerbesteuer. Nach § 2 Absatz I Satz 1 GewStG unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird, der Gewerbesteuer. Ein Gewerbebetrieb wird wiederrum durch den Satz 2 definiert, nach dem darunter ein ... weiter lesen
Von Dr. Burckhardt Löber, Fernando Lozano, Dr. Alexander Steinmetz Spanien und Deutschland haben nacheinander die Vermögensteuer abgeschafft. Doch dann kam die spanische Immobilien- und Finanzkrise und aus Geldnot des Staates hat die Vorgängerregierung Zapatero die Vermögensteuer mit Königlichem Gesetzesdekret 13/2011 vom 16. September 2011 wieder eingeführt. Die Regierung Rajoy war froh darüber, dass ihr diese Aufgabe bereits abgenommen worden war. Das Gesetz soll lediglich für die Jahre 2011 und 2012 gelten, wobei die entsprechenden Vermögensteuererklärungen jeweils 2012 und 2013 vorzulegen sind. Die Steuerpflicht beginnt bei 700.000 ... weiter lesen
München (jur). Zieht ein Pleiteunternehmen weitere Firmen mit in die Insolvenz, bekommt der Fiskus künftig weniger vom Restgeld ab. Mit einem am Mittwoch, 31. Oktober 2012, veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München die Voraussetzungen verschärft, unter denen das Finanzamt alte Umsatzsteuerschulden des Insolvenzunternehmens mit neuen Erstattungsansprüchen aufrechnen kann (Az.: VII R 29/11). Laut Insolvenzordnung dürfen Gläubiger eigene Forderungen und Gegenforderungen nur aufrechnen, wenn beide noch aus der Zeit vor der Insolvenz stammen. Dagegen dürfen die alten Schulden nicht mit Gegenforderungen aus Geschäften nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ... weiter lesen
Köln (jur). Wer das Beklagen von Unternehmensentscheidungen zum Geschäftsmodell erhebt, muss die erzielten Einkünfte auch entsprechend versteuern. Zahlungen der Unternehmen für die Rücknahme der Klage unterliegen in jedem Fall der Einkommensteuer, entschied das Finanzgericht (FG) Köln in einem am Mittwoch, 15. Juli 2015, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 13 K 3023/13). „Bei Wiederholungsabsicht“ müsse ein solcher sogenannter „räuberischer Aktionär“ zudem auch Umsatzsteuer zahlen. Der Kläger hatte von mehreren Unternehmen ein bis 100 Aktien im Wert zwischen zehn und 500 Euro gekauft. Danach focht er Unternehmensentscheidungen der Aktiengesellschaften an. In ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Auch irrtümlich erhaltene Leistungen können steuerpflichtig sein. Das hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Donnerstag, 3. März 2016, bekanntgegebenen Urteil entschieden (Az.: 13 K 1813/14). Danach sind Überzahlungen bei einer privaten Rente in voller Höhe zu versteuern. Der Kläger hatte früher eine kombinierte Berufsunfähigkeits- und Lebensversicherung abgeschlossen. Danach sollte er bei Berufsunfähigkeit bis zum Renteneintritt Anfang Februar 2010 eine Rente erhalten. Danach trat die Lebensversicherung ein. Der Mann konnte hier zwischen einer einmaligen Kapitalzahlung oder ebenfalls einer Rente wählen. Er entschied sich ... weiter lesen
FG Düsseldorf, Urteil vom 17.10.2017 (13 K 3544/15 E) Eine Steuererklärung ist eine komplizierte Sache. Mitunter kommt es daher vor, dass unabsichtlich falsche Eintragungen durch den Steuerschuldner vorgenommen werden. Berücksichtigt das Finanzamt diese, kann dies zu einer überflüssig erhöhten Steuerlast führen. Die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids ist nur in einem engen Rahmen möglich. Abschließend werden diese in § 172 AO aufgezählt, der dies zulässt, wenn der Steuerbescheid Verbrauchsteuern betrifft oder wenn er andere Steuern als Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben nach Artikel 5 Nummer 20 und 21 des Zollkodex der Union oder Verbrauchsteuern ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele Steuerpflichtige sollen in den vergangenen Jahren ihr Geld denjenigen Steueroasen anvertraut haben, deren Bankensystem sie zu kennen glaubten. Dies soll beispielsweise für Luxemburg. Liechtenstein, Österreich oder die Schweiz gegolten haben. Banken sollen sogar bei der Steuerflucht in diese Länder geholfen haben. Dem soll nun ein gegenwärtiger Wandel entgegenstehen. Banken sollen sich häufiger dadurch absichern wollen, dass sie eine Rückversicherung durch eine Bestätigung ihrer Kunden ... weiter lesen