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Experten-Ratgeber
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Ein Autovermieter muss den Mieter nicht ausdrücklich auf die Sommerreifen eines Mietwagens hinweisen. In jedem Fall ist dies dann nicht erforderlich, wenn zum Zeitpunkt der Vermietung keine winterlichen Straßenverhältnisse herrschten und zu diesem Zeitpunkt ebenfalls kein kalendarischer Winter war. Ist ein Mietfahrzeug mit Sommerreifen ausgestattet und verursacht der Fahrer des Mietwagens wegen winterlicher Straßenverhältnisse einen Verkehrsunfall, so kommt - nach einer Entscheidung des OLG Köln vom 13. Juli 2012 - eine Mithaftung der Autovermietung nicht in Betracht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Der Autovermieter machte in diesem Fall Schadensersatzansprüche ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Brennt ein Kraftfahrzeug völlig aus, so muss eine Vollkaskoversicherung nur den Fahrzeugwert ersetzen. Für die Abschleppkosten eines erkennbar wertlosen Fahrzeugs muss die Versicherung dagegen nicht aufkommen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einem am 5. Januar 2015 veröffentlichten Urteil entschied (Az.: 12 U 101/15). Im entschiedenen Fall war im Mai 2014 ein Laster einer Transportfirma in Österreich völlig ausgebrannt. Die österreichische Polizei ließ das Fahrzeug abschleppen und berechnete der Transportfirma hierfür 5.253 Euro. Der Vollkasko-Versicherer regulierte den Fahrzeugschaden, weigerte sich aber, auch die Abschleppkosten zu übernehmen. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wenn ein Autofahrer durch sogenannten Sekundenschlaf einen Unfall verursacht, darf ihm die Versicherung nicht automatisch den Versicherungsschutz verweigern. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 13. September 2005 (AZ - 8 U 82/04 -) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam. Der Mann hatte nach einer elfstündigen Schicht die Heimfahrt angetreten. Aus ungeklärten Gründen gelangte er auf die Gegenfahrbahn und verursachte einen Unfall. Die Versicherung machte geltend, vermutliche Unfallursache sei Sekundenschlaf wegen Übermüdung gewesen. Da der Kläger sonst nur neun Stunden gearbeitet habe, hätte ihm die erhöhte Gefahr bewusst sein müssen und verweigerte den Versicherungsschutz. Die Richter ... weiter lesen
Die Grundregel, dass der Auffahrende stets die Schuld am Unfall trägt, gilt nicht in jedem Fall. So entschied das Amtsgericht München, dass ein Verkehrsteilnehmer die Alleinschuld an einem Unfall trägt, wenn er nach dem Umschalten auf Grün zunächst anfährt und nach wenigen Metern sein Fahrzeug abrupt zum Stillstand abbremst und der Hintermann dann auffährt (AZ 345 C 10019/01 vom 27. Juli 2001). Im Großstadtverkehr sei es zulässig in einer Fahrzeugkolonne mit kurzen Abständen zu fahren. Wer in diesem Falle überraschend stark abbremst, trägt die Verantwortung für den Unfall verursacht, so die Deutsche Anwaltauskunft. Im vorliegenden Fall fuhr die Klägerin in einem Kreuzungsbereich auf der Linksabbiegerspur. Die Linksabbiegerampel ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Land haftet nicht für einen Unfall, der sich auf sogenanntem Flüsterasphalt ereignet. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23. Juni 2006 hervor, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen (Az: 10 U 150/04). Der Mann der Klägerin kam mit ihrem Wagen im Sommer 2001 auf der Ausfahrt einer Autobahn ins Schleudern und prallte gegen die Leitplanke, Baken und ein Verkehrsschild. Die Klägerin behauptete, ihr Mann habe wegen eines sehr langsamen, vor ihm von der Fahrspur auf die Verzögerungsspur wechselnden Fahrzeugs eine Vollbremsung einleiten müssen. Der Unfall habe sich wegen des dort vorhandenen ?Flüsterasphalts? ereignet. Dieser sei wegen Nässe glatt gewesen und ... weiter lesen
Magdeburg (jur). Autofahrer dürfen während der Fahrt mit ihrem abgelegten Smartphone keine Videotelefonie betreiben. Da mit der Videotelefonie am Steuer „eine nicht nur kurze Blickabwendung“ verbunden ist, stellt dies nach der Straßenverkehrverordnung eine Ordnungswidrigkeit dar, entschied das Amtsgericht Magdeburg in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. August 2018 (Az.: 50 OWi 775 Js 15999/18 (332/18)). Im konkreten Fall hatte eine Autofahrerin eingeräumt, dass sie abends am 1. Februar 2018 während der Fahrt Videotelefonie mit ihrem Smartphone betrieben hat. Dazu hatte sie das Mobilfunkgerät am Armaturenbrett hinter dem Lenker ihres Autos abgelegt. ... weiter lesen
I. Konkrete und fiktive Abrechnung im Überblick Im Falle eines reparaturwürdigen Fahrzeugschadens kann der Geschädigte zwischen der konkreten und fiktiven Schadensabrechnung wählen. Kurz gesagt bedeutet a) die konkrete Abrechnung die Durchführung der Reparatur in einer Werkstatt auf Rechnung und Erstattung der angefallenen und abgerechneten Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, b) die fiktive Abrechnung die Erstattung der Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.) durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auf Grundlage eines Haftpflichtschaden-Gutachtens oder Kostenvoranschlages, ohne dass es auf eine tatsächliche Reparatur des Fahrzeuges und ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Bei schlechter Witterungslage im Winter muss mit geeigneten Reifen gefahren werden. Wer andere behindert, schleudert oder dreht, wird mit einem Bußgeld bestraft. Ein Auto, dass tatsächlich nicht gefahren wird, braucht keine Winterreifen. Antworten zu häufigen Fragen rund um den Winterreifen gibt die Deutsche Anwaltsauskunft. Obwohl die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Winterreifen ausdrücklich gesetzlich nicht vorgeschrieben ist, verlangt die Straßenverkehrsordnung, dass wettergeeignete Reifen verwendet werden. Für die Winterzeit gilt: geeignete Reifen sind für Fahrten bei Glätte, Match und Schnee zu verwenden. Die werden für alle Fahrzeuge, die tatsächlich auf deutschen Straßen fahren gebraucht. Ein Auto, ... weiter lesen
Celle (DAV). Der Betreiber eines Stadtbusses kann sich nicht auf höhere Gewalt berufen, wenn eine Radfahrerin an einer Bushaltestelle durch einen Stoß eines Wartenden stürzt und daraufhin von den Bus angefahren wird. Nach dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle hat die Radfahrerin einen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld (Urteil vom 12. Mai 2005; Az.: 14 U 231/04). Die Radfahrerin fuhr auf einem Radweg an einer Bushaltestelle vorbei. Aufgrund einer Unachtsamkeit eines wartenden Schülers erhielt sie einen Stoß und stürzte auf die Fahrbahn. Dort wurde sie mit dem Hinterrad des anfahrenden Busses überfahren und erheblich verletzt. Sie ... weiter lesen
Der Betroffene in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren muss erkennen können, aus welchen Erwägungen heraus eine bestimmte Entscheidung getroffen wird und auf welchen Tatsachen sie beruht. Diese Ausführungen gelten ebenso für das Strafverfahren, das sich auf alle Bestandteile bezieht, die zur Entscheidung der Behörde oder des Gerichts beitragen können. Das umfassende Recht auf Akteneinsicht spielt besonders in Fällen von Geschwindigkeitsmessungen eine große Rolle. Hierbei können nicht nur Verfahrensfehler bei der Messung, sondern auch die Mangelhaftigkeit des Messgerätes selbst festgestellt werden, was dann zur Unverwertbarkeit der konkreten Messung führt. Häufige ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Beim Rückwärtsfahren und ?einparken muss ein Autofahrer besonders sorgfältig sein. Dazu gehört auch, dass er sich keinesfalls allein auf eine technische Einparkhilfe verlässt. Über dieses Urteil des Amtsgerichts München vom 19. Juli 2007 (AZ: 275 C 15 658/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Mann hatte einen Wagen gemietet. Als er diesen zurückgeben und auf dem Parkplatz der Vermieterin abstellen wollte, musste er den Wagen rückwärts einparken. Obwohl das Auto über ein PDC-System, eine so genannte Einparkhilfe, verfügte, krachte es gegen die rückwärtige Begrenzung des Parkplatzes, wobei die Heckklappe beschädigt wurde. Die Einparkhilfe hatte kein akustisches Signal ... weiter lesen
Kein Verstoß gegen § 23 Ia StVO (Handyverstoß) bei lediglichem Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts ohne Bedienung § 23 Ia StVO: (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender ... weiter lesen