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Experten-Ratgeber
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Berlin (DAV). Wenn der Wagen durch einen Motordefekt immer langsamer wird, muss der betroffene Autofahrer die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Kommt es ohne eine Warnung zu einem Auffahrunfall, muss er den größten Teil des Schadens tragen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 31. Juli 2008 (AZ: 12 U 5/08), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Auf der Autobahn bemerkt der Fahrer einen Motordefekt, woraufhin er deutlich langsamer wurde. Deshalb wechselte er von der linken Spur auf die rechte. Kurz bevor er stehen blieb, fuhr ihm ein anderer Fahrer auf. Den Warnblinker oder ähnliches hatte er nicht gesetzt. Den Schaden wollte er dennoch vom Auffahrenden ersetzt ... weiter lesen
Wie schon kürzlich das Amtsgericht Aachen (s. hier) hat nun auch das Amtsgericht Herford mit seinem Urteil vom 29.01.2013 erhebliche Zweifel angemeldet, dass es sich bei dem Geschwindigkeitsmessverfahren mit Poliscan Speed um ein standardisiertes Messverfahren handelt. In dem konkreten Fall war der Betroffene bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h mit einer Geschwindigkeit von 157 km/h geblitzt worden. Gegen den Betroffenen wurde daraufhin in dem Bußgeldbescheid eine Geldbuße von 170,00 € verhängt, wogegen der Betroffene Einspruch einlegte und schließlich gerichtlich vorging. Der Betroffene wurde durch das Amtsgericht Herford letztendlich aus tatsächlichen ... weiter lesen
CELLE (DAV). Ein Versicherungsnehmer ist nicht verpflichtet, nach einem Einbruch sofort zu prüfen, ob der Zweitschlüssel für sein Auto entwendet worden ist. Benutzt er den Wagen weiter, ohne von dem Verlust zu wissen, kann ihm die Versicherung bei einem Diebstahl des Autos keine grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und die Leistung verweigern, entschied das Oberlandesgericht Hamm. Das Urteil wurde jetzt von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht. Einem Zahnarzt war - ohne dass er dies bemerkt hatte - offenbar bei einem Einbruch in seine Praxis der Zweitschlüssel für sein Luxus-Fahrzeug gestohlen worden. Diese "Keyless-Go"-Karte hatte in einem unverschlossenen Spind im Aufenthaltsraum gelegen. ... weiter lesen
Erkennbarkeit der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen muss gewährleistet sein 1. Damit straßenverkehrsrechtliche Ge- und Verbote die ihnen zugedachte Wirkung entfalten können, ist die zuständige Behörde gehalten, die Erkennbarkeit der jeweiligen straßenverkehrsrechtlichen Regelung zu gewährleisten. 2. Lässt sich nicht mehr aufklären, ob der Verkehrsteilnehmer bei Aufbringung der gebotenen Sorgfalts- und Informationspflicht das Verkehrszeichen erkennen konnte, geht dies zu Lasten der Behörde, die die Abschleppmaßnahme veranlasst hat und zur Deckung ihres Aufwands Gebühren erhebt. OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 25.11.2004, Aktenzeichen: 5 A 850/03 Umsetzen wenn der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei einer Alkoholkontrolle im Straßenverkehr muss die Polizei darauf achten, dass bei dem kontrollierten Autofahrer zwischen dem letzten Schluck Alkohol und der Atem-Kontrolle mehr als 20 Minuten vergangen sind. Nur dann sind Schwankungen zwischen Atemalkohol- und Blutalkoholkonzentration zu vernachlässigen. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam und weist auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 5. Mai 2006 hin (AZ.: 1 Ss 32/06). Eine Autofahrerin hatte bei der Kontrolle angegeben, sie habe zuletzt vor zweieinhalb Stunden Alkohol getrunken. Die Polizeibeamten verzichteten daher auf die nötige Wartezeit. Die Messung ergab dann etwa 0,6 Promille ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei einem Marderbiss muss die Versicherung nicht nur die Kosten für den Austausch der Schläuche und Kabel tragen, sondern auch für die mit den Kabeln untrennbar verbundenen Bauteile. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Zittau vom 28. Februar 2006 (AZ ? 5 C 545/05) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Bei dem Auto des Klägers wurden durch Marderbiss drei Kabel zerstört, die untrennbar mit zwei Lamdasonden bzw. dem Positionsgeber verbunden sind. Die Reparatur mit dem Austausch auch dieser Bauteile kostete 702,98 EUR. Die Versicherung wollte den Schaden in diesem Umfang nicht zahlen, da ausschließlich die Kabel, nicht jedoch die Sonden und der Positionsgeber beschädigt worden wären. Dabei ... weiter lesen
Berlin (DAV). Kommt einem Autofahrer der Führerschein vor der gerichtlichen Entscheidung über ein Fahrverbot abhanden, so beginnt der Ablauf der Verbotsfrist bereits mit der Mitteilung des Verlustes bei Gericht oder der Vollstreckungsbehörde. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Essen vom 31. Oktober 2005 (AZ: 23 Qs 160/05) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. Der Führerschein des Betroffenen war einen Tag vor der entscheidenden Gerichtsverhandlung gestohlen worden. Am Tag nach der Gerichtsentscheidung teilte er dem Gericht per Fax den Diebstahl mit. Etwa drei Wochen später gab er eine eidesstattliche Versicherung ab. Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass für den ... weiter lesen
BIEDENKOPF (DAV). Wer hinter einem offenkundig überladenen Lastwagen her fährt, sollte gebührenden Abstand zu dem LKW halten. Fallen Teile der Ladung herunter und war dies für den PKW-Fahrer vorhersehbar, muss er sich ein Mitverschulden an entstehenden Schäden zurechnen lassen. So entschied das Amtsgericht Biedenkopf in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichten Urteil. In dem Fall war die PKW-Fahrerin bis auf eine Wagenlänge auf den Lastwagen aufgefahren, von dessen Ladefläche wiederholt Erdbrocken fielen. Obwohl einige dieser Klumpen das Auto trafen, überholte die eilige Lenkerin den Laster, wobei weitere Erdbrocken auf ihren Wagen fielen. Den dabei ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wer in Folge eines riskanten Fahrmanövers einen Unfall verursacht, muss den Schaden alleine tragen. So entschied das Landgericht Saarbrücken in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben. Der beklagte Autofahrer hatte auf einer Landstraße einen erheblich langsameren Wagen überholen wollen. Weil ihm ein Motorrad entgegen kam, musste er den Überholversuch mit einer Vollbremsung abbrechen. Dabei brach das Fahrzeug aus, schleuderte auf die Gegenfahrbahn und erfasste das Motorrad. Dessen Fahrer - der Kläger - erlitt schwere Verletzungen und ist seit dem Unfall querschnittsgelähmt. Das Argument des Beklagten, der Wagen sei ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wer aus reiner Nächstenliebe einen schwer Betrunkenen nach Hause fährt und dabei versehentlich einen Unfall verursacht, muss dem Fahruntüchtigen unter Umständen keinen Schadensersatz leisten. In einer solchen Hilfsaktion könne ein stillschweigender Haftungsverzicht des Alkoholisierten zu Gunsten des Fahrers gesehen werden, entschied das Landgericht Saarbrücken und bestätigte damit ein gleich lautendes Urteil der ersten Instanz. In der Entscheidung, die von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) übermittelt wurde, wollte der spätere Kläger nach einem Zechgelage stark angetrunken nach Hause fahren. Sein Bekannter - der spätere Beklagte - konnte ihn mit großer Mühe von diesem ... weiter lesen
Hameln/Berlin (DAV). Handelt es sich bei einer Autofahrt im alkoholisierten Zustand um ein ?notfallbedingtes Augenblicksversagen?, kann dies das Strafmaß erheblich senken. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informieren über ein Urteil des Amtsgerichts Hameln vom 6. Februar 2008, das von einem Führerscheinentzug absah (AZ: 11 Cs 7471 Js 89812/07). Ein 45-jähriger Mann, Elektromeister, Leiter der technischen Werkstätten in einem Krankenhaus und Mitglied der freiwilligen Feuerwehr, war morgens um halb vier wegen einer Brandmeldung im Krankenhaus geweckt worden. Der Mann setzte sich trotz erheblichen Alkoholkonsums am Abend zuvor ans Steuer, um den genauen Brandort ausfindig zu machen und der Feuerwehr zu ... weiter lesen
HAMBURG (DAV). Wer sein Auto verkehrsbehindernd parkt und mit einem Zettel hinter der Windschutzscheibe seine jederzeitige Erreichbarkeit kundtun will, geht ein beträchtliches Risiko ein. Die Polizei oder die Ordnungsbehörde muss nämlich keine intensiven Nachforschungen nach dem Fahrer betreiben, bevor sie das falsch parkende Auto abschleppen lässt. Dies geht aus einem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hervor, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben. Ein im Auto liegender, vorgefertigter Zettel mit der Information ?Bei Störung bitte anrufen, komme sofort? und die Angabe einer Handy-Nummer genügt nach Ansicht der Hamburger ... weiter lesen