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DRESDEN (DAV). Nach einem Unfall ist der Geschädigte meist berechtigt, auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu beauftragen. Dies folgt aus einem Urteil des Amtsgerichts Dresden, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) veröffentlicht haben. Lediglich dann, wenn es sich klar erkennbar um einen so genannten Bagatellschaden im Bereich von 500 bis 1.000 Euro handelt, kann der Auftrag an einen Gutachter unverhältnismäßig sein. In dem entschiedenen Fall war ? äußerlich betrachtet ? nur die Stoßstange des klägerischen Autos beschädigt worden. Der Mann hatte dennoch einen Sachverständigen beauftragt, der keine weiter gehenden Schäden ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Die Bahn ist nicht für Unfallschäden verantwortlich, die ein Reisender beim Besteigen eines ICE durch eine sich einwandfrei schließende Automatik-Tür erleidet. Fahrgäste dürfen nicht erwarten, vor allen nur irgendwie denkbaren Gefahren geschützt zu werden. Da automatische Türen ausdrücklich per Gesetz zugelassen sind, müssen die Bahnbetreiber lediglich dafür sorgen, dass ein Einklemmen bzw. Einquetschen von Benutzern durch sich schließende Türen ausgeschlossen ist, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf am 6. September 2006 (AZ: I-19 U 10/06). Wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt, war im zugrunde liegenden Fall eine ältere Dame beim Erklimmen der Zugstufen aus dem Gleichgewicht geraten und gestürzt, ... weiter lesen
Über die Höhe der Sachverständigengebühren braucht sich ein Geschädigter grundsätzlich keine Gedanken zu machen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Gebühren offensichtlich unangemessen überhöht sind und der Geschädigte dies ohne weiteres erkennen kann. Dies entschied das Amtsgericht München am 27. September 2001 (AZ 331 C 34009/00). Dieses noch nicht rechtskräftige Urteil entspricht nach Informationen der Deutschen Anwaltauskunft der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und gibt daher die Rechtslage wieder. Im entschiedenen Fall hatte der Sachverständige festgestellt, dass die Reparaturkosten am Fahrzeug der Klägerin 3589,42 DM betragen. Für das Gutachten stellte der Sachverständige 608,42 DM in Rechnung, die die Klägerin auch ... weiter lesen
Wenn geblitzt wird, dann hat alles seine Richtigkeit? Die Zentrale Bußgeldstelle Gransee des Land Brandenburg wie auch eigentlich jede andere Bußgeldstelle bundesweit vertritt bei dem Messgerät es3.0 die Auffassung, dass bei amtlicher Messung mit angeschlossener Fotoeinrichtung allein die Existenz eines Fotos der Beweis dafür ist, dass ein gültiger Geschwindigkeitswert vorgelegen hat. An der Richtigkeit der berechneten Geschwindigkeitswerte eines gültig geeichten Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes ES 3.0 geht die Verwaltungsbehörde selbst keinerlei Zweifel, da die Messsystematik des Gerätes durch Sachverständige der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Hat ein Autofahrer beim Warten an einer auf Rot geschalteten Ampelkreuzung den Motor seines Fahrzeugs ausgeschaltet, darf er auch hinter dem Steuer zum Handy greifen und damit telefonieren. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 27. September 2006 (AZ 3 Ss OWi 1050/06) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Ein Allgäuer Pkw-Fahrer sollte 40,00 ? Geldbuße für die Benutzung seines Mobiltelefons zahlen. Die damalige Begründung des Amtsgerichts Kempten: Der betroffene Fahrzeugführer konnte ja nicht wissen, wann genau die Ampel wieder auf Grün springen würde und wäre durch das Telefon in der Hand bei der Weiterfahrt vom Verkehrsgeschehen unzulässig abgelenkt gewesen. Wenn ein Fahrzeug ... weiter lesen
Das OLG Köln ( Urteil vom 05.04.2011, 22 U 67/09 ) hatte in einem Fall zu entscheiden, bei dem es zu einer Kollision zwischen einem Linksabbieger und einem Rotlichtfahrer gekommen war. Der Kläger war bei Grün in den Kreuzungsbereich eingefahren, um nach links abzubiegen. In diesem Moment kollidierte er mit dem Fahrzeug des Beklagten, der nach Zeugenaussagen und der Auffassung des Gerichts in die Kreuzung einfuhr, als dessen Ampel bereits auf „Rot“ umgesprungen war. Der Kläger war der Ansicht, dass der Beklagte für die Kosten vollumfänglich haften müsse. Das Gericht war allerdings der Ansicht, dass beiden Parteien hier vorliegend eine gleichwiegende Unfallbeteiligung zu tragen ... weiter lesen
Der spätere Kläger besuchte mit seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern Mitte Mai 2004 ein Kindergartenfest. Die späteren Beklagten sind die Eltern des am Schadenstag noch nicht siebenjährigen Kindes A. In dem Kindergarten St. Benno in München waren im Garten jeweils ein Spielbereich für die Kinder und für die Eltern ein Biergartenbereich aufgebaut. Anlässlich der Eröffnungsansprache hatte die Kindergartenleiterin über Mikrofon darauf hingewiesen, dass sich die Kinder im Spielbereich aufhalten sollten und die Eltern aufpassen sollen, dass sich die Kinder nicht unbeaufsichtigt im Bereich der Biergartenwiese aufhalten. Dies schon deshalb, damit keine Gläser oder sonstiges Geschirr von den Tischen falle. Die Ehefrau des Klägers ... weiter lesen
Erkennbarkeit der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen muss gewährleistet sein 1. Damit straßenverkehrsrechtliche Ge- und Verbote die ihnen zugedachte Wirkung entfalten können, ist die zuständige Behörde gehalten, die Erkennbarkeit der jeweiligen straßenverkehrsrechtlichen Regelung zu gewährleisten. 2. Lässt sich nicht mehr aufklären, ob der Verkehrsteilnehmer bei Aufbringung der gebotenen Sorgfalts- und Informationspflicht das Verkehrszeichen erkennen konnte, geht dies zu Lasten der Behörde, die die Abschleppmaßnahme veranlasst hat und zur Deckung ihres Aufwands Gebühren erhebt. OVG-NORDRHEIN-WESTFALEN – Beschluss vom 25.11.2004, Aktenzeichen: 5 A 850/03 Umsetzen wenn der ... weiter lesen
GÖRLITZ (DAV). Versicherungsnehmer sollten beim Ausfüllen einer Schadensanzeige Mühe geben und ausschließlich richtige Angaben machen. Wer seiner Versicherung falsche Daten nennt, riskiert seinen Versicherungsschutz, wie ein Urteil des Landgerichts Görlitz zeigt. Es wurde von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht. In dem Fall war ein Firmenwagen gestohlen worden. Nun ging es um die Teilkasko-Entschädigung für das Fahrzeug. In der Schadensanzeige und in einem später ausgefüllten Fragebogen hatte der Geschäftsführer der Firma eine Kilometer-Laufleistung von 120.000 angegeben. Tatsächlich aber war der Wagen bei der TÜV-Abnahme vier Monate vor seinem Verschwinden bereits über 126.000 ... weiter lesen
Coburg/Berlin (DAV). Bei einem Unfall muss die Kfz-Versicherung teures und ungewöhnliches Gepäck eines Beifahrers häufig nicht ersetzen. Anders ist das bei Gegenständen, die man üblicherweise dabei hat. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 24. Juli 2008 (AZ - 32 S 39/08) hervor, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Die Pkw-Eigentümerin war in einem VW-Golf gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten auf dem Weg in die Weihnachtsfeiertage. Mit an Bord war das Cello der ?Schwiegermutter in spe?. Bei einem von der Golffahrerin selbst verschuldeten Unfall wurde das Cello samt Etui zerstört. Schaden: rund 3.300 Euro. Zum Glück hatte die Schwiegermutter eine ... weiter lesen
Geblitzt mit dem Einseitensensor es3.0 Freispruch: Geschwindigkeitsmessungen mit dem Gerät ES 3.0 dürfen nicht verwertet werden Bei Geschwindigkeitsübertretungen im Straßenverkehr versteht die Bußgeldbehörde keinen Spaß: Schlägt irgendwo der Blitzer zu, warten Geldbußen, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar Fahrverbote auf die Verkehrssünder. Doch solche Messungen, die mit dem Gerät „ES 3.0“ der Firma „eso“ durchgeführt werden, dürfen gerichtlich nicht verwertet werden. So entschied das AG Meißen in seinem Urteil vom 29.05.2015 (Az.: 13 OWi 703 Js 21114/14). Dieses wegweisende Urteil ist die ... weiter lesen
(DAV). Schon verhältnismäßig geringfügige Trinkmengen können im Straßenverkehr zum völligen Verlust des Anspruchs auf Kaskoversicherungsschutz führen. Wie das Oberlandesgericht Köln in einem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall (AZ: 9 U 142/97) entschieden hat, liegt auch im Versicherungsvertragsrecht die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,1 Promille. Oberhalb dieser Grenze wird daher grundsätzlich von einem objektiv groben fahrlässigen Verhalten auszugehen sein, das zum Verlust des Versicherungsschutzes führt. Aber auch unterhalb der Grenze von 1,1 Promille ist dies denkbar, wenn feststeht, daß die Alkoholisierung für den Unfall kausal war. Bei Werten nah an 1,1 Promille sollen dazu schon geringe Fahrfehler ... weiter lesen