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KOBLENZ (DAV). Wer sein Auto ? ob im Urlaub oder zu Hause - so abstellt, dass sich Autodiebe nur noch bedienen müssen, handelt grob fahrlässig und verliert den Schutz seiner Teilkasko-Versicherung. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz festgestellt, wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichten. Ein in Deutschland lebender Jugoslawe war auf Heimat-Urlaub gefahren und hatte deshalb vorher für einen Monat eine Auslands-Teilkaskoversicherung abgeschlossen. In Belgrad ereignete sich nach Schilderung des Mannes folgendes Missgeschick: Er wollte auf einem Parkplatz einen Parkschein ziehen, stieg aus, ließ den Wagen mit laufendem Motor und steckendem Zündschlüssel stehen und ging zum Automaten, von wo aus er das ... weiter lesen
Im Herbst kann es wieder verstärkt zu Unfällen auch mit Kleinwild kommen. Die Deutsche Anwaltauskunft teilt mit, dass auch bei einem fehlgeschlagenen Ausweichmanöver vor einem Hasen oder Kaninchen die Teilkaskoversicherung unter Umständen zahlen muss. Dies entschied - in Abweichung von anderen Urteilen - das Landgericht Saarbrücken (AZ: 14 O 347/94). Das Gericht gestand einem Sportwagenfahrer, der bei einem Ausweichversuch in den Leitplanken gelandet war, knapp 22.000 DM Schadensersatz zu. In dem Urteil hieß es, dem Kläger sei kein Vorwurf grober Fahrlässigkeit zu machen. Zwar sei die Ausweichbewegung wegen eines Hasen überzogen und fehlerhaft gewesen. Doch war sie nach Einschätzung der Richter nicht so überzogen, dass die Grenze ... weiter lesen
Obschon der Parkraum gerade in Großstädte sehr begrenzt ist, sollten Kraftfahrer darauf achten, gerade nicht unzulässig im 5 m-Bereich vor Einmündungen zu parken. Kommt es zu einem Unfall mit einem verbotswidrig abgestelltem Fahrzeug kann dies durchaus zu einer Mithaftung des Falschparkers führen, obschon das Fahrzeug des Falschparkers zum Unfallzeitpunkt stand. Das Amtsgericht Berlin Mitte (Urteil vom 20. März 2012; 3 C 3261/11) hatte sich genau mit dieser Thematik befasst. Ein Lastkraftwagen kollidierte beim Abbiegen mit einem in vorgenanntem Bereich parkendem PKW. Der Eigentümer des PKW klagte sodann gegen den Fahrer, Eigentümer und Haftpflichtversicherung des Lastkraftwagens. Das Gericht ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ohne anwaltliche Beratung besteht für Verkehrsunfallgeschädigte die Gefahr, auf erheblichen Kosten sitzen zu bleiben. Dies kann insbesondere bei der Inanspruchnahme eines Mietwagens passieren. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Februar 2005 (Az.: VI ZR 160/04) weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hin. In dem jetzt entschiedenen Fall verlangte der unfallgeschädigte Kläger von der gegnerischen Haftpflichtversicherung die Kosten für diesen Mietwagen. Die Versicherung zahlte jedoch mit der Begründung nicht, der Kläger habe das Fahrzeug zu einem zu hohen Tarif ausgewählt. Der BGH wies die Klage an die untere Instanz zurück. Der Kläger müsse dort zunächst ... weiter lesen
Ab 01.05.2014 wird das Verkehrszentralregister völlig neu geregelt. Es heißt dann neu „Fahreignungsregister (FaER)“. Die Eintragungsgrenze wird von 40,00 € auf 60,00 € angehoben. Verwarnungen bis 55,00 € werden nicht eingetragen. Ordnungswidrigkeiten werden nur eingetragen, wenn sie in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aufgeführt sind. Gleiches gilt für Straftaten mit der Besonderheit, dass einige nur eingetragen werden, wenn auch ein Fahrverbot ausgesprochen wird. Die Eintragung von Punkten ist eine automatische Folge eines rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstoßes und kann nicht selbständig angefochten werden. Dabei ist bei den neuen Tilgungsfristen ... weiter lesen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Möchte ein Autofahrer links abbiegen und versäumt es dabei, sich vorher zweimal umzuschauen, haftet er im Falle eines Unfalles für ein Drittel des Schadens. Dies teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 12. Oktober 2007 (AZ: 8 O 294/07). Eine Pkw-Fahrerin beabsichtigte, nach links abzubiegen und setzte dementsprechend den Blinker. Sie unterließ es dabei nachgewiesenermaßen, sich wie vorgeschrieben zweimal umzuschauen. Ein ihr folgendes Fahrzeug setzte zum Überholen des Pkw an. An der Stelle der Kreuzung, an der das vorausfahrende Auto zum Einbiegen ansetzte, kam es zu einem Zusammenstoß. Die Fahrerin, die links ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch auf Verstöße gegen Parkvorschriften können Punkte in Flensburg folgen. Wer über 18 Punkte gesammelt hat, muss den Führerschein abgeben. Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) warnen vor dieser Folge mit Blick auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein- Westfalen vom 18. Januar 2006 (Az. - 16 B 2137/05 -). Ein Mann hatte 27 "Knöllchen" in zwei Jahren wegen Parkverstößen gesammelt. Dafür erhielt er Bußgelder und Punkte in Flensburg. Wegen zweimaliger Geschwindigkeitsüberschreitung hatte er zusätzlich in den letzten drei Jahren sieben Punkte bekommen. Für den Verkehrssünder überraschend flatterte dann ein behördliches Schreiben mit der Aufforderung ins Haus, seinen ... weiter lesen
DARMSTADT (DAV). Registerauskünfte, Führungs- und Gesundheitszeugnisse sowie Gutachten zur Fahreignung müssen nach zehn Jahren aus der Führerscheinakte entfernt werden. Diese Regel im Straßenverkehrsgesetz gelte auch für alle weiteren Unterlagen, aus denen sich Hinweise auf ein zehn oder mehr Jahre zurückliegendes Verfahren ergeben, entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt. In dem Fall, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben, ging es um die bevorstehende Begutachtung eines Autofahrers nach einem Alkoholdelikt und die damit verbundene Vorlage seiner Führerscheinakte an den Sachverständigen. Zentrale Frage war, ob der Betroffene als Wiederholungs- oder ... weiter lesen
Jeder weiß: Das Telefonieren mit einem Handy im Straßenverkehr ist grundsätzlich verboten. Der Grund ist klar: Das Benutzen des Mobiltelefons stellt eine Ablenkung dar, aus der eine erhöhte Unfallgefahr resultiert. Auf keinen Fall erlaubt ist das Telefonieren, Simsen oder Fotografieren mit einem Handy während der Autofahrt. Dies kann ein Bußgeld in Höhe von 40 € und 1 Punkt in Flensburg zur Folge haben. Auch für Radfahrer gilt das Verbot. Hier ist mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € zu rechnen. Wer dennoch während der Fahrt telefonieren möchte, benötigt eine fest installierte Freisprechanlage oder ein Headset. Bei letzterem spielt es keine Rolle, wo ... weiter lesen
Herne (DAV). Ein Autofahrer, der von der Beschleunigungsspur der Autobahnauffahrt auf eine Spur der Autobahn wechselt und kurz danach geblitzt wird, kann nicht wegen Geschwindigkeitsüberschreitung belangt werden, wenn das entsprechende Hinweisschild lediglich in der Mitte der Kurve der Autobahnauffahrt stand. Dies hat das Amtsgericht Herne in einem Beschluss vom 15. Juni 2005 (Az. 15 Owi 220 Js 482/04 - 15/04) entschieden, wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilen. Der betroffene Autofahrer hatte mit seinem Pkw auf der Autobahn die zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h um 53 Km/h überschritten und sollte deswegen eine Geldbuße von 150 EURO bezahlen. Außerdem hatte die zuständige Behörde ein Fahrverbot ... weiter lesen
Berlin (DAV). Auch bei einem kurzen Stopp vor einer roten Ampel darf der Autofahrer seinen Gurt nicht öffnen und sein Mobiltelefon nicht benutzen. Daran erinnert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2005 (AZ.: 211 Ss 111/05). Ein Autofahrer hatte vor Gericht darauf hingewiesen, dass er die Ampelschaltung an der betroffenen Kreuzung sehr gut kenne, da er die Strecke sehr oft befahre. Er wisse daher, dass die Rotphase sehr lange dauere. Da er mit seinem Wagen gestanden habe, habe er den Gurt abgeschnallt und einen Anruf auf seinem Handy angenommen. Somit habe er keine Ordnungswidrigkeit begangen. Die Richter sahen dies ... weiter lesen
Berlin (DAV). Fährt ein Polizeifahrzeug aufgrund einer Kollision mit einem anderen Auto auf einen geparkten Wagen, kann der Eigentümer Schadensersatz direkt beim Halter des Polizeifahrzeugs geltend machen. Er muss sich nicht auf den Verursacher der Kollision mit der Polizei verweisen lassen. Auf dieses Urteil des Kammergerichts Berlin vom 20. November 2006 (Az. 12 U 151/05) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Polizeiauto stieß im Einsatz mit einem aus einer Grundstücksausfahrt kommenden PKW zusammen. Dessen Fahrer hatte Schuld an der Kollision. Dadurch wurde die Polizei auf den geparkten VW Jetta des Klägers geschoben. Der Eigentümer des Jettas machte für den Schadensersatz den Halter des ... weiter lesen