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Grundsätzlich gilt: Alle unfreiwilligen Vermögenseinbußen, die Sie aufgrund des Unfalls erleiden und die Ihnen nicht entstanden wären, wenn Sie den Unfall nicht erlitten hätten, stellen dem Grunde nach erstattungsfähige und von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu ersetzende Schadenspositionen dar. Dabei kommt es darauf an, ob es sich bei dem Sachschaden um einen (wirtschaftlichen) Totalschaden oder einen reparaturwürdigen Schaden (Reparaturschaden) handelt. Typische Schadenspositionen bei einem Reparaturschaden sind (nicht abschließend): Reparaturkosten (ggfs. mit MwSt., falls tatsächlich eine Reparatur mit Rechnung erfolgt) Eigene Rechtsanwaltskosten Sachverständigenkosten (Kosten für ... weiter lesen
I. Konkrete und fiktive Abrechnung im Überblick Im Falle eines reparaturwürdigen Fahrzeugschadens kann der Geschädigte zwischen der konkreten und fiktiven Schadensabrechnung wählen. Kurz gesagt bedeutet a) die konkrete Abrechnung die Durchführung der Reparatur in einer Werkstatt auf Rechnung und Erstattung der angefallenen und abgerechneten Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, b) die fiktive Abrechnung die Erstattung der Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.) durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auf Grundlage eines Haftpflichtschaden-Gutachtens oder Kostenvoranschlages, ohne dass es auf eine tatsächliche Reparatur des Fahrzeuges und ... weiter lesen
Schweinfurt/Berlin (DAV). Normalerweise kann man nach Unfällen auf einen Mietwagen zurückgreifen. Der Unfallverursacher muss zwar die Kosten übernehmen, allerdings gilt: Er darf nur den „Normaltarif“ vereinbaren und keinen teureren Unfallersatztarif. Eine Ausnahme gilt in seltenen Fällen – beispielsweise wenn bei Selbständigen akuter Termindruck die Preisrecherche verhindert. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 20. März 2009 (AZ: 23 O 313/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Nach einem Unfall war das Auto der Klägerin schwer beschädigt und nicht mehr fahrtüchtig. Die Schuld an dem Unfall trug der Unfallgegner. Die Klägerin, eine selbständige ... weiter lesen
Nicht selten lassen sich die Kfz-Haftpflichtversicherer mit der Zahlung der Reparaturkosten (bei einem Reparaturschaden) oder des sog. Wiederbeschaffungsaufwandes (bei einem Totalschaden) Zeit und ziehen die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall in die Länge. Auf der anderen Seite ist der Geschädigte in aller Regel weiterhin auf ein Fahrzeug angewiesen. Es stellt sich dann insbesondere die Frage, ob er die Beseitigung Unfallschadens (Reparatur oder Ersatzbeschaffung) zunächst selbst – aus Eigenmitteln oder auf Kredit – vornehmen und vorfinanzieren muss, nicht zuletzt auch deshalb, um die Höhe der zu erstattenden Mietwagenkosten oder der sog. Nutzungsausfallentschädigung in Grenzen zu halten. Der Bundesgerichtshof ... weiter lesen
Düren/Berlin (DAV). Wenn während der Fahrt ein Reifen platzt und hierdurch weitere Schäden am Fahrzeug entstehen, liegt kein ?Unfallschaden? vor. Das bedeutet, dass die Kaskoversicherung nicht zahlen muss. Es handelt sich lediglich um reine ?Betriebsschäden?, entschied das Amtsgericht Düren am 16. Mai 2007 (AZ: 45 C 113/07), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Der Kläger war auf der Autobahn unterwegs, als ein Reifen seines Wohnwagenanhängers platzte. Dadurch wurde das Abdeckblech über dem Reifen weggerissen und die dort liegenden Kabel beschädigt. Den Schaden von 2.130 Euro wollte er von seiner Vollkaskoversicherung ersetzt bekommen. Bei dem Richter konnte er sich nicht durchsetzen. Die ... weiter lesen
BGH – Urteil vom 19.09.2007, Aktenzeichen: VIII ZR 141/06 a) Fällt eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern unter eine Verbotsnorm des § 309 BGB, so ist dies ein Indiz dafür, dass sie auch im Falle der Verwendung gegenüber Unternehmern zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, es sei denn, sie kann wegen der besonderen Interessen und Bedürfnisse des unternehmerischen Geschäftsverkehrs ausnahmsweise als angemessen angesehen werden (im Anschluss an BGHZ 90, 273, 278, zu § 11 AGBG). b) Eine umfassende Freizeichnung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), nach der die Haftung des Klauselverwenders auch für Körper- und ... weiter lesen
Bei Wettkämpfen mit nicht unerheblichem Gefahrenpotential haftet bei regelgerechtem Verhalten oder nur geringfügigen Regelverletzungen keiner der Teilnehmer für Schäden anderer Teilnehmer. Wie aus einem der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 02. April 2003 (AZ: VI ZR 321/02) hervorgeht, gilt dieser Grundsatz auch bei Autorennen. Kläger und Beklagter waren beide Teilnehmer einer auf dem Hockenheimring veranstalteten "Geschwindigkeitsprüfung". Während des Wettbewerbs versuchte der Beklagte mit seinem Fahrzeug in einer Kurve das Fahrzeug des Klägers links zu überholen. Dabei kam er von der Fahrbahn ab und drehte sich auf die Fahrbahn zurück. Es kam zur Kollision der beiden Fahrzeuge. Das ... weiter lesen
DÜSSELDORF (DAV). Die vertragliche Zusicherung, ein Gebrauchtfahrzeug habe noch den Originalmotor, wird durch ein erlaubtes sogenanntes Chip-Tuning nicht unwirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem Urteil entschieden, das die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben. Das OLG stellte fest, ein zusätzliches elektronisches Steuergerät verändere zwar die Motorleistung. Sofern beides jedoch im Fahrzeugbrief eingetragen sei, sei die vorhandene Betriebserlaubnis nicht erloschen oder es sei eine Einzelbetriebserlaubnis erteilt. In jedem Fall aber handele es sich um einen vom Werk für diesen Fahrzeugtyp vorgesehenen Originalmotor. An dessen Eigenschaft sei nichts verändert worden, sondern ... weiter lesen
Berlin (DAV). Eine der häufigsten Folgen von Autounfällen ist eine Verletzung der Halswirbelsäule. Doch bei nur leichten Zusammenstößen ist es umstritten, ob ein sogenanntes Schleudertrauma (HWS-Syndrom) auftreten kann. Für einen Verletzten wird es dann schwer, vor Gericht Schmerzensgeld einzuklagen. Das Landgericht (LG) Offenburg hat jetzt in einem Urteil vom 16. Juli 2002 (AZ: 1 S 169/01) entschieden, dass eine Halswirbelsäulenverletzung auch bei leichten Auffahrunfällen grundsätzlich nicht auszuschließen sei. In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hat die Klägerin bei einem leichten, unverschuldeten Unfall mit einer Geschwindigkeitsänderung von 8-9 km/h behauptet, eine Halswirbelsäulenverletzung erlitten zu ... weiter lesen
Berlin/Koblenz (DAV). Wer sein Auto tunt, verliert den Versicherungsschutz. Dies gilt selbst dann, wenn das durch das Tuning technisch veränderte Teil nicht ursächlich für den Unfall war. Es reicht aus, dass das Tuning insgesamt zu riskantem Fahren verleitet. Vor dem Wegfall des Versicherungsschutzes warnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Hinweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 14. Juli 2006 (Az. 10 U 56/06). Der Kläger hatte das Auto unter anderem durch Veränderungen der Bereifung, an den Achsen und durch Leistungssteigerung des Motors getunt. Er überließ das Auto seinem Sohn, der mit einem Freund eine Fahrt unternahm. Nachdem beide getrunken hatten, fuhr der Freund. Durch ... weiter lesen
HILDESHEIM (DAV). Autofahrer, die nach einer Panne oder einem Unfall helfen, müssen an ihrem eigenen Fahrzeug die Warnblinkanlage einschalten. Diesen Hinweis gibt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und bezieht sich auf ein Urteil des Landgerichts Hildesheim. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Mann auf der rechten Fahrspur angehalten, um einem liegengebliebenen Fahrzeug Pannenhilfe zu leisten. Mehrere nachfolgende Wagen erkannten das Hindernis rechtzeitig und wichen aus. Nicht so der Kläger: Er prallte auf das stehende Auto und machte geltend, dieses sei weder durch die Warnblinkanlage noch durch ein Warndreieck gesichert gewesen. In dem Urteil wurde die Pflicht zum Einschalten der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer dieses Jahr seinen Urlaub mit dem Auto im europäischen Ausland verbringen will, sollte sich vergewissern, ob im Urlaubsland eine Warnwestenpflicht besteht. In vielen Staaten muss eine gelbe oder rote Warnweste getragen werden, wenn auf der Autobahn oder einer Landstraße das Auto nach einem Unfall bzw. einer Panne verlassen wird. Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen gelb oder orangefarben sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Die Regeln sind in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. In manchen Ländern drohen sogar hohe Bußgelder, warnen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV). In Deutschland besteht bislang keine Pflicht zum Mitführen von Warnwesten in privat genutzten ... weiter lesen