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Teil 3: Welche strafrechtlichen Folgen treffen den Unfallverursacher? Die Fahrerflucht ist im strafrechtlichen Sinne ein Vergehen. In § 142 I StGB ist festgelegt, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort - wie die Fahrerflucht gesetzlich heißt- mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bestraft wird. Fahrverbot Bei Verurteilung oder im Zuge eines Strafbefehls kann das Gericht zusätzlich ein Fahrverbot nach § 44 StGB verhängen. Die Dauer des Fahrverbots richtet sich zum einen nach dem entstandenen Schaden und zum anderen danach, ob es im Zuge der Unfallflucht Personen verletzt worden sind. So ist in der Regel bei Schäden zwischen 200 und 500 € mit einem Monat, bei ... weiter lesen
Schleswig/Berlin (DAV). Ein Bahnübergang, den viele Reisende benutzen, muss besonders gesichert werden. Das Aufstellen von Warnschildern reicht nicht. Wird ein Reisender durch einen Zug verletzt, muss der Bahnbetreiber (mit-)haften. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 23. Februar 2007 (AZ: 1 U 108/06), wie die Verkehrs¬rechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Ein Fahrradfahrer wollte unbedingt noch einen Zug erreichen. Der einzige Zugang zu dem Bahnsteig war eine Absenkung des Bahnsteigs und führte über ein weiteres Gleis für die Gegenrichtung. Er war nur mit Hinweisschildern markiert. Zügen war es dort erlaubt, 40 km/h zu fahren. Als er Fahrrad fahrend den Übergang überquerte, ... weiter lesen
Berlin (DAV). Kommt einem Autofahrer der Führerschein vor der gerichtlichen Entscheidung über ein Fahrverbot abhanden, so beginnt der Ablauf der Verbotsfrist bereits mit der Mitteilung des Verlustes bei Gericht oder der Vollstreckungsbehörde. Dies geht aus einem Beschluss des Landgerichts Essen vom 31. Oktober 2005 (AZ: 23 Qs 160/05) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. Der Führerschein des Betroffenen war einen Tag vor der entscheidenden Gerichtsverhandlung gestohlen worden. Am Tag nach der Gerichtsentscheidung teilte er dem Gericht per Fax den Diebstahl mit. Etwa drei Wochen später gab er eine eidesstattliche Versicherung ab. Die Staatsanwaltschaft war der Meinung, dass für den ... weiter lesen
Berlin (DAV). Jemand, der innerorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 35 km/h überschreitet, muss nicht unbedingt mit einem Fahrverbot rechnen, da nicht automatisch von einem "Vorsatz" ausgegangen werden kann. Vielmehr ist dann lediglich wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung zu verurteilen, wenn keine gesicherten Anhaltspunkte für einen Vorsatz gegeben sind. Allein die Erheblichkeit der Geschwindigkeitsüberschreitung reicht hierfür nicht aus. Dieses Urteil vom 23. Februar 2001 des Amtsgerichts Lahr (AZ 4 OWi 9 Js 12880 AK 487/00) teilt die Deutsche Anwaltauskunft in Berlin mit. Nach Ansicht des Gerichts kann auch bei wesentlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von einem Fahrverbot ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer seinen Führerschein verliert, kann zwar im Ausland eine neue Fahrerlaubnis erwerben. Man sollte sich jedoch nicht darauf verlassen, dass die deutschen Behörden diese als Ersatz durchgehen lassen, warnt die Deutschen Anwaltauskunft mit Hinweis auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster vom 4. November 2005 (Az.: 16 B 736/05). Der Kläger musste seinen Führerschein wegen Drogenkonsums abgeben. Auch die medizinisch-psychologische Untersuchung bestand der Mann nicht, so dass ihm keine neue deutsche Fahrerlaubnis erteilt wurde. Daraufhin versuchte sich der Autofahrer anders zu helfen. Er erwarb einen Führerschein im Nachbarland Tschechien. Bei einer Verkehrkontrolle entzogen ihm deutsche Beamte ... weiter lesen
KOBLENZ (DAV). Das Ende einer Straße muss nicht zwingend durch ein Warnschild angekündigt werden. Ist das Ende für einen aufmerksamen Autofahrer ohne weiteres erkennbar, stellt der Verzicht auf ein Schild seitens der zuständigen Behörde keinen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht dar, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichten Fall. Der zu Grunde liegende Sachverhalt war kurios: Ein Mann befuhr - weil die Hauptstraße in der Gemeinde gesperrt war - eine enge Gasse. Diese begann mit einer Breite von 3,80 Meter, verjüngte sich auf 2,50 Meter und endete nach 35 Metern in einem terrassenförmigen Treppenabgang. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei Schnee und Eis müssen die Verkehrsteilnehmer ihre Fahrweise den widrigen Verhältnissen anpassen. Wer die zuständige Kommune im Winter wegen einer Amtspflichtverletzung auf Schadensersatz verklagen will, geht in aller Regel leer aus. Dies geht aus einem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts (AZ 3 U 829/99) vom 04. April 2000 hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. In dem Fall war ein Autofahrer über einen - wie er behauptete - wegen des Schnees nicht sichtbaren Bordstein gefahren, auf dem angrenzenden Gleiskörper ins Schleudern geraten und gegen einen anderen Wagen geprallt. Er machte nun mit seiner Klage geltend, die Kommune habe es versäumt, die Gefahrenstelle zu räumen. Mit dieser Meinung drang er ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer nachts einen unbeleuchteten, schwer wahrnehmbaren Sperrpfosten auf einen neben der Fahrbahn verlaufenen Fuß- und Radgehweg aufstellt, verletzt die Verkehrssicherungspflicht und haftet für den daraus entstehenden Unfall. So entschied das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 09. November 2001 (AZ 9 U 252/98), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Allerdings gelte auch für Radfahrer das Sichtfahrgebot. Daher treffe den Radfahrer ein Mitverschulden, welches seine Einsprüche um ein Drittel vermindert. Im vorliegenden Fall stürze die Klägerin mit ihrem Fahrrad gegen ein - auf dem Fuß- und Radweg neben der Straße eingesetzten - unbeleuchteten, rot-weiß lackierten Sperrpfosten. Dabei stürzte sie und verletzte sich. ... weiter lesen
Coburg/Berlin (DAV). Eine in einer Baustelle ausgelegte Schaltafel (Holztafel mit Metallrahmen) sollte man nur dann als Weg benutzen, wenn sie nicht erkennbar nass und rutschig ist. Ansonsten riskiert man nicht nur einen Sturz: Gibt es einen gefahrloseren Weg, kann man auch niemanden für die Folgen eines Sturzes haftbar machen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Coburg vom 18. Juni 2008 (AZ: 12 O 611/07), auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. Die Klägerin wollte im Juni 2007 ein Anwesen betreten, vor dem Bauarbeiten der Gemeinde stattfanden. Über den 30 cm tiefen Baugraben hatte die Kommune eine Schaltafel gelegt, um den Zugang zum Haus zu erleichtern. Als die Klägerin bei ... weiter lesen
Berlin (DAV). Versäumnisse der Justiz und dadurch entstehende Verfahrensverzögerung verletzten den Anspruch des Beschuldigten auf ein faires Verfahren, stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe fest (Urteil vom 9. Februar 2005, Az.: 2 Ws 15/05). Nach Mitteilung der Deutschen Anwaltauskunft gab das Gericht damit einem Alkoholsünder seinen vorläufig entzogenen Führerschein zurück, weil sein Prozess nach mehr als 16 Monaten immer noch nicht abgeschlossen war. Wenn nach einer Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis vorläufig einbehalten wird, dann müsse die Justiz das Verfahren rasch zu Ende bringen, befanden die Richter. Außerdem gebiete die Europäische Menschenrechtskonvention eine "angemessene Beschleunigung" des Prozesses. Damit gab ... weiter lesen
Eine Nötigung im strafrechtlichen Sinne kann man zum einen begehen, indem man Gewalt anwendet und zum anderen, indem man mit einem empfindlichen Übel droht. Gerade der Gewaltbegriff war lange Zeit umstritten, ist aber für die Nötigung von Verkehrsteilnehmern von großer Bedeutung. Aus heutiger Sicht bedarf es neben einer körperlichen Kraftentfaltung eines Zwanges, der nicht nur psychisch wirkt ( BVerfGE 104, 92 ff. ). Wird der Nötigende zu einer Geld- oder (seltener) zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, wird häufig auch die Fahrerlaubnis entzogen. Nicht zuletzt deshalb ist eine sorgsame Verteidigung geboten. Möglicherweise kann eine Verurteilung verhindert werden, auch wenn der ... weiter lesen
Jeder weiß: Das Telefonieren mit einem Handy im Straßenverkehr ist grundsätzlich verboten. Der Grund ist klar: Das Benutzen des Mobiltelefons stellt eine Ablenkung dar, aus der eine erhöhte Unfallgefahr resultiert. Auf keinen Fall erlaubt ist das Telefonieren, Simsen oder Fotografieren mit einem Handy während der Autofahrt. Dies kann ein Bußgeld in Höhe von 40 € und 1 Punkt in Flensburg zur Folge haben. Auch für Radfahrer gilt das Verbot. Hier ist mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 25 € zu rechnen. Wer dennoch während der Fahrt telefonieren möchte, benötigt eine fest installierte Freisprechanlage oder ein Headset. Bei letzterem spielt es keine Rolle, wo ... weiter lesen