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Hamburg-Barmbek/Berlin (DAV). Wer seine Autotür unachtsam öffnet, haftet für den Schaden bei einem Unfall. Steht fest, dass die Wagentür schon länger geöffnet war, haftet der andere aber aufgrund der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zu 30 Prozent mit. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek vom 6. August 2015 (AZ: 814 C 86/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Die Autofahrerin fuhr mit ihrem Wagen auf einer Stadtstraße. Rechts stand ein Fahrzeug auf einem Parkstreifen. Bei der Vorbeifahrt kollidierte das Fahrzeug der Frau mit der hinteren linken Tür des geparkten Fahrzeugs. Die Frau behauptete, der Fahrer habe ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer mit dem Auto im europäischen Ausland unterwegs ist, sollte sich vorher vergewissern, ob dort eine Warnwestenpflicht besteht. In immer mehr EU-Ländern muss eine Warnweste getragen werden, wenn auf der Autobahn oder einer Landstraße das Auto nach einem Unfall bzw. einer Panne verlassen wird. Oft wird man schon bestraft, wenn man keine Weste dabei hat. Die vorgeschriebenen Warnwesten müssen gelb oder orange sein und das europäische Kontrollzeichen EN 471 tragen. Die Regeln sind in den einzelnen Staaten sehr unterschiedlich. In manchen Ländern drohen hohe Bußgelder, warnt die Deutsche Anwaltauskunft. In Deutschland besteht bislang keine Pflicht zum Mitführen von Warnwesten in privat genutzten Fahrzeugen. Einige Länder ... weiter lesen
HAMM (DAV). Ein Fußgänger, der mit 1,8 Promille unterwegs ist und in einen Unfall verwickelt wird, setzt seinen Unfallversicherungsschutz aufs Spiel. Existieren nämlich Anzeichen für eine erhebliche Bewusstseinsstörung, wird die Versicherung von ihrer Einstandspflicht frei, wie das Oberlandesgericht Hamm entschieden hat. Das Urteil wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt. Darin ging es um den Tod eines Mannes, der nachts auf einer Landstraße von einem Auto angefahren worden war. Dessen Fahrer machte geltend, das dunkle gekleidete Opfer sei plötzlich vor ihm quer über die Straße gelaufen. Die Untersuchung des Leichnams ergab 1,8 Promille Blutalkohol. ... weiter lesen
NEUSTADT/WEINSTRASSE (DAV). Wer volltrunken auf dem Fahrrad erwischt wird, riskiert nicht nur seine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge. Gegen ihn kann von der zuständigen Behörde auch ein Radfahr-Verbot verhängt werden. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße. Die Entscheidung wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht. Der Betroffene in dem Fall hatte einen Blutalkoholpegel von 2,02 Promille, als ihn die Polizei aus dem Verkehr holte. Daraufhin entzog ihm die Straßenverkehrsbehörde die Fahrerlaubnis und ordnete an, er solle sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) stellen. Weil er ein Fahrzeug - sein Fahrrad - mit mehr als 1,6 ... weiter lesen
Berlin (DAV). Im früher gültigen Fernmeldegesetz war die Verwendung von sogenannten Radarwarngeräten unter Strafe gestellt worden. Bei Radarwarngeräten wird der Autofahrer vor einer Radarkontrolle rechtzeitig gewarnt, so dass er seine Geschwindigkeit entsprechend drosseln kann. Bei der Einführung des Telekommunikationsgesetzes, welches das Fernemeldegesetz abgelöst hat, wurde vergessen, eine entsprechende Regelung aufzunehmen. Diese Gesetzeslücke ist nun seit dem 01.01.2002 wieder geschlossen, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Seit dem 01. Januar 2002 ist die Verwendung von Radarwarngeräten durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) wieder verboten (§ 23, 1b StVO). Wer ein Radarwarngerät benutzt, läuft Gefahr, mit einem Bußgeld ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Wer in Folge eines riskanten Fahrmanövers einen Unfall verursacht, muss den Schaden alleine tragen. So entschied das Landgericht Saarbrücken in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mitgeteilt haben. Der beklagte Autofahrer hatte auf einer Landstraße einen erheblich langsameren Wagen überholen wollen. Weil ihm ein Motorrad entgegen kam, musste er den Überholversuch mit einer Vollbremsung abbrechen. Dabei brach das Fahrzeug aus, schleuderte auf die Gegenfahrbahn und erfasste das Motorrad. Dessen Fahrer - der Kläger - erlitt schwere Verletzungen und ist seit dem Unfall querschnittsgelähmt. Das Argument des Beklagten, der Wagen sei ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer sein Auto verkehrswidrig in einer Grundstücksausfahrt abstellt, parkt gefährlich. Wenn er ein hinausfahrendes Fahrzeug behindert, haftet er bei einem Unfall mit. Davor warnen die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt vom 21. Juli 2006 (32 C 518/06-22). Der Beklagte hatte sein Auto trotz Verbots vor einer Ausfahrt geparkt und sie zum Teil blockiert. Als der Kläger beim Hinausfahren versuchte, an dem geparkten Wagen vorbeizufahren, prallte er gegen eine Mauer. Die Richter stellten einen Anspruch des Klägers auf Schadensersatz fest, da das geparkte Auto die entscheidende Unfallursache war. Der Beklagte und seine Haftpflichtversicherung müssen ein ... weiter lesen
HILDESHEIM (DAV). Ein Unfallgeschädigter darf die Mehrwertsteuer nur noch dann in seine Schadenskalkulation einbeziehen, wenn er selbst zur Schadensbeseitigung Mehrwertsteuer bezahlt hat. Auf diesen Grundsatz der seit dem 1. August 2002 geltenden Rechtslage im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hat das Landgericht Hildesheim hingewiesen. Das entsprechende Urteil wurde jetzt von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt. In dem entschiedenen Fall hatte der Geschädigte kein Ersatzfahrzeug gekauft, sondern fiktiv über den Wiederbeschaffungswert des beschädigten Autos abgerechnet. Dabei hatte er kalkulatorisch den Mehrwertsteuerbetrag einbezogen. Diesen Betrag erstattete die Versicherung des Schädigers ... weiter lesen
Zur Haftungsverteilung, wenn ein nach links in ein Grundstück Abbiegender die zweite Rückschaupflicht verletzt und es zur Kollision mit einem von hinten Überholenden kommt Kurzfassung Wer in der Fahrschule aufgepasst hat, weiß es noch: Unmittelbar vor dem Linksabbiegen muss man sich nochmals nach hinten vergewissern, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird. Wer diese Regel verletzt, hat bei einem Unfall möglicher Weise zumindest einen Teil von eigenem und gegnerischem Schaden zu tragen. Das verdeutlicht ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Das Gericht sah jeweils die Hälfte der Verantwortlichkeit bei einem nach links abbiegenden und einem gerade im Überholen begriffenen Unfallbeteiligten. ... weiter lesen
Über die Höhe der Sachverständigengebühren braucht sich ein Geschädigter grundsätzlich keine Gedanken zu machen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Gebühren offensichtlich unangemessen überhöht sind und der Geschädigte dies ohne weiteres erkennen kann. Dies entschied das Amtsgericht München am 27. September 2001 (AZ 331 C 34009/00). Dieses noch nicht rechtskräftige Urteil entspricht nach Informationen der Deutschen Anwaltauskunft der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und gibt daher die Rechtslage wieder. Im entschiedenen Fall hatte der Sachverständige festgestellt, dass die Reparaturkosten am Fahrzeug der Klägerin 3589,42 DM betragen. Für das Gutachten stellte der Sachverständige 608,42 DM in Rechnung, die die Klägerin auch ... weiter lesen
Berlin (DAV). Hat ein Autofahrer beim Warten an einer auf Rot geschalteten Ampelkreuzung den Motor seines Fahrzeugs ausgeschaltet, darf er auch hinter dem Steuer zum Handy greifen und damit telefonieren. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 27. September 2006 (AZ 3 Ss OWi 1050/06) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Ein Allgäuer Pkw-Fahrer sollte 40,00 ? Geldbuße für die Benutzung seines Mobiltelefons zahlen. Die damalige Begründung des Amtsgerichts Kempten: Der betroffene Fahrzeugführer konnte ja nicht wissen, wann genau die Ampel wieder auf Grün springen würde und wäre durch das Telefon in der Hand bei der Weiterfahrt vom Verkehrsgeschehen unzulässig abgelenkt gewesen. Wenn ein Fahrzeug ... weiter lesen
Berlin (DAV). Die in Schadensersatzbeträgen enthaltene Mehrwertsteuer wird zukünftig nur noch dann erstattet, wenn sie auch tatsächlich bezahlt wurde. Dies ergibt sich aus dem am 01. August 2002 in Kraft tretenden Schadensersatzrechtsänderungsgesetz, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Bisher erhielt der Geschädigte den vollen Betrag der vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten einschließlich der Mehrwertsteuer auch dann, wenn er das Fahrzeug nicht oder viel später reparieren ließ. Zukünftig wird die Mehrwertsteuer nur noch in der Höhe erstattet, in der sie vom Geschädigten tatsächlich aufgewendet wird. Lässt der Geschädigte eine Billigreparatur durchführen, die entsprechend weniger kostet, bekommt er auch nur die in ... weiter lesen