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Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Berlin/Potsdam (DAV). Wer bei einem Wendemanöver auf Straßenbahnschienen anhalten muss, um den Gegenverkehr durchzulassen, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Kollidiert er mit der Straßenbahn, muss er größtenteils für den Schaden aufkommen. Auf ein entsprechendes Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgericht vom 26. Februar 2009 (AZ: 12 U 145/08), weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Eine Autofahrerin wollte wenden und musste dabei auf den in der Mitte der Straße verlaufenden Straßenbahnschienen warten, um Gegenverkehr durchzulassen. Es kam zum Unfall mit einer von hinten heranfahrenden Straßenbahn. Der Halter des Fahrzeugs verklagte die Verkehrsbetriebe auf Schadensersatz. Die ... weiter lesen
Zum Ferienbeginn zieht es viele Deutsche ins Ausland. Zu einem schönen Urlaubstag gehört bei Vielen auch ein Glas Wein oder ein Bier dazu. Damit Ihnen diese Getränke nicht zum Verhängnis werden, gibt es hier eine kleine Auflistung der Alkoholgrenzen in Europa. Frankreich ab 0,5 ‰ muss mit einer hohen Geldstrafe gerechnet werden ab 1,2 ‰ droht der Führerscheinentzug Italien ab 0,5 ‰ muss neben einer hohen Geldstrafe mit einem Führerscheinentzug für 3 – 6 Monate gerechnet werden Spanien ab 0,5 ‰ gibt es eine Geldstrafe, ab 1,2 ‰ wird diese an dem Einkommen gestaffelt und kann bis in den 5-stelligen Bereich gehen Malta ab 0,8 ‰ ... weiter lesen
Köln/Berlin (DAV). Auf Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer müssen vor allem Autofahrer besonders achten. Sie können sich aber nicht darauf verlassen, immer Vorfahrt zu bekommen. Ein Radfahrer, der eine Vorfahrtsstraße überqueren möchte, trägt bei einem Unfall die alleinige Schuld. Über diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 29. August 2007 (AZ: 20 U 107/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im vorliegenden Fall wollte eine Radfahrerin an einer Kreuzung eine Vorfahrtstraße überqueren. Beim Überqueren der Fahrbahn kollidierte sie mit einem vorfahrtberechtigten Auto und zog sich beim Sturz Verletzungen zu. Daraufhin erhob die Radfahrerin Klage gegen den Autofahrer. ... weiter lesen
Das Problem: Verschneite Verkehrsschilder In winterlichen Tagen mit starkem Schneefall kommt es immer wieder vor, dass Verkehrsschilder, insbesondere Tempo-Schilder zur Regulierung der Höchstgeschwindigkeit, verschneit und daher nicht zu sehen sind. Wenn dann „geblitzt" wird, sei es durch mobile Radargeräte oder mittels sogenannter Starenkästen, stellt sich bei Erlass eines Bußgeldbescheides die Frage, ob die Regelung der Höchstgeschwindigkeit für den Verkehrsteilnehmer überhaupt erkennbar war. Das OLG Hamm - AZ.: III-3 RBs 336/09 - hat hierzu einen vergleichbaren aktuellen Fall entschieden und dabei die Grundzüge der Haftung nochmals erläutert: Allgemeine Rechtslage: ... weiter lesen
(DAV). Am 1.4.1998 ist die ergänzte Neufassung des Unfallfluchtparagraphen (§ 142 Absatz 4 StGB) in Kraft getreten. Danach kann die Strafe gemildert oder gar von Strafe abgesehen werden, wenn sich ein Unfallbeteiligter innerhalb von 24 Stunden meldet, nachdem er zunächst die Unfallstelle verlassen hatte. Dies gilt aber nur für Unfälle, die sich nicht im fließenden Verkehr ereignet haben (zum Beispiel Parkplatzunfall, Beschädigung von Verkehrszeichen etc.); außerdem darf nicht mehr als 2000 DM Fremdschaden entstanden sein. Allerdings wird allzu leicht übersehen, daß in den Genuß dieser gesetzlichen Privilegierung nur kommen kann, wer sich freiwillig meldet. Freiwillig kann sich aber derjenige nicht mehr melden, der bereits ermittelt ... weiter lesen
§ 142 StGB (Strafgesetzbuch) - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Nach dieser Vorschrift wird ein Unfallbeteiligter mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen. § 223 StGB (Strafgesetzbuch) - Körperverletzung. Wer eine andere Person körperlich ... weiter lesen
Seit dem 1.7.1996 gilt gemäß der 2. Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG in der Europäischen Union der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Führerscheinen. Aber spätestens seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Fall Kapper vom 29.4.2004 boomt das Geschäft mit dem Erwerb von EU-Führerscheinen. So vor allem in Tschechien, Polen, Rumänien und Bulgarien. Mit dieser Entscheidung und in den darauffolgenden Entscheidungen in den Fällen Halbritter und Kremer stellte der EuGH nämlich klar, dass der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung es verbietet, den Einsatz solcher erworbenen Führerscheine wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 StVG ... weiter lesen
Kein Verstoß gegen § 23 Ia StVO (Handyverstoß) bei lediglichem Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts ohne Bedienung § 23 Ia StVO: (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Eine Verkehrsstraftat muss zeitnah geahndet werden. Ein Fahrverbot zweieinhalb Jahre nach der Tat, ist zu spät, informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat damit am 7. Februar 2008 (AZ: 4 Ss 21/08) ein Urteil des Landgerichts Münster, das wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs eine Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt hatte, hinsichtlich dieses Fahrverbots aufgehoben. Das OLG hatte durchgreifende rechtliche Bedenken, ein Fahrverbot für einen zweieinhalb Jahre zurückliegenden Pflichtverstoß zu verhängen. Als Warnungs- und Besinnungsstrafe sei das Fahrverbot dann nicht mehr geeignet. Es sei ... weiter lesen
Mainz (jur). Ein mehrfach strafrechtlich verurteilter Taxifahrer darf keine Fahrgäste mehr befördern. Das zwischen Taxifahrern und ihren Fahrgästen bestehende „besondere Vertrauensverhältnis“ sei nicht mehr gewahrt, wie das Verwaltungsgericht Trier mit zwei am Donnerstag, 7. Januar 2016, bekanntgegebenen Beschlüssen vom 5. Januar 2016 entschied (Az.: 3 L 1527/15.MZ und 3 L 1528/15.MZ). Danach muss ein Mann seine Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung abgeben, der seit 2009 in Mainz als Taxifahrer arbeitet. Er war wegen Beleidigung, Verstoß gegen das Waffengesetz und zuletzt wegen Wohnungseinbrüchen und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von ... weiter lesen
Saarbrücken/Berlin (DAV). Ein Autofahrer muss bei einem Unfall alles tun, um den Tatbestand aufzuklären und den Schaden gering zu halten. Verlässt er den Unfallort, bevor die Polizei eingetroffen ist, so verletzt er diese Verpflichtung und hat keinen Anspruch auf Schadensersatz – auch dann nicht, wenn er seinen Wagen und seine Papiere an der Unfallstelle zurücklässt. Über diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 28. Januar 2009 (AZ: 5 U 424/08) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im vorliegenden Fall war der Fahrer eines Pkw nachts in einer Kurve von der Fahrbahn abgekommen und mit der Begrenzungsmauer eines nahe gelegenen Anwesens kollidiert. Dabei entstand ein Sachschaden in ... weiter lesen
CHEMNITZ (DAV). Wenn ein Auto durch eine Sturmböe von der Fahrbahn geschleudert wird, zahlt die Teilkaskoversicherung den entstandenen Schaden. Für ein sturmbedingtes Abkommen von der Straße sprechen nach Überzeugung des Landgerichts Chemnitz ?wetterbedingte Luftbewegungen von mindestens Windstärke 8?, wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilen. Diese Feststellung ist wichtig für die Frage, ob die Versicherung eintreten muss. Dies gilt nämlich nur für Schäden, die durch ?unmittelbare Einwirkung? des Sturms auf das Fahrzeug entstehen ? einschließlich heruntergefallener Ziegel und umgestürzter Bäume. Ist der Unfall aber nur mittelbare Folge des Sturms ? beispielsweise, weil der Fahrer wegen einer Böe das ... weiter lesen