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Experten-Ratgeber
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Köln/Berlin (DAV). Wenn man eine Ampel überfährt, die weniger als eine Sekunde Rot gezeigt hat, kann man seinen Führerschein behalten. Dabei müssen physikalische Berechnungen zu Grunde gelegt werden. In der Folge bleibt es dann bei einem Bußgeld von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts Köln vom 2. Juli 2015 (AZ: 815 OWi-982 Js 5076/15-107/15). Die Frau fuhr mit ihrem Auto vor einem Fahrzeug mit zwei Polizisten. Sie fuhr über eine rote Ampel. Die Polizeibeamten gaben an, dass die Ampel auf Rot umsprang, als sich die Autofahrerin etwa zwei Autolängen vor ... weiter lesen
Berlin (DAV). Nimmt ein Parkscheinautomat eine Münze nicht an, muss der Betroffene mit anderen Münzen versuchen, den Parkschein zu lösen. Wenn er nur eine Münze dabei hat, ist das sein Pech. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 29. August 2005 (AZ 3 Ss Owi 576/05) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. In dem Fall parkte der Fahrer sein Auto für ca. 2 Stunden im Bereich eines Parkscheinautomaten. Dieser war zwar funktionstüchtig, akzeptierte jedoch die 50-Cent-Münze nicht. Der Autofahrer hatte nur diese eine Münze dabei. Daraufhin legte er die Parkscheibe in das Auto. In Folge dessen kam es zu einer Verurteilung zu einer Geldbuße. Diese ... weiter lesen
Celle/Berlin (DAV). Versteckt eine Mutter den Autoschlüssel unter ihrem Kopfkissen, damit der Sohn nicht mit dem Wagen verbotenermaßen fahren kann, reicht das als Vorsichtsmaßnahme aus. Nimmt er während der Nacht den Schlüssel trotzdem weg und verursacht dann einen Unfall, muss die Versicherung zahlen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 15. November 2007 (Az: 8 U 75/07), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Da der 18jährige Sohn bereits in der Vergangenheit das Auto der Mutter mehrfach unbefugt und ohne Führerschein benutzt hatte, versteckte sie den Autoschlüssel nachts unter ihrem Kopfkissen. Trotzdem gelang es ihm, den Schlüssel zu entwenden, und er verursachte ... weiter lesen
KOBLENZ (DAV). Wer nach dem Diebstahl seines Wagens im Schadensanzeige-Formular seiner Vollkaskoversicherung einen falschen Kaufpreis mitteilt, verliert den Versicherungsschutz. Dies folgt aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Der Kläger hatte sein Auto als gestohlen gemeldet und den Kaufpreis mit 11.760 EURO (23.000 Mark) angegeben. Recherchen der beklagten Versicherung führten zu dem Ergebnis, dass der Mann tatsächlich nur 10.379 EURO (20.300 Mark) bezahlt hatte. Damit konfrontiert, berief er sich auf den nachträglichen Kauf dreier neuer Reifen und den Beitrag für eine abgeschlossene ... weiter lesen
Auch außerhalb der Probezeit ist es schon besonders ärgerlich geblitzt zu werden. In der Probezeit bekommen Betroffene aber weit schärferen Folgen zu spüren. Wer seinen Führerschein zum ersten Mal macht, muss zunächst zwei Jahre Probezeit bewältigen, ohne sonderlich aufzufallen (Bei einer Neu- bzw. Wiedererteilung nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis gilt das nicht). Wer einen Führerschein auf Probe hat, wird bei einem so genannten A-Verstoß oder aber bei zwei B-Verstößen zusätzlich bestraft. Was sind A-Verstöße? (Auszug) Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ab 21 km/h Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung ... weiter lesen
Der Gesetzgeber hatte die Atemalkoholmessung als beweiskräftiges Verfahren anerkannt. Seither war unter den Gerichten streitig, ob es zum Ausgleich möglicher verfahrensbezogener Messungenauigkeiten geboten sei, von den gemessenen Werten allgemeine Sicherheitsabschläge zu machen. Auf Vorlage des Oberlandesgerichtes Hamm hat der Bundesgerichtshof (BGH) (Beschluss vom 03. April 2001, AZ: 4 StR 507/00) entschieden, dass der gewonnene Messwert voll verwertbar ist, wenn das Messgerät die Bauartzulassung für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs erhalten hat und die übrigen Bedingungen gewahrt sind. In dem von der Deutschen Anwaltauskunft mitgeteilten Fall hatte das Amtsgericht Bottrop die Betroffene wegen fahrlässiger ... weiter lesen
Kurzfassung Doppeltes Leid für einen Fußgänger, der von einem Fahrzeug angefahren wird: Die erlittenen Verletzungen werden noch nicht einmal durch Schadensersatz und Schmerzensgeld gelindert. Dies jedenfalls dann nicht, wenn er die Fahrbahn überquert, ohne den fließenden Verkehr zu beobachten. Das entschied das Landgericht Coburg - und wies die Klage des durch einen Unfall verletzten Fußgängers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld von rund 10.500,-- € ab. Dieser habe gedankenlos die Straße betreten, ohne auf einen herannahenden, vorschriftsmäßig fahrenden Pkw zu achten. Sachverhalt Der Dezember 2001 wird dem Berufskraftfahrer womöglich ein Leben lang in Erinnerung bleiben: Nachdem er seinen Lkw am ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Beim Rückwärtsfahren und ?einparken muss ein Autofahrer besonders sorgfältig sein. Dazu gehört auch, dass er sich keinesfalls allein auf eine technische Einparkhilfe verlässt. Über dieses Urteil des Amtsgerichts München vom 19. Juli 2007 (AZ: 275 C 15 658/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Mann hatte einen Wagen gemietet. Als er diesen zurückgeben und auf dem Parkplatz der Vermieterin abstellen wollte, musste er den Wagen rückwärts einparken. Obwohl das Auto über ein PDC-System, eine so genannte Einparkhilfe, verfügte, krachte es gegen die rückwärtige Begrenzung des Parkplatzes, wobei die Heckklappe beschädigt wurde. Die Einparkhilfe hatte kein akustisches Signal ... weiter lesen
Berlin (DAV). Fährt ein Polizeifahrzeug aufgrund einer Kollision mit einem anderen Auto auf einen geparkten Wagen, kann der Eigentümer Schadensersatz direkt beim Halter des Polizeifahrzeugs geltend machen. Er muss sich nicht auf den Verursacher der Kollision mit der Polizei verweisen lassen. Auf dieses Urteil des Kammergerichts Berlin vom 20. November 2006 (Az. 12 U 151/05) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Polizeiauto stieß im Einsatz mit einem aus einer Grundstücksausfahrt kommenden PKW zusammen. Dessen Fahrer hatte Schuld an der Kollision. Dadurch wurde die Polizei auf den geparkten VW Jetta des Klägers geschoben. Der Eigentümer des Jettas machte für den Schadensersatz den Halter des ... weiter lesen
(DAV). Am 1.4.1998 ist die ergänzte Neufassung des Unfallfluchtparagraphen (§ 142 Absatz 4 StGB) in Kraft getreten. Danach kann die Strafe gemildert oder gar von Strafe abgesehen werden, wenn sich ein Unfallbeteiligter innerhalb von 24 Stunden meldet, nachdem er zunächst die Unfallstelle verlassen hatte. Dies gilt aber nur für Unfälle, die sich nicht im fließenden Verkehr ereignet haben (zum Beispiel Parkplatzunfall, Beschädigung von Verkehrszeichen etc.); außerdem darf nicht mehr als 2000 DM Fremdschaden entstanden sein. Allerdings wird allzu leicht übersehen, daß in den Genuß dieser gesetzlichen Privilegierung nur kommen kann, wer sich freiwillig meldet. Freiwillig kann sich aber derjenige nicht mehr melden, der bereits ermittelt ... weiter lesen
Darmstadt/Berlin (DAV). Autofahrer müssen auf Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer zwar besonders achten, aber nur dort, wo mit ihnen zu rechnen ist. So musste nach einer Entscheidung vom 12. Februar 2009 (AZ: 304 C 181/08) des Amtsgerichts Darmstadt ein Radfahrer die Kosten eines Unfalls mit einem Auto tragen, da er auf einem Gehweg unterwegs war. Hinzu kam, dass er entgegen der Fahrtrichtung und auch zu schnell fuhr, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Radfahrer fuhr auf einem Gehweg entgegen der Fahrtrichtung, als er mit einem Auto kollidierte, das aus einem Parkplatz kam. Er war der Meinung, der Autofahrer hätte auf ihn achten müssen und wollte Schadensersatz. Der Richter ... weiter lesen
Erhöhte Sorgfaltspflichten für rückwärts ausparkende Fahrer OLG Saarbrücken, Urteil v. 9. Oktober 2014 – 4 U 46/14 Wer rückwärts aus einer Parkbucht ausparkt, sollte besonders umsichtig losfahren. Ansonsten ist es nicht unwahrscheinlich, dass man bei einer Kollision mit einem anderen Fahrzeug voll für den Schaden haftet. So entschied das OLG Saarbrücken einen Fall, bei dem eine Autofahrerin (Beklagte) rückwärts aus einer Parkbucht eines Kundenparkplatzes fuhr und dabei mit dem Klägerfahrzeug, das sich in der Mittelgasse befand, zusammenstieß. Über den Unfallhergang gab es teilweise unterschiedliche Angaben. Ein Sachverständigengutachten ... weiter lesen