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Rechtsanwalt in Riesa - Verkehrsrecht
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Berlin (DAV). Wer einen Kraftwagen mit Sandalen lenkt, darf nicht mit einem Bußgeld belegt werden. Dies gilt nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle zumindest dann, wenn Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. Auf das Urteil vom 13. März 2007 (Az.: 322 Ss 46/07) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam. Im entschiedenen Fall lenkte ein LKW-Fahrer sein Fahrzeug mit Schuhen, die vorn geschlossen aber hinten offen waren und keinen Fersenriemen hatten. Das Amtsgericht hatte den LKW-Fahrer unter Hinweis auf die Unfallverhütungsvorschrift für Fahrzeuge, in der vorgeschrieben wird, dass beim Führen eines LKWs ?Schuhwerk getragen werden muss, das den Fuß umschließt?, mit einem Bußgeld in Höhe von 57,50 ? ... weiter lesen
Auch Fahrrad mit Hilfsmotor darf rote Ampel nicht umfahren Wer mit seinem Fahrrad mit Hilfsmotor eine Lichtzeichenanlage umfährt, muss mit einer empfindlichen Geldbuße und mit einem Fahrverbot rechnen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem heute bekannt gewordenen Beschluss entschieden. Ein Mann aus Lüdenscheid hat eine Geldbuße von rund 200 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat auferlegt bekommen. Er hatte sich mit seinem Fahrrad mit eingeschaltetem Hilfsmotor einer Kreuzung genähert. Die Ampel stand für seine Fahrtrichtung auf „Rot“. Er wollte rechts abbiegen. Deshalb hielt er vor der Ampel nicht an, sondern fuhr über den abgesenkten Bordstein auf den Gehweg, bog auf diesem rechts ab und fuhr dann auf der Straße ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Selbst ernannte Wohltäter, die Autofahrer vor Radarfallen warnen, stoßen im Gegensatz zu entsprechenden Radio-Durchsagen bei Verwaltung und Justiz auf wenig Gegenliebe. Das Verwaltungsgericht des Saarlands bestätigt in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Beschluss jetzt eine behördliche Verfügung, die es einem Mann unter Androhung eines Zwangsgeldes von 500 Euro untersagte, mit Schildern, Transparenten und Handzeichen auf Radarkontrollen hinzuweisen. Der Betroffene war unter anderem nahe einer aufgestellten Radar-Anlage mit einem Schild aufgetaucht, auf dem für die Autofahrer zu lesen stand: ?Ich bin für Radarkontrollen!? Listigerweise hatte er den Wortteil ?Radar? ... weiter lesen
MÖNCHENGLADBACH (DAV). ?Oberlehrer? im Straßenverkehr laufen zunehmend Gefahr, von der Justiz für ihr oft gefährliches Verhalten zur Rechenschaft gezogen zu werden. Jüngstes Beispiel ist ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach, in dem ein Autofahrer für einen von ihm aus Wut provozierten Unfall verurteilt wurde, den gesamten Schaden allein zu tragen. Die entsprechende Entscheidung wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht. Hier hatte sich der Kläger über das Verhalten einer Autofahrerin massiv geärgert, deren Fahrzeug überholt und dann plötzlich scharf abgebremst. Es kam zum Auffahrunfall, für deren Folgen der Kläger nun die Frau als Auffahrende vor ... weiter lesen
Berlin (DAV). Fährt ein Polizeifahrzeug aufgrund einer Kollision mit einem anderen Auto auf einen geparkten Wagen, kann der Eigentümer Schadensersatz direkt beim Halter des Polizeifahrzeugs geltend machen. Er muss sich nicht auf den Verursacher der Kollision mit der Polizei verweisen lassen. Auf dieses Urteil des Kammergerichts Berlin vom 20. November 2006 (Az. 12 U 151/05) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Polizeiauto stieß im Einsatz mit einem aus einer Grundstücksausfahrt kommenden PKW zusammen. Dessen Fahrer hatte Schuld an der Kollision. Dadurch wurde die Polizei auf den geparkten VW Jetta des Klägers geschoben. Der Eigentümer des Jettas machte für den Schadensersatz den Halter des ... weiter lesen
Celle/Berlin (DAV). Versteckt eine Mutter den Autoschlüssel unter ihrem Kopfkissen, damit der Sohn nicht mit dem Wagen verbotenermaßen fahren kann, reicht das als Vorsichtsmaßnahme aus. Nimmt er während der Nacht den Schlüssel trotzdem weg und verursacht dann einen Unfall, muss die Versicherung zahlen. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 15. November 2007 (Az: 8 U 75/07), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Da der 18jährige Sohn bereits in der Vergangenheit das Auto der Mutter mehrfach unbefugt und ohne Führerschein benutzt hatte, versteckte sie den Autoschlüssel nachts unter ihrem Kopfkissen. Trotzdem gelang es ihm, den Schlüssel zu entwenden, und er verursachte ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer Alkohol getrunken hat, sollte nicht mehr fahren ? weder mit dem Auto noch mit dem Fahrrad. Tut man es doch und wird nach übermäßigem Alkoholkonsum im Straßenverkehr erwischt, so riskiert man seine Fahrerlaubnis, egal ob man mit einem Auto oder ?nur? mit einem Fahrrad unterwegs war. Über diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 29. September 2008 (AZ: 1 N 80.07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im vorliegenden Fall war ein Fahrradfahrer mit einem Blutalkoholwert von 1,98 Promille auffällig geworden und wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verurteilt worden. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Mann daraufhin auf, ein medizinisch-psychologisches ... weiter lesen
KOBLENZ (DAV). Wer beim Verkauf eines Gebrauchtwagens eine ?Beschaffenheitsgarantie? für bestimmte Merkmale des Autos abgibt, haftet auch dann, wenn im Vertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart wurde. Auf diese Regelung hat das Oberlandesgericht Koblenz hingewiesen. Das entsprechende Urteil wurde jetzt von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht. In dem Fall ging es um einen Wagen, dessen Kilometerstand im Vertrag auf exakt 207.172 lautete. Es stellte sich jedoch heraus, dass der Wegstreckenzähler bei einer Laufleistung von über 300.000 Kilometer gewaltsam um 100.000 oder sogar 200.000 Kilometer zurückgedreht worden war. Der Käufer wollte daraufhin sein Geld zurück. Der Verkäufer ... weiter lesen
SAALFELD (DAV). Reue und ein umfassendes Geständnis können einem Autofahrer auch dann noch nützen, wenn der Tatbestand der Unfallflucht bereits erfüllt ist. Es winkt eine vergleichsweise milde Verurteilung, wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) am Beispiel einer Entscheidung des Amtsgerichts Saalfeld zeigen. Hier war der Angeklagte in der Dunkelheit nach einer Vorfahrtsverletzung mit einem anderen Auto kollidiert und hatte sich aus dem Staub gemacht. Am folgenden Morgen stellte sich der Mann der Polizei, nahm alle Schuld auf sich und ermöglichte damit, dass seine Haftpflichtversicherung die Unfallgegnerin in vollem Umfang entschädigte. Dies hielt ihm der Richter in seinem Prozess bei der Strafzumessung ... weiter lesen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Ein neu gekaufter Geländewagen ist dann kein "Neuwagen", wenn er nicht dem neuesten Stand der Technik entspricht. Der Kauf kann dann rückgängig gemacht werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am 28. Juni 2007 (Az. 9 U 239/06). In dem von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall kaufte der Kläger Anfang 2005 einen Geländewagen für 29.000 EUR. Das Vorgängermodell gab er in Zahlung. Kurz nach der Lieferung beanstandete er mehrere Mängel. So beschleunigte das Auto nur schleppend über 140 km/h, zudem bockte und vibrierte es stark. Nachdem die Mängel innerhalb einer gesetzten Frist nicht beseitigt worden waren, trat er vom Kauf zurück. Das beklagte Autohaus ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht München hatte sich zu dem Aktenzeichen M 23 K 18.335mit den Fragen zu befassen, ob ausgewiesene Frauenparkplätze auf öffentlichen Verkehrsflächen zulässig sind, eine Ungleichbehandlung von Mann und Frau darstellen und ob die Beschilderung Frauen diskriminiert. Der Kläger wandte sich gegen Frauenparkplätze auf dem Park-and-Ride "Parkplatz Altstadt" der beklagten Stadt Eichstätt. Diese hatte die Frauenparkplätze beschildert, nachdem Anfang 2016 eine den öffentlichen Parkplatz nutzende Frau Opfer eines Gewaltdelikts geworden ist. Zur Kennzeichnung der Parkflächen verwendete die Beklagte die Beschilderung "Parkplatz nur für Frauen". ... weiter lesen
Wenn ein Fahrerlaubnisinhaber zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und der Verkehrsteilnahme nicht trennen kann ("Trennungsvermögen"), so ist er zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr ungeeignet. Seine Fahrlaubnis wird ihm entzogen werden. Hierbei sehen einige Gerichte die Grenze, wann das unzureichende Trennungsvermögen vorliegt, anhand schon sehr geringer Cannabiskonzentrationen als belegt an (s.u.). Behauptung des erstmaligen Cannabiskonsums muss auf Glaubhaftigkeit geprüft werden 1. Nimmt ein Kraftfahrzeugführer unter der Einwirkung von Cannabis am Straßenverkehr teil, ist zur Verneinung seiner Fahreignung eine weitere Aufklärung durch Ermittlungen zur Häufigkeit seines Konsums ... weiter lesen