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KÖLN (DAV). Wer in seinem Auto-Mietvertrag die Klausel vorfindet, bei einem Unfall mit dem Mietwagen sei in jedem Fall die Polizei zu benachrichtigen, sollte diese Verpflichtung tunlichst einhalten. Ansonsten läuft der Mieter Gefahr, alle aus einer Kollision resultierenden Schäden selbst tragen zu müssen. Darauf weisen die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) unter Bezug auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hin. Im zu Grunde liegenden Fall war im Kfz-Mietvertrag eine Haftungsbeschränkung auf einen Selbstbehalt von 450 Mark vereinbart worden. Diese sollte allerdings nicht gelten, wenn der Mieter seine Pflichten nicht beachtet. Zu diesen Pflichten gehörte eine ... weiter lesen
Naumburg/Berlin (DAV). Wer seine Auffahrt auf eine Autobahn rücksichtslos erzwingen will, kann bei einem Unfall unter Umständen zur Kasse gebeten werden. Er verstößt dabei nicht nur gegen das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme, sondern missachtet dabei auch die Vorfahrt des fließenden Verkehrs und verletzt seine Wartepflicht. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 15. September 2006 (Az. 10 U 16/06). Durch ein allzu sorgloses Einfahren eines LKW auf die Autobahn kam es zu einem Unfall zwischen nachfolgenden Verkehrsteilnehmern. Der wesentlich langsamere LKW zwang einen auf der Autobahn fahrenden Autofahrer zu ... weiter lesen
Der Verkehrsstrafsenat des Kammergerichts hat eine Entscheidung des Landgerichts aufgehoben, durch die eine Geisterfahrerin zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt worden war. Eine Pkw-Fahrerin war in eine wegen einer Baustelle als Einbahnstraße geführte Nebenstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung hinein gefahren. Dort stieß sie beinahe mit einer ihr entgegenkommenden Radfahrerin zusammen. Zunächst das Amts- und dann das Landgericht hatten die Pkw-Fahrerin wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Nichtbeachten der Vorfahrt (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a) Strafgesetzbuch) zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Verkehrsstrafsenat des Kammergerichts hat sie jetzt ... weiter lesen
Berlin (DAV). An Auffahrten von Autobahnen können sich Autofahrer nicht auf das sogenannte Reißverschlussverfahren berufen und sich ?reindrängeln?. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 24. Oktober 2005 (AZ: 16 U 25/05) hervor, auf das die Deutsche Anwaltauskunft hinweist. Die durchgehenden Fahrbahnen haben auf einer Autobahn stets Vorfahrt. In dem Fall hatte sich ein Autofahrer von der Beschleunigungsspur aus in den zähfließenden Verkehr auf der Autobahn einfädeln wollen. Als der versuchte, sich vor einen LKW einzuordnen, fuhr der Lastwagen auf den PKW auf. Dabei entstand ein Sachschaden von 1.700 ?. Der PKW-Fahrer klagte, blieb jetzt aber auf seinem Schaden sitzen: Auf einer Autobahn müsse der auffahrende ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hatte jüngst in einem Fall (BGH, Az.: IV ZR 97/11 ) zu entscheiden, indem dem der spätere Kläger nach einem Ausweichmanöver aus der Rechtskurve einer Landstraße abkam und mit seinem Fahrzeug gegen einen Baum prallte. In der Folge ließ er sein beschädigtes Fahrzeug abschleppen und sich selbst von einem Bekannten abholen, allerdings ohne die Polizei oder das Straßenbauamt als Geschädigte aufgrund des beschädigten Baumes zu informieren. Aufgrund dessen wurde gegen den Kläger ein strafrechtliches Verfahren wegen Fahrerflucht gemäß § 142 StGB eingeleitet, welches jedoch später eingestellt wurde. In einem zivilrechtlichen ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei einem Marderbiss muss die Versicherung nicht nur die Kosten für den Austausch der Schläuche und Kabel tragen, sondern auch für die mit den Kabeln untrennbar verbundenen Bauteile. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Zittau vom 28. Februar 2006 (AZ ? 5 C 545/05) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Bei dem Auto des Klägers wurden durch Marderbiss drei Kabel zerstört, die untrennbar mit zwei Lamdasonden bzw. dem Positionsgeber verbunden sind. Die Reparatur mit dem Austausch auch dieser Bauteile kostete 702,98 EUR. Die Versicherung wollte den Schaden in diesem Umfang nicht zahlen, da ausschließlich die Kabel, nicht jedoch die Sonden und der Positionsgeber beschädigt worden wären. Dabei ... weiter lesen
Die Grundregel, dass der Auffahrende stets die Schuld am Unfall trägt, gilt nicht in jedem Fall. So entschied das Amtsgericht München, dass ein Verkehrsteilnehmer die Alleinschuld an einem Unfall trägt, wenn er nach dem Umschalten auf Grün zunächst anfährt und nach wenigen Metern sein Fahrzeug abrupt zum Stillstand abbremst und der Hintermann dann auffährt (AZ 345 C 10019/01 vom 27. Juli 2001). Im Großstadtverkehr sei es zulässig in einer Fahrzeugkolonne mit kurzen Abständen zu fahren. Wer in diesem Falle überraschend stark abbremst, trägt die Verantwortung für den Unfall verursacht, so die Deutsche Anwaltauskunft. Im vorliegenden Fall fuhr die Klägerin in einem Kreuzungsbereich auf der Linksabbiegerspur. Die Linksabbiegerampel ... weiter lesen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Nach einem Unfall erhält der Geschädigte für ein gewerblich genutztes Auto dann keine Nutzungsausfallentschädigung, wenn ihm kein Nachteil entstanden ist. Daran fehlt es, wenn man ein Ersatzfahrzeug erhält. Auf diese Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 2007 (Az: VI ZR 241/06) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Bei einem Unfall wurde der der Klägerin gehörende Firmenwagen schwer beschädigt. Für die Zeit der etwa zweimonatigen Reparatur stellte ihr die Werkstatt ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu einem ?Freundschaftspreis? von 1.500 Euro zur Verfügung. Neben dem Ersatz der Mietkosten verlangte sie eine Nutzungsausfallentschädigung. Dies lehnten die ... weiter lesen
SAALFELD (DAV). Reue und ein umfassendes Geständnis können einem Autofahrer auch dann noch nützen, wenn der Tatbestand der Unfallflucht bereits erfüllt ist. Es winkt eine vergleichsweise milde Verurteilung, wie die Verkehrsrechts-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) am Beispiel einer Entscheidung des Amtsgerichts Saalfeld zeigen. Hier war der Angeklagte in der Dunkelheit nach einer Vorfahrtsverletzung mit einem anderen Auto kollidiert und hatte sich aus dem Staub gemacht. Am folgenden Morgen stellte sich der Mann der Polizei, nahm alle Schuld auf sich und ermöglichte damit, dass seine Haftpflichtversicherung die Unfallgegnerin in vollem Umfang entschädigte. Dies hielt ihm der Richter in seinem Prozess bei der Strafzumessung ... weiter lesen
KAISERSLAUTERN (DAV). Autofahrer müssen - nicht nur in der Karnevalszeit - damit rechnen, dass ihnen nachts vor Gaststätten Betrunkene vor den Wagen laufen können. Es empfiehlt sich, an solchen Stellen das Tempo zu reduzieren und bremsbereit zu sein, wie ein von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlichtes Urteil des Landgerichts Kaiserslautern zeigt. In dem Fall hatte ein Autofahrer einen angetrunkenen Kneipengast angefahren, als dieser völlig unerwartet die Straße überquerte. Das Opfer starb, und in dem Prozess klagte die hinterbliebene Familie gegen den Unglücksfahrer und dessen Versicherung auf Schadenersatz. Das Gericht kam nach der Beweisaufnahme zwar zu ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Eine Verkehrsstraftat muss zeitnah geahndet werden. Ein Fahrverbot zweieinhalb Jahre nach der Tat, ist zu spät, informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat damit am 7. Februar 2008 (AZ: 4 Ss 21/08) ein Urteil des Landgerichts Münster, das wegen einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs eine Geldstrafe in Höhe von 2.100 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt hatte, hinsichtlich dieses Fahrverbots aufgehoben. Das OLG hatte durchgreifende rechtliche Bedenken, ein Fahrverbot für einen zweieinhalb Jahre zurückliegenden Pflichtverstoß zu verhängen. Als Warnungs- und Besinnungsstrafe sei das Fahrverbot dann nicht mehr geeignet. Es sei ... weiter lesen
Über die Höhe der Sachverständigengebühren braucht sich ein Geschädigter grundsätzlich keine Gedanken zu machen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Gebühren offensichtlich unangemessen überhöht sind und der Geschädigte dies ohne weiteres erkennen kann. Dies entschied das Amtsgericht München am 27. September 2001 (AZ 331 C 34009/00). Dieses noch nicht rechtskräftige Urteil entspricht nach Informationen der Deutschen Anwaltauskunft der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und gibt daher die Rechtslage wieder. Im entschiedenen Fall hatte der Sachverständige festgestellt, dass die Reparaturkosten am Fahrzeug der Klägerin 3589,42 DM betragen. Für das Gutachten stellte der Sachverständige 608,42 DM in Rechnung, die die Klägerin auch ... weiter lesen