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Experten-Ratgeber
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GIESSEN (DAV). Der Standstreifen auf der Autobahn ist für Autofahrer - außer in Notfällen - tabu. Er darf auch nicht als ?verlängerte Beschleunigungsspur? benutzt werden, entschied das Landgericht Gießen in einem Urteil, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Im zu Grunde liegenden Fall war ein Pkw-Fahrer über die Beschleunigungsspur der Auffahrt hinaus über den Standstreifen gefahren und hatte, bevor er in den fließenden Verkehr einfädeln konnte, dort ein Streckenkontrollfahrzeug gerammt. Dieses hatte alle Warnleuchten eingeschaltet und rollte zurück, weil der Fahrer herumliegende Reifenteile bemerkt hatte und diese einsammeln wollte. Das Gericht ... weiter lesen
Der Verkehrsstrafsenat des Kammergerichts hat eine Entscheidung des Landgerichts aufgehoben, durch die eine Geisterfahrerin zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt worden war. Eine Pkw-Fahrerin war in eine wegen einer Baustelle als Einbahnstraße geführte Nebenstraße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung hinein gefahren. Dort stieß sie beinahe mit einer ihr entgegenkommenden Radfahrerin zusammen. Zunächst das Amts- und dann das Landgericht hatten die Pkw-Fahrerin wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Nichtbeachten der Vorfahrt (§ 315c Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a) Strafgesetzbuch) zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Verkehrsstrafsenat des Kammergerichts hat sie jetzt ... weiter lesen
Schweinfurt/Berlin (DAV). Normalerweise kann man nach Unfällen auf einen Mietwagen zurückgreifen. Der Unfallverursacher muss zwar die Kosten übernehmen, allerdings gilt: Er darf nur den „Normaltarif“ vereinbaren und keinen teureren Unfallersatztarif. Eine Ausnahme gilt in seltenen Fällen – beispielsweise wenn bei Selbständigen akuter Termindruck die Preisrecherche verhindert. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Schweinfurt vom 20. März 2009 (AZ: 23 O 313/08), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Nach einem Unfall war das Auto der Klägerin schwer beschädigt und nicht mehr fahrtüchtig. Die Schuld an dem Unfall trug der Unfallgegner. Die Klägerin, eine selbständige ... weiter lesen
1. Sichern Sie die Unfallstelle ab. Warnblinklicht einschalten! Warndreieck in mindestens 100 m Entfernung aufstellen. Ggf. erste Hilfe leisten. Bringen Sie sich in Sicherheit z.B. hinter der Leitplanke. 2. Sie sollten unbedingt alle Daten von den Unfallbeteiligen und Zeugen sichern! Schreiben Sie deren Namen, Adressen, Kfz-Kennzeichen, Telefonnummer und besondere Anhaltspunkte für Alkoholisierung oder Drogen auf. 3. Schiessen Sie Fotos mit Ihrem Handy, wenn es eine Digitalkamera besitzt! 4. Die Polizei sollte in folgenden Fällen gerufen werden (Tel. 110): Bei Unfällen mit Toten, Verletzten und erheblichem Sachschaden (also ca. über 1.500,- Euro). Erscheint einer der Unfallbeteiligten unabhängig ... weiter lesen
Berlin/Frankfurt am Main (DAV). Die Neulackierung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs, die lediglich der Beseitigung von Kratzern, Parkdellen und Steinschlagschäden dient, ist kein Mangel. Wenn jedoch mit der Lackierung ein echter Unfallschaden oder Durchrostung verdeckt werden soll, kann der Kauf rückgängig gemacht werden. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Februar 2001 (AZ: 3 U 86/2000), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Der Käufer hatte die Rückabwicklung des Kaufvertrages über einen drei Jahre alten BMW verlangt und geltend gemacht, ihm sei die Durchführung einer Neulackierung verschwiegen worden. Das Gericht gab dem Verkäufer Recht. ... weiter lesen
ERFURT (DAV). Wer einen Straßenabschnitt befährt, an dem erkennbar gebaut wird, sollte im eigenen Interesse vorsichtig sein. Wird das Auto beispielsweise durch eine Unebenheit der Fahrbahn beschädigt, bleibt der Besitzer in der Regel auf seinem Schaden sitzen. Dies zeigt ein Urteil des Landgerichts Erfurt, auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hingewiesen hat. In dem Fall war der Kläger beim Ausfahren von einem Parkplatz auf eine im Umbau befindliche Straße mit dem Unterboden des Autos am Bordstein hängen geblieben. Dadurch schlug die Ölwanne leck und das Öl lief aus, was der Fahrer aber angeblich erst im Nachbarort bemerkte. Der Motor war bis dahin bereits defekt. Den Schaden verlangte der ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Ein Autofahrer, der auf einem Seitenstreifen mit laufendem Motor telefoniert, handelt ordnungswidrig. Er bleibt auch auf dem Seitenstreifen ein normaler Verkehrsteilnehmer. Auf einem Parkplatz wäre dies aber anders zu beurteilen. Über eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 3. Juni 2008 (AZ: IV 2 Ss (OWi) 84/08) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Autofahrer hielt auf dem Seitenstreifen und ließ den Motor an. Dann telefonierte er mit seinem Mobiltelefon. Vom Amtsgericht wurde er ? neben dem fälligen Punkt ? zu einer Geldbuße von 50 Euro verurteilt. Hiergegen setzte er sich zu Wehr. Das OLG bestätigte die Entscheidung des ... weiter lesen
POTSDAM (DAV). Wer sich nach einem Alkohol-Delikt in eine intensive Rehabilitation begibt, darf darauf hoffen, dass er seine Fahrerlaubnis behalten kann. Dies folgt aus einem Urteil des Landgerichts Potsdam, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlicht haben. In dem Fall war ein Mann mit etwa 1,5 Promille Blutalkoholkonzentration aufgefallen. Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin zu einer Geldstrafe und entzog ihm die Fahrerlaubnis. Gegen das Urteil legte der Angeklagte Berufung ein und erzielte einen Teilerfolg: Die zweite Instanz hob den Führerscheinentzug auf. Zur Begründung verwiesen die Richter auf den Umstand, dass der Mann ?mit erheblichem Einsatz von ... weiter lesen
Berlin (DAV). Nimmt ein Parkscheinautomat eine Münze nicht an, muss der Betroffene mit anderen Münzen versuchen, den Parkschein zu lösen. Wenn er nur eine Münze dabei hat, ist das sein Pech. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 29. August 2005 (AZ 3 Ss Owi 576/05) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. In dem Fall parkte der Fahrer sein Auto für ca. 2 Stunden im Bereich eines Parkscheinautomaten. Dieser war zwar funktionstüchtig, akzeptierte jedoch die 50-Cent-Münze nicht. Der Autofahrer hatte nur diese eine Münze dabei. Daraufhin legte er die Parkscheibe in das Auto. In Folge dessen kam es zu einer Verurteilung zu einer Geldbuße. Diese ... weiter lesen
Nachdem bereits Anfang des Jahres über die veraltete Software des ES 3.0 berichtet wurde (damals AG Gießen), scheint das Problem weitestgehend behoben. Allerdings kommt es gerade bei diesem Messgerät zeitweise weiterhin zu fehlerhaften Messungen. Die Folge: Einstellung des Verfahrens. Unser Mandant wurde im Juni 2010 mit dem Gerät ES 3.0 gemessen. Zu diesem Zeitpunkt konnte man noch Zweifel an der richtigen Software Version haben, da diese erst im Laufe des ersten Halbjahres umgestellt wurden. Auf unsere Nachfrage bei der Bußgeldstelle erhielten wir zunächst folgendes Schreiben: ...zu dem Einspruch Ihres Mandanten vom 16.08.2010 wurde nach Prüfung der Sach- und Rechtslage festgestellt, ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Bei erheblichen Beschädigungen an einem erst wenige Wochen alten Auto muss sich der Besitzer nicht immer auf eine Reparatur einlassen, sondern kann eine Entschädigung auf Neuwagenbasis verlangen. Dies ergibt sich aus dem Urteil des Landgerichts Saarbrücken, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. In dem Fall war die Klägerin mit ihrem drei Wochen alten, 70.000 Mark teuren Mercedes nach 1.970 Kilometern Laufleistung unschuldig in einen Unfall verwickelt worden. Während die Frau ein neues Auto verlangte und den demolierten Wagen der Versicherung zur Verfügung stellten wollte, beharrte das Unternehmen auf einer Reparatur des Autos. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bei Schnee und Eis müssen die Verkehrsteilnehmer ihre Fahrweise den widrigen Verhältnissen anpassen. Wer die zuständige Kommune im Winter wegen einer Amtspflichtverletzung auf Schadensersatz verklagen will, geht in aller Regel leer aus. Dies geht aus einem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts (AZ 3 U 829/99) vom 04. April 2000 hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. In dem Fall war ein Autofahrer über einen - wie er behauptete - wegen des Schnees nicht sichtbaren Bordstein gefahren, auf dem angrenzenden Gleiskörper ins Schleudern geraten und gegen einen anderen Wagen geprallt. Er machte nun mit seiner Klage geltend, die Kommune habe es versäumt, die Gefahrenstelle zu räumen. Mit dieser Meinung drang er ... weiter lesen