Karlsruhe (jur). Verpflichtet ein Gericht unter Strafandrohung einen erfolglos therapierten Suchtkranken zur Abstinenz, sollte dieser dazu auch in der Lage sein. Andernfalls kann die Abstinenzweisung unverhältnismäßig sein und gegen das Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit verstoßen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 14. April 2016, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 496/12).
Konkret ging es um einen heute 31-jährigen Mann aus Bayern, der seit seinem 17. Lebensjahr diverse Drogen, unter anderem Heroin, konsumiert. Als Heranwachsender wurde er auch mehrfach wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt. Danach war er immer wieder ... weiter lesen