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§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. Der Chat mit realen Kindern (unter 14 Jahren) Wie oben bereits mit dem Wortlaut des Gesetzes ausgeführt, begeht nach § 176 StGB (Strafgesetzbuch) ein ... weiter lesen
Vom Vorwurf der üblen Nachrede freigesprochen - Revision von zwei Journalisten der Wochenzeitung „N." in P. erfolgreich Die beiden Angeklagten (der 46-jährige verantwortliche Herausgeber bzw. ein 42-jähriger Redakteur des in P. erscheinenden „N.“ - einer wöchentlich erscheinenden Zeitung, die kostenlos an etwa 12 000 Haushalte verteilt und über Anzeigen finanziert wird) veröffentlichten in der Ausgabe 19 des „N.“ im Juli 1999 unter der Überschrift „H.: Wer ist schuld am Giftmüll-Skandal?“ einen Beitrag, welcher sich mit Vorgängen um die Pforzheimer Mülldeponie befasste. In diesem war unter anderem die Rede, dass es dort jahrelang zu illegalen Ablagerungen von Giftmüll gekommen sei. Der P. Bürgermeister W. sei für die Deponie ... weiter lesen
OLG Dresden, BußgeldS Beschluss Ss (OWi) 9015/01 11.04.2002 Leitsatz Bei mehreren gleichermaßen zur Gefahrenabwehr (objektiv) geeigneten Verhaltensweisen bildet nur diejenige einen Rechtfertigungsgrund, die in der konkreten Notstandssituation geboten ist. Ein solches "Gebotensein" liegt aber nicht vor, wenn von dem Täter ein anderes als das gezeigte Verhalten zu fordern oder ihm zuzumuten ist. Schlagwörter: Überholen; Geschwindigkeit Rechtsvorschriften: StGB § 34 Volltext s. Anhangweiter lesen
Der 1. Strafsenat hat die vom Landgericht Heidelberg ausgesprochene Verurteilung des Ärztlichen Direktors der Abteilung Herzchirurgie des Universitätsklinikums Heidelberg wegen Untreue und Vorteilsnahme zu einer Gesamtgeldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 1.000 DM im Schuldspruch nur hinsichtlich der Vorteilsannahme bestätigt, die Verurteilung wegen Untreue und der Strafausspruch hatten hingegen keinen Bestand. Nach den Feststellungen der Strafkammer hatte der Angeklagte eine Drittmittelvereinbarung mit einer Medizintechnikfirma geschlossen, von der die Universitätsklinik unter anderem Herzschrittmacher und Herzklappen bezog. Danach wurden dem Angeklagten von der Firma fünf Prozent ihres Umsatz mit der Klinik als sogenannte "Boni" ... weiter lesen
Der zweite Strafsenat verkündete am 25.06.2010 ein Grundsatzurteil, welches zur Rechtslage nach dem neuen Patientenverfügungsgesetz vom 01.09.2009 Stellung nimmt. Der Angeklagte, ein Rechtsanwalt, welcher auf den Fachbereich des Medizinrechts spezialisiert war, insbesondere auf den Bereich der Palliativmedizin, beriet 2006 die Kinder der verstorbenen Mutter E.K., nämlich deren Tochter G, sowie deren zwischenzeitlich ebenfalls verstorbenen Bruder. Frau K erlitt eine Gehirnblutung und lag seit Oktober 2002 im Wachkoma. Sie war nicht ansprechbar. Ihre künstliche Ernährung erfolgte über einen Zugang in der Bauchdecke. Im Jahr 2006 wurde Frau K der linke Arm amputiert. Ende 2007 war die 1,59 m ... weiter lesen
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat deutlich gemacht, dass die fortdauernde Speicherung von personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Strafverfolgung rechtmäßig erhoben wurden, nicht automatisch unzulässig ist, wenn der Betroffene im Strafverfahren freigesprochen wurde. Mit Beschluss vom 16. Mai 2002 hat die Kammer deshalb eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, deren Beschwerdeführer (Bf) erfolglos vor den Verwaltungsgerichten die Löschung von über ihn beim Landeskriminalamt geführten Daten verlangt hatte. Gegen den Bf war wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern ermittelt worden; das Amtsgericht hatte ihn aus Mangel an Beweisen ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19. September 2018 - 1 StR 194/18 Die Untreue nach § 266 StGB gilt als eines der komplexesten und gleichzeitig umstrittensten Delikte des deutschen Strafrechts. Besondere Relevanz erhält es im Wirtschaftsstrafrecht. Darin heißt es, dass, wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen ... weiter lesen
Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels Unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs bestanden bislang unterschiedliche Auffassungen darüber, ob bei einem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bei dem einer der Mittäter entsprechend dem gemeinsamen Tatplan eine Waffe mit sich geführt hat, der Verbrechenstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der grundsätzlich eine hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht, auch auf einen Mittäter anwendbar ist, der selbst unbewaffnet geblieben war. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat nunmehr diese Frage ... weiter lesen
Dies hat jetzt der 2. Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und damit eine Rechtsbeschwerde einer 34-jährigen gelernten Damenschneiderin aus dem süddeutschen Raum gegen ein Urteil des Amtsgerichts Freiburg vom April 2003 verworfen. Die Betroffene ist Halterin eines aus einem Lkw mit zulässigem Gesamtgewicht von 9,99 t und einem Anhänger bestehenden Zuggespanns, mit welchem sie bundesweit verschiedene Volksfeste und Messen besucht. Aus dem als „Küchenfahrzeug“ ausgebauten Anhänger verkauft sie dort Fleischwaren an Jahrmarktbesucher. Im August 2001 wurde sie auf der BAB A 45 bei Ehringshausen einer Verkehrskontrolle unterzogen, wobei festgestellt wurde, dass der Fahrtenschreiber des Fahrzeuges nicht in ... weiter lesen
Ein in der Verkaufsfahrtenbranche tätiger Unternehmer führte Tagesbusreisen mit Verkaufsveranstaltungen durch, auf denen Wolldecken, Porzellanwaren u.ä. verkauft werden sollten. Für jede Fahrt richtete er mindestens 1500 persönlich adressierte Werbeschreiben vorwiegend an ältere, nicht mehr berufstätige Personen. Sechs dieser Fahrten hat die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen in Oldenburg zum Gegenstand einer Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Oldenburg gemacht, um eine rechtsgrundsätzliche Entscheidung zur Zulässigkeit bestimmter Werbemethoden zu erlangen. Soweit der Angeklagte bei fünf dieser Fahrten ein "leckeres Mittagessen" versprochen, jedoch nur je eine Konservendose mit Suppe, bzw. mit ... weiter lesen
BGH, Beschluss vom 6. Februar 2018 (BGH 5 StR 600/17) Zum 1. Juli 2017 trat das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft, über dessen Inhalte hier schon ausführlich berichtet wurde. Naturgemäß dauert es eine gewisse Zeitspanne, bis die ersten praktischen Rechtsprobleme nach einer Gesetzesänderung auftreten. Einschlägige Fälle müssen zunächst überhaupt vor den Gerichten verhandelt werden. Zudem müssen aufgrund des strafrechtlichen Rückwirkungsverbots des Art. 103 Absatz II GG die Sachverhalte bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung abgeschlossen worden sein, es sei denn diese ist für den Betroffenen von ... weiter lesen
1. Das Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) Dieses Gesetz regelt detailiert, was wann wie lange in welches Führungszeugnis eingetragen wird. Grundsätzlich wird das Führungszeugnis auf Antrag von der dafür zuständigen Behörde (= das Bundeszentralregister in Bonn) für jede Person ab 14 Jahren ausgestellt. Aus einem Führungszeugnis geht hervor, ob jemand vorbestraft ist oder nicht. Dabei gibt es zwei Arten von Führungszeugnissen: a) Belegart N b) Belegart O Ein Führungszeugnis nach Belegart N (= sogenanntes Privatführungszeugnis) braucht man vor allem für den Arbeitgeber zum Nachweis, dass man nicht ... weiter lesen