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130 % Abrechnung bei unterbrochener 6 Monatsfrist nicht möglich. Sofern der Reparaturschaden am Kraftfahrzeug (inkl. Wertminderung) im Rahmen der 130 % Grenze über dem Wiederbeschaffungswert liegt (s.g. 130 % Abrechnung) und der Geschädigte dennoch vollständig und fachgerecht repariert, erhält dieser die vollen Reparaturkosten. Hier muss das Fahrzeug jedoch 6 Monate weiter genutzt werden. (Der BGH (BGH VersR 09, 128) sieht in der Sechs - Monatsfrist aber keine Fälligkeitsvoraussetzung). Das OLG Düsseldorf (I-1 U 144/10; 10.05.2011) hatte einen Fall zu entscheiden, bei welchem die sechs-Monatsfrist unterbrochen wurde. Der nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall Geschädigte hatte an seinem ... weiter lesen
Häufig werden Geschwindigkeitsverstöße dadurch festgestellt, dass die Polizeibeamten mittels eines Tachometers in einem gleichbleibenden Abstand über eine längere Fahrstrecke hinter dem Betroffenen herfahren und in diesem Zuge die Geschwindigkeit feststellen. Bei der Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren handelt es sich allerdings nicht um ein standardisiertes Messverfahren, da die Verlässlichkeit der Geschwindigkeitsmessung entscheidend davon abhängt, dass der Abstand zu dem gemessenen Fahrzeug konstant bleibt. Neben der Beachtung des Abstandes sind außerdem Feststellungen zur Länge der Messstrecke, der Justierung des Tachometers bzw. des mobilen Messgerätes sowie zur ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer an einer Tankstelle rückwärts fährt, den trifft nur eine allgemeine und keine erhöhte Sorgfaltspflicht. Auf diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 11. Dezember 2006 (Az: Ss (Owi) 650/06) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Der Betroffene wartete an einer Zapfsäule. Als er merkte, dass er sich an einer Säule für LKW angestellt hat, setzte er zurück und kollidierte aus Unachtsamkeit mit einem etwa fünf bis sechs Meter hinter ihm stehenden LKW. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen einer fahrlässigen Ordnungswidrigkeit zu einer Geldbuße von 60 EUR. Gegen das Urteil wendet er sich mit der Begründung, dass lediglich ein einfacher Verstoß gegen die allgemeine ... weiter lesen
Nach der Kontaktaufnahme mit dem Strafverteidiger wird sich dieser zunächst bei der Behörde oder der Staatsanwaltschaft bzw. beim Gericht als Verteidiger bestellen und Akteneinsicht beantragen. Nach Erhalt der Ermittlungsakte werden die wichtigen Seiten der Akte fotokopiert und Sie schriftlich gebeten, zur erneuten Besprechung der Angelegenheit die Anwaltskanzlei nach telefonischer Terminvereinbarung aufzusuchen. Der Verteidiger wird sodann den Akteninhalt mit Ihnen eingehend erörtern, um gegebenenfalls eine Verteidigungsschrift auf Grund Ihrer Schilderung zu dem Vorwurf zu fertigen. Es empfiehlt sich, erst nach Akteneinsicht einen derartigen Schriftsatz zu fertigen, da jetzt noch nicht genau bekannt ist, was ... weiter lesen
Glücklicherweise enden die meisten Verkehrsunfälle ohne schwerwiegende Personenschäden. Nichts desto Trotz enden viel Verkehrsunfälle trotzdem äußerst ärgerlich. Denn nachdem die Schuldfrage eindeutig geklärt schien, müssen sich die Geschädigten um die Schadensregulierung mit den Versicherungen bemühen. Dabei ist ein Verkehrsunfall schon lästig genug. Wenn aber dann auch noch der Streit mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung dazu kommt fühlen sich viele Geschädigte ungerecht behandelt. Zum einen hat man schon die Unannehmlichkeiten wegen des Schadens, muss mann sich nun auch noch mit den Versicherungen herumstreiten. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollte ... weiter lesen
Wenn geblitzt wird, dann hat alles seine Richtigkeit? Die Zentrale Bußgeldstelle Gransee des Land Brandenburg wie auch eigentlich jede andere Bußgeldstelle bundesweit vertritt bei dem Messgerät es3.0 die Auffassung, dass bei amtlicher Messung mit angeschlossener Fotoeinrichtung allein die Existenz eines Fotos der Beweis dafür ist, dass ein gültiger Geschwindigkeitswert vorgelegen hat. An der Richtigkeit der berechneten Geschwindigkeitswerte eines gültig geeichten Geschwindigkeitsüberwachungsgerätes ES 3.0 geht die Verwaltungsbehörde selbst keinerlei Zweifel, da die Messsystematik des Gerätes durch Sachverständige der ... weiter lesen
Berlin (DAV). Mit dem am 01. August 2002 in Kraft tretenden Schadensersatzrechtsänderungsgesetz verbessern sich die Ansprüche von verletzten Personen. Ein Schmerzensgeld wird zukünftig auch dann bezahlt, wenn ein Verschulden nicht nachgewiesen werden kann. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. Wurde bisher ein Fußgänger oder Radfahrer von einem PKW angefahren und verletzt, konnte der Verletzte vom Haftpflichtversicherer nur dann ein Schmerzensgeld verlangen, wenn er dem Fahrer einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung nachweisen konnte. Waren keine Zeugen vorhanden oder konnte der Unfall nicht restlos aufgeklärt werden, ging dies zu Lasten des Verletzten. In Zukunft wird auch in solchen Fällen ein Anspruch auf ... weiter lesen
FRANKFURT/MAIN (DAV). Auch in belebten Fußgängerzonen der Innenstädte dürfen sich Passanten nicht darauf verlassen, dass der Bodenbelag völlig eben ist. Einen gefahrlosen und mängelfreien Zustand der Bürgersteige dürfe kein Verkehrsteilnehmer erwarten, unterstrich das Oberlandesgericht Frankfurt/Main in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein ? DAV) veröffentlichten Urteil. Ein Mann war in einer Großstadt-Fußgängerzone gestürzt und hatte sich erheblich verletzt. Von der zuständigen Kommune verlangte er nun Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dabei berief er sich auf eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Das Gericht argumentierte, im Allgemeinen müssten Passanten ... weiter lesen
Allein in den ersten 6 Monate im letzten Jahr wurden rund 3 Millionen € nur durch stationäre Blitzer in Berlin eingenommen. Nach wie vor werden die meisten Verstöße in Berlin auf der BAB 100 im Britzer Tunnel begangen; gefolgt von den Blitzer Schildhornstraße und Osloer/Koloniestraße. Bei den meisten Anlagen wird ein Rotlichtverstoß gemessen. Nachfolgend eine Auflistung einiger Standorte, an denen geblitzt wird: Noch Fragen? Nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Thomas Brunow – Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Berlin Mitte – Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner in Berlin und Brandenburg Wo wird in Berlin ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ärzte können, wenn sie privat zu schnell fahren - es sich aber um einen Notfall handelt - ohne Fahrverbot davonkommen. Auf diesen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe vom 10. November 2004 (Az.: 1 Ss 94/04) weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. Der 44-jährige Mediziner aus Nordbaden war in einer Tempo-100-Zone mit 161 km/h geblitzt worden. Das Amtsgericht Karlsruhe verhängte 500 ? Geldbuße, sah aber - anders als die Bußgeldbehörde - von einem Fahrverbot ab. Das Oberlandesgericht stellte nun klar, dass in einer ?notstandsähnlichen Situation? ausnahmsweise von dem eigentlich vorgesehenen Fahrverbot abgesehen werden könne. In solchen Fällen sei dem Mediziner, der in Erfüllung seiner ärztlichen Pflichten ... weiter lesen
München (DAV). Autofahrer müssen in Wohngebieten nicht Schrittgeschwindigkeit fahren, um das Überfahren einer Katze zu vermeiden. Dies geht aus einem Urteil vom 06. Juni 2005 (Az.: 331 C 7937/05) des Amtsgerichts München hervor, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilt hat. Eine Autofahrerin fuhr mit ihrem PKW in einer 30er-Zone in einem Wohngebiet als von links eine Katze die Straße überqueren wollte. Sie fuhr die Katze an, woraufhin der Katzenliebhaber vom Fahrer Heilbehandlungs- und Operationskosten von rund 1.100 ? haben wollte. Er behauptete, die Beklagte sei zu schnell und generell nicht aufmerksam genug gefahren. Die Beklagte meinte, der Unfall sei für sie unabwendbar gewesen, da ... weiter lesen
SAARBRÜCKEN (DAV). Selbst ernannte Wohltäter, die Autofahrer vor Radarfallen warnen, stoßen im Gegensatz zu entsprechenden Radio-Durchsagen bei Verwaltung und Justiz auf wenig Gegenliebe. Das Verwaltungsgericht des Saarlands bestätigt in einem von den Verkehrsrechts-Anwälten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Beschluss jetzt eine behördliche Verfügung, die es einem Mann unter Androhung eines Zwangsgeldes von 500 Euro untersagte, mit Schildern, Transparenten und Handzeichen auf Radarkontrollen hinzuweisen. Der Betroffene war unter anderem nahe einer aufgestellten Radar-Anlage mit einem Schild aufgetaucht, auf dem für die Autofahrer zu lesen stand: ?Ich bin für Radarkontrollen!? Listigerweise hatte er den Wortteil ?Radar? ... weiter lesen