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Angeblich unbemerkter Drogenkonsum: Gericht glaubt Autofahrer nicht VG Neustadt, Beschl. v. 2. Dezember 2014 – 3 L 994/14 Die Entscheidung des VG Neustadt ist keine überraschende. Sie reiht sich vielmehr in eine mittlerweile gefestigte Rechtsprechung ein. Es ging um die Frage, ob ein Verkehrsteilnehmer sich erfolgreich gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis zur Wehr setzen kann, indem er behauptet, vor der Fahrt habe ihm jemand unbemerkt Drogen in sein Getränk getan. Grundsätzlich nicht, so das Gericht. Der Autofahrer und Antragsteller gab im Eilantrag an, dass bei einem Disco-Besuch am 7. Juni 2014 eine andere Person in einem Moment der Unachtsamkeit ein Amphetamin in sein Getränk ... weiter lesen
BGH – Urteil vom 19.09.2007, Aktenzeichen: VIII ZR 141/06 a) Fällt eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei ihrer Verwendung gegenüber Verbrauchern unter eine Verbotsnorm des § 309 BGB, so ist dies ein Indiz dafür, dass sie auch im Falle der Verwendung gegenüber Unternehmern zu einer unangemessenen Benachteiligung führt, es sei denn, sie kann wegen der besonderen Interessen und Bedürfnisse des unternehmerischen Geschäftsverkehrs ausnahmsweise als angemessen angesehen werden (im Anschluss an BGHZ 90, 273, 278, zu § 11 AGBG). b) Eine umfassende Freizeichnung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier: eines Gebrauchtwagenkaufvertrags), nach der die Haftung des Klauselverwenders auch für Körper- und ... weiter lesen
PFORZHEIM (DAV). Ein Unfallgeschädigter hat in aller Regel Anspruch darauf, zur Wahrung seiner Interessen einen Anwalt einzuschalten. Die Kosten dafür müsse die Haftpflichtversicherung des Verursachers tragen, entschied das Amtsgericht Pforzheim. Das Urteil wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht. Im zu Grunde liegenden Fall waren zwei Autos zusammengestoßen. Die Einstandspflicht des Verursachers und seiner Versicherung zu 100 Prozent war unstreitig. Allerdings weigerte sich der Versicherer, die Anwaltskosten des Geschädigten zu übernehmen. Das Gericht sprach ihm jedoch das Recht zu, einen Anwalt zu nehmen. Dies sei "schon aus dem Gesichtspunkt der ... weiter lesen
Lüdinghausen (DAV). Die Zahlung einer Geldbuße von 5 Euro darf grundsätzlich nicht durch Inhaftierung erzwungen werden. Dies geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Lüdinghausen (NRW) vom 12. Juli 2005 (Az.: 10 Owi 22/05) hervor, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. Eine Stadt erließ gegen die Betroffene wegen eines Parkverstoßes ein Bußgeldbescheid über 5 Euro. Dreimal versuchte die Gemeinde den Bußgeldbescheid am Wohnsitz der Betroffenen zu vollstrecken. Sie traf sie aber jedes Mal nicht an. Eine schriftliche Zahlungsaufforderung blieb unbeantwortet. Die Stadt beantragte daraufhin eine Erzwingungshaft. Ohne Erfolg, so das Amtsgericht. Zwar könne die Anordnung einer Erzwingungshaft auch ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer müssen beim Linksabbiegen aufpassen. Sonst droht die Schadensersatzpflicht, und dies selbst dann, wenn der Gegenverkehr zu schnell gefahren ist. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Plön vom 14. Dezember 2005 (Az.: 2 C 1197/04) hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen. In dem Fall bog der Beklagte von einer Bundesstraße links ab und kollidierte mit dem entgegenkommenden Kläger. Dieser fuhr 74 km/h statt der erlaubten 60 km/h und wollte trotz der Geschwindigkeitsüberschreitung seinen Schaden ersetzt bekommen. Der Beklagte verweigerte die Zahlung, mit der Begründung, dass der Kläger zu schnell gefahren sei. Der Abbiegende muss aber den Schaden allein ... weiter lesen
Berlin (DAV). Autofahrer sollten sich im Herbst gut überlegen, ob sie ihren Wagen unter einem Kastanienbaum parken. Fallen nämlich die harten Früchte auf das Blech und verbeulen es, muss der Eigentümer die Schäden selbst tragen. So entschied das Landgericht Aachen (Urteil vom 5. März 2003, AZ: 4 O 350/02) in einem Fall, den die Deutsche Anwaltauskunft veröffentlicht hat. Die Klägerin hatte ihr Auto morgens auf einem Parkplatz abgestellt und war zur Arbeit gegangen. Als sie abends zurückkam, stellte sie entsetzt fest, dass ein Kastanien-Regen ihren Wagen großflächig verbeult hatte. Als verantwortlich für den Schaden erschien ihr die zuständige Kommune: Diese habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, weil sie die Parkplätze unter ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer sein Fahrzeug auf kostenlosen Park and Ride Parkplätzen (P+R) abstellt, sollte sich über die dort geltenden Benutzungsbedingungen informieren. Auf dieses Urteil des Landgerichts München I (AZ: 20 S 20801/02) vom 18. Februar 2003 weist die Deutsche Anwaltauskunft hin. Das Gericht verurteilte eine Autofahrerin zu einer Vertragsstrafe von 500 ?, weil sie ihr Fahrzeug dort 17 Tage abstellte. Die auf einer Tafel angebrachten Nutzungsbedingungen sahen vor, dass bei einem Abstellen des Fahrzeuges zwischen 01:30 und 03:30 Uhr jeweils 30 ? pro Tag Vertragsstrafe anfielen. Nach Ansicht der Richter komme es dabei nicht darauf an, ob der Autofahrer die Tafel mit den Benutzungsbedingungen wahrgenommen hat. Auf diesen Umstand ... weiter lesen
Dies hat jetzt der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe entschieden und eine 48-jährige Unternehmerin aus dem nordbadischen Raum vom Vorwurf der Körperverletzung (§ 223 StGB) freigesprochen. Diese hatte im Herbst 2003 mit ihrem Kraftfahrzeug das Rotlicht an einer Kreuzung auf der B 36 bei Karlsruhe übersehen und war mit einem anderen Fahrzeug zusammengestoßen, welches durch die Wucht des Aufpralls umgeworfen wurde. Dabei erlitt ein in diesem Fahrzeug auf dem Rücksitz befindlicher 12-jähriger Schüler eine zehn Zentimeter lange Hautrötung am Hals, als sein Sicherheitsgurt hieran entlang streifte. Entgegen den Vorinstanzen, welche die Angeklagte zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je ? 30 (insgesamt somit ? 600) ... weiter lesen
Berlin (DAV). Hat ein Autofahrer beim Warten an einer auf Rot geschalteten Ampelkreuzung den Motor seines Fahrzeugs ausgeschaltet, darf er auch hinter dem Steuer zum Handy greifen und damit telefonieren. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 27. September 2006 (AZ 3 Ss OWi 1050/06) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Ein Allgäuer Pkw-Fahrer sollte 40,00 ? Geldbuße für die Benutzung seines Mobiltelefons zahlen. Die damalige Begründung des Amtsgerichts Kempten: Der betroffene Fahrzeugführer konnte ja nicht wissen, wann genau die Ampel wieder auf Grün springen würde und wäre durch das Telefon in der Hand bei der Weiterfahrt vom Verkehrsgeschehen unzulässig abgelenkt gewesen. Wenn ein Fahrzeug ... weiter lesen
Geschwindigkeitsmessung ProViDa 2000 Geschwindigkeitsüberschreitung auf Autobahnen ist keine Seltenheit. Zur Feststellung der Geschwindigkeitsübertretung greift die Polizei häufig auf zivile Einsatzfahrzeuge zurück, die die Betroffenen verfolgen. Die Geschwindigkeitsmessanlage ProViDa 2000 wird dabei in Einsatzfahrzeugen der Polizei zur Geschwindigkeitsmessung häufig verwendet. Die Anlage kann die Geschwindigkeit vom stehenden wie auch vom bewegten Einsatzfahrzeug bestimmen. Die Beweissicherung erfolgt hierbei in der Regel durch Videoaufzeichnung (in diesem Zusammenhang: Problem der permanenten Videoüberwachung). Angebracht in den Einsatzfahrzeugen sind stets eine Front- und Heckkamera. Das ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Land haftet nicht für einen Unfall, der sich auf sogenanntem Flüsterasphalt ereignet. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23. Juni 2006 hervor, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen (Az: 10 U 150/04). Der Mann der Klägerin kam mit ihrem Wagen im Sommer 2001 auf der Ausfahrt einer Autobahn ins Schleudern und prallte gegen die Leitplanke, Baken und ein Verkehrsschild. Die Klägerin behauptete, ihr Mann habe wegen eines sehr langsamen, vor ihm von der Fahrspur auf die Verzögerungsspur wechselnden Fahrzeugs eine Vollbremsung einleiten müssen. Der Unfall habe sich wegen des dort vorhandenen ?Flüsterasphalts? ereignet. Dieser sei wegen Nässe glatt gewesen und ... weiter lesen
Nur bei überzeugend nachgewiesenem Erstkonsum weitere Prüfung geboten Berlin (DAV). Wer unter Einwirkung von Cannabis Auto fährt, muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Nur wenn der Fahrer ausdrücklich behauptet und überzeugend darlegt, dass er zum ersten Mal Cannabis konsumiere, ist eine weitere Aufklärung geboten und die Glaubwürdigkeit der Angaben zu prüfen. Auf diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (AZ.: 10 S 2302/06) vom 21. Februar 2007 weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Bei einer Verkehrskontrolle und anschließender Blutabnahme hatte sich herausgestellt, dass der spätere Kläger unter Einfluss von Cannabis am Steuer saß. Gegen den Entzug der ... weiter lesen