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Kurzfassung Doppeltes Leid für einen Fußgänger, der von einem Fahrzeug angefahren wird: Die erlittenen Verletzungen werden noch nicht einmal durch Schadensersatz und Schmerzensgeld gelindert. Dies jedenfalls dann nicht, wenn er die Fahrbahn überquert, ohne den fließenden Verkehr zu beobachten. Das entschied das Landgericht Coburg - und wies die Klage des durch einen Unfall verletzten Fußgängers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld von rund 10.500,-- € ab. Dieser habe gedankenlos die Straße betreten, ohne auf einen herannahenden, vorschriftsmäßig fahrenden Pkw zu achten. Sachverhalt Der Dezember 2001 wird dem Berufskraftfahrer womöglich ein Leben lang in Erinnerung bleiben: Nachdem er seinen Lkw am ... weiter lesen
FRANKFURT/MAIN (DAV). Bei einer Probefahrt mit einem persönlich unbekannten Kaufinteressenten gilt für Autobesitzer eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Entpuppt sich nämlich der ?Käufer? als Autodieb und fährt mit dem Wagen davon, muss sich der Eigentümer möglicherweise grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen und bekommt den Schaden nicht von seiner Kasko-Versicherung erstattet. Dies teilten die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) mit. Sie verwiesen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main. In dem Fall war der Autobesitzer mit dem vermeintlichen Interessenten auf eine Probefahrt gegangen und auf halber Strecke für einen Fahrerwechsel bei laufendem Motor ausgestiegen. ... weiter lesen
KÖLN (DAV). Wer sein Auto alkoholbedingt zu Schrott fährt, sollte sich gut überlegen, ob er seiner Versicherung eine windige Geschichte als Rechtfertigung anbietet. Spätestens bei Gericht kann eine solche Ausrede nämlich zum Bumerang werden. Dies zeigt ein Urteil des Landgerichts Köln, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Ein Autofahrer hatte seine Vollkasko-Versicherung verklagt, nachdem diese den Unfallschaden an seinem Sportwagen nicht begleichen wollte. Der Mann war zwar kurz nach der Kollision mit über zwei Promille Blutalkohol nahe dem Unfallort angetroffen worden, bestritt jedoch, am Steuer gesessen zu haben. Bei der Polizei wusste er ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Beim Rückwärtsfahren und ?einparken muss ein Autofahrer besonders sorgfältig sein. Dazu gehört auch, dass er sich keinesfalls allein auf eine technische Einparkhilfe verlässt. Über dieses Urteil des Amtsgerichts München vom 19. Juli 2007 (AZ: 275 C 15 658/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Mann hatte einen Wagen gemietet. Als er diesen zurückgeben und auf dem Parkplatz der Vermieterin abstellen wollte, musste er den Wagen rückwärts einparken. Obwohl das Auto über ein PDC-System, eine so genannte Einparkhilfe, verfügte, krachte es gegen die rückwärtige Begrenzung des Parkplatzes, wobei die Heckklappe beschädigt wurde. Die Einparkhilfe hatte kein akustisches Signal ... weiter lesen
Berlin (DAV). In besonders einschneidenden Fällen kann wegen beruflicher Nachteile vom Regelfahrverbot abgesehen werden. Mit diesem Beschluss vom 14. Dezember 2005 (Az: 3 Ss OWi 1396/05), auf den die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen, bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg ein Urteil des Amtsgerichts Wunsiedel. Ein Autofahrer war wegen einer am 18. Juli 2003 fahrlässig begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer Geldbuße verurteilt worden. Das in solchen Fällen normalerweise vorgesehene Fahrverbot wurde aber nicht verhängt. Auf Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wurde die Sache an das Amtsgericht Wunsiedel zurückverwiesen, das in seinem erneuten Urteil nach umfassender ... weiter lesen
Düsseldorf/Berlin (DAV). Wenn ein Autofahrer aus Versehen Benzin statt Diesel tankt und der Wagen danach brennt, muss die Teilkaskoversicherung zahlen. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Urteil vom 28. Oktober 2008 (AZ: 4 U 12/08), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichten. Ein Autofahrer einen Totalschaden an seinem Auto, weil er aus Versehen Benzin statt Diesel getankt hatte. Er konnte seine Fahrt zunächst fortsetzen, merkte dann aber, dass der Motor unrund lief. Aus diesem Grund fuhr er die nächste Tankstelle an. Dort angekommen, stellte er eine starke Rauchentwicklung fest. Kurze Zeit später schlugen Flammen aus dem Kühlergrill. Verursacht hatte den Brand eine Überhitzung ... weiter lesen
Kein Verstoß gegen § 23 Ia StVO (Handyverstoß) bei lediglichem Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts ohne Bedienung § 23 Ia StVO: (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender ... weiter lesen
Naumburg/Berlin (DAV). Wer seine Auffahrt auf eine Autobahn rücksichtslos erzwingen will, kann bei einem Unfall unter Umständen zur Kasse gebeten werden. Er verstößt dabei nicht nur gegen das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme, sondern missachtet dabei auch die Vorfahrt des fließenden Verkehrs und verletzt seine Wartepflicht. Darauf macht die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 15. September 2006 (Az. 10 U 16/06). Durch ein allzu sorgloses Einfahren eines LKW auf die Autobahn kam es zu einem Unfall zwischen nachfolgenden Verkehrsteilnehmern. Der wesentlich langsamere LKW zwang einen auf der Autobahn fahrenden Autofahrer zu ... weiter lesen
In einem unserer aktuellen Fälle wurde unser Mandant auf einer Landstraße mit dem Messgerät ES 1.0 geblitzt. In einem zunächst ergangenen Anhörungsbogen wurde ihm vorgeworfen, die auf der Landstraße zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h um 29 km/h überschritten zu haben. Nach Durchsicht der Ermittlungsakte ließen wir die Geschwindigkeitsmessung durch einen Sachverständigen überprüfen. Das Messgerät ES 1.0 ähnelt in seiner Funktionsweise sehr seinem Nachfolgermodell ES 3.0 , mit der Ausnahme, dass bei dem Messgerät ES 3.0 eine zusätzliche seitliche Abstandsmessung erfolgt. Auch bei dem Messgerät ES 1.0 ergibt sich die Plausibilität der ... weiter lesen
§ 142 StGB (Strafgesetzbuch) - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Nach dieser Vorschrift wird ein Unfallbeteiligter mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe bestraft, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen. § 223 StGB (Strafgesetzbuch) - Körperverletzung. Wer eine andere Person körperlich ... weiter lesen
Begeht eine Person eine Geschwindigkeitsüberschreitung, kann von der Verwaltungsbehörde oder dem Gericht unter bestimmten Umständen gemäß § 25 Abs. 1 S. 1 StVG neben einer Geldbuße zusätzlich ein Fahrverbot von bis zu 3Monaten angeordnet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Betroffene beharrlich gegen seine Pflichten als Kraftfahrzeugführer verstoßen hat. Was unter einer „beharrlichen Pflichtverletzung“ zu verstehen ist, ergibt sich aus § 4 Abs. 2 BkatV (Bußgeldkatalogverordnung). Der Führer eines Kraftfahrzeugs begeht dann einen beharrlichen Pflichtenverstoß, wenn gegen ihn wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer bei Dunkelheit wegen eines Omnibusreifens, der auf der Autobahn liegt, einen Unfall verursacht, muss für den Schaden nicht aufkommen. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Sie beziehen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts München vom 28. November 2006 (Az.: 2 S 4550/06). Ein Omnibus hatte bei Dunkelheit auf der Autobahn einen kompletten Satz Zwillingsreifen verloren. Eine Autofahrerin war auf einen der Reifen aufgefahren und hatte dadurch einen Unfall verursacht. Die Versicherung des Omnibushalters war der Meinung, dass die Autofahrerin den Unfall mitverschuldet habe. Sie sei nicht so angemessen gefahren, dass sie das Hindernis rechtzeitig habe sehen können. Das ... weiter lesen