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Experten-Ratgeber
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1. Klärung der Rechtslage für einen Gesellschafterausschluss nach Vertrag und Gesetz Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der gängigsten Rechtsformen für den Zusammenschluss von Personen zu einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit. Ein Gesellschafterstreit kann in einer GbR erhebliche Konsequenzen haben und die Geschäftsabläufe sowie das Arbeitsklima nachhaltig negativ beeinflussen. In solchen Situationen kann es notwendig sein, einen unliebsamen Gesellschafter aus der GbR auszuschließen, um weiteren Schaden von der Gesellschaft und für die weiteren Gesellschafter abzuwenden. In diesem Artikel werden die rechtlichen Aspekte beleuchtet, die bei einem solchen Ausschlussverfahren zu beachten sind. Der Ausschluss ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 5. Juli 2012 – III ZR 116/11) hat sich für eine Haftung unter den Voraussetzungen der Firmenfortführung nach § 25 HGB und einer Rechtsscheinhaftung ausgesprochen. Bei fehlerhafter Anlageberatung einer Einzelfirma kann somit eine Haftung durch eine namensgleiche GmbH in Betracht kommen. Maßgeblich für die Beurteilung einer Firmenfortführung ist die Verkehrsanschauung. § 25 HGB regelt die Haftung des Erwerbers in diesen Fällen. Diese soll bestehen, wenn zwar die alte Firma aufgegeben und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) ist es möglich, dass sich aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Einigung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, doch es sei beachtlich, dass sich die Haftung nicht nach der noch offenen Restdarlehensschuld sondern nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten richtet. Im vorliegenden Fall sollte die GbR dazu dienen, Mehrfamilienhäusern in Ausübung eines Erbbaurechts zu erbauen und diese anschließend zu ... weiter lesen
Unternehmenskooperation und der Eintritt auf den spanischen Markt werden häufig über Joint Venture-Verträge geregelt. Gesetzliche Grundlage für Joint Venture in Spanien Unter einem Joint Venture ist ein vertraglich vereinbarter Unternehmenszusammenschluss durch Gründung einer neuen Gesellschaft zu verstehen. Das Joint Venture ist im spanischen Recht ebenso wie andere Rechtsfiguren angelsächsischen Ursprungs nicht näher definiert. Aufgrund dessen sind die allgemeinen Normen des Zivil- und Handelsgesetzbuches zur Bestimmung der rechtlichen Voraussetzungen heranzuziehen. Wesentlich ist hierbei vor allem Artikel 1.255 des Zivilgesetzbuches ( Código Civil ), der Ausdruck des ... weiter lesen
Mit Urteil vom 20.12.2013 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg, dass eine sog. „Russian-Roulette-Klausel“ in einem Gesellschaftsvertrag grundsätzlich wirksam ist (AZ.: 12 U 49/13). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Bei der sog. „Russian-Roulette-Klausel“ (auch als „chinesische Klausel“ bezeichnet) handelt es sich um eine Klausel im Gesellschaftsvertrag einer zweigliedrigen Gesellschaft welche vorsieht, dass der Gesellschafter, der es ausschlägt, den,, ihm zu einem bestimmten Preis angebotenen, Anteil des anderen Gesellschafters zu kaufen, seinerseits ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com führen aus: Vorab ist zu klären, ob die Pflichtteilsberechtigten in den jeweiligen Fälle generell Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen können. Diese Ansprüche sollten sich grundsätzlich auf den Wert der Personengesellschaftsanteile wie z.B. GbR, OHG oder KG oder des einzelkaufmännischen Unternehmens, richten, von dessen Nachfolge die Pflichtteilsberechtigten ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Ferner sollte abgeklärt werden, welcher Fall der ... weiter lesen
1. Wesen der Gesellschaft Eine Gesellschaft im rechtlichen Sinne ist ein Zusammenschluss von Rechtssubjekten in Form einer Personengesellschaft, Kapitalgesellschafter oder Stiftung, zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks . Die Gesellschafter als individuelle Rechtssubjekte bilden in ihrer Gesamtheit das zentrale Organ der Gesellschaft. Sie entscheiden durch Gesellschafterbeschlüsse über das Schicksal der Gesellschaft durch gemeinsame Willensbildung (Beschlussfassung). Dieser Wille ist sodann für die Gesellschafter, Geschäftsführer und die Gesellschaft bindend und umzusetzen. Konsequenterweise birgt diese Willensbildung und Umsetzung innerhalb einer Gesellschaft erhebliches ... weiter lesen
1. Die Notwendigkeit eines Gesellschafterausschlusses aus der KG Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine weit verbreitete Form der Personengesellschaft in Deutschland. Sie besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern, die entweder als Komplementär (Vollhafter) oder Kommanditist (Teilhafter) an der Gesellschaft beteiligt sind. Bei einem Gesellschafterstreit kann zur Wahrung der Interessen der Kommanditgesellschaft der Ausschluss eines Kommanditisten oder eines Komplementärs notwendig werden. Konstellationen für solch einen "notwendigen" Gesellschafterausschluss können unter anderem sein: Schwerwiegende Pflichtverletzungen: Wenn ein Gesellschafter seine Pflichten gegenüber der Gesellschaft schwerwiegend ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 23.01.2013 (Az. XII ZR 35/11) soll der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung zur Offenlegung von Vertretungsverhältnissen beim Abschluss langfristiger Mietverhältnisse fortgesetzt haben. Wolle ein Gesellschafter eine GbR bei dem Abschluss eines langfristigen Mietvertrages vertreten, soll die Unterschriftsberechtigung bereits durch das Hinzusetzen eines Firmenstempels dokumentiert werden. Für die Einhaltung des Schriftformerfordernisses beim Abschluss langfristiger Mietverhältnisse sei ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 09.04.2013 (Az.: II ZR 273/11) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers Stellung genommen. Die fristlose Kündigung eines Geschäftsführers richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Für die fristlose Kündigung ist dabei erforderlich, dass diese innerhalb von zwei Wochen nach der Kenntnis der für die Kündigung maßgeblichen Gründe erfolgt. Im vorgenannten Urteil soll der BGH ... weiter lesen
Jeder kennt die Firma und fast jeder Haushalt hat mindestens einen Gegenstand dieser Firma im Haus. Doch geht es dieses Mal nicht um elektronische Unterhaltung, sondern um den Bereich alternative Energien. Mit großem Aufgebot und viel "know how" sind die Koreaner in Hamburg angekommen. Korea ist in den letzten Jahren immer weiter in Sachen Technologie vorangeschritten, so dass nicht mehr auf Augenhöhe sondern schon in vielen Bereichen mit Vorsprung gearbeitet werden kann. Der Koreanische Anwalt Peter Kimm, der sich zudem auch auf Alternative Energien spezialisiert hat, vertritt die Belange seiner Landsleute in Hamburg. Neben seinen Tätigkeiten im Handels- und Gesellschaftsrecht verfügt er auch Kenntnisse im ... weiter lesen
1. Einführung zur Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern in der Gründungsphase einer GmbH Im Allgemeinen sind die Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Deutschland nicht persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftbar. Sie haften nur in Höhe ihrer Einlagen in die Gesellschaft. Dies ist einer der Hauptvorteile der Gründung einer GmbH. Diese vollumfängliche Haftungsbeschränkung gilt jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister. Werden bereits in der Gründungsphase Verträge geschlossen, ergeben sich verschiedene Haftungsszenarien. Eine "geplante" GmbH kann grundsätzlich schon vor ihrer Eintragung ins Handelsregister, ja sogar vor notariellem ... weiter lesen