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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Komplementärin einer Publikums-KG könne kein gesellschaftsvertragliches Mehrstimmrecht zustehen, so soll das Landgericht Freiburg in einem Urteil (12 O 133/12) entschieden haben. Im zu entscheidendem Fall sei der Komplementärin einer Publikums-KG, die nicht am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt ist und eine gewinnunabhängige Vergütung erhält, ein Mehrstimmrecht für den Fall eines den Gesellschaftsvertrag abändernden Beschlusses eingeräumt worden sein. Dieses Recht stehe ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Es ist die Frage zu klären, ob die Anspruchsteller in den konkreten Fällen überhaupt etwaige Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen können. In erster Linie sollten sich diese Ansprüche dann auf den Wert der Personengesellschaftsanteile wie z.B. GbR, OHG oder KG oder des einzelkaufmännischen Unternehmens richten, von dessen Nachfolge die Pflichtteilsberechtigten ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Ferner ist zu klären, welcher konkrete Fall der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Essen, Nürnberg und Bremen www.grprainer.com führen aus: Zu Beginn ist es wichtig herauszufinden, ob die Pflichtteilsberechtigten in den jeweiligen Fällen überhaupt Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen können. Diese Ansprüche sollten sich dann in erster Linie auf den Wert der Personengesellschaftsanteile wie z.B. GbR, OHG oder KG oder des einzelkaufmännischen Unternehmens richten, von dessen Nachfolge die Pflichtteilsberechtigten ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Weiterhin sollte geklärt werden, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Gemäß § 25 I HBG wird eine Nachfolgerhaftung nicht schon durch Übernahme eines Handelsgeschäftes unter Fortführung der bloßen Geschäfts- oder Etablissementbezeichnung ausgelöst. Gemäß § 25 I HGB hafte ein Erwerber eines Handelsgeschäfts für alle im Betrieb des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des früheren Geschäftsinhabers, wenn er das Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt. Auch eine entsprechende Anwendung des § 25 I HGB scheidet für ... weiter lesen
1. Klärung der Rechtslage für einen Gesellschafterausschluss nach Vertrag und Gesetz Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine der gängigsten Rechtsformen für den Zusammenschluss von Personen zu einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit. Ein Gesellschafterstreit kann in einer GbR erhebliche Konsequenzen haben und die Geschäftsabläufe sowie das Arbeitsklima nachhaltig negativ beeinflussen. In solchen Situationen kann es notwendig sein, einen unliebsamen Gesellschafter aus der GbR auszuschließen, um weiteren Schaden von der Gesellschaft und für die weiteren Gesellschafter abzuwenden. In diesem Artikel werden die rechtlichen Aspekte beleuchtet, die bei einem solchen Ausschlussverfahren zu beachten sind. Der Ausschluss ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 5. Juli 2012 – III ZR 116/11) hat sich für eine Haftung unter den Voraussetzungen der Firmenfortführung nach § 25 HGB und einer Rechtsscheinhaftung ausgesprochen. Bei fehlerhafter Anlageberatung einer Einzelfirma kann somit eine Haftung durch eine namensgleiche GmbH in Betracht kommen. Maßgeblich für die Beurteilung einer Firmenfortführung ist die Verkehrsanschauung. § 25 HGB regelt die Haftung des Erwerbers in diesen Fällen. Diese soll bestehen, wenn zwar die alte Firma aufgegeben und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Aufsichtsrat fungiert innerhalb der Aktiengesellschaft (AG) als Kontrollorgan und überwacht die Geschäfte des Vorstandes. Doch auch die Beschlüsse des Aufsichtsrates unterliegen einer gewissen Kontrolle und können unter bestimmten Umständen unwirksam sein. Bei Aufsichtsratsbeschlüssen kommen zwei Mängel in Betracht. Ein Inhaltsmangel liegt vor, wenn der Beschluss inhaltlich gegen das Gesetz oder die Satzung verstößt. Von einem Verfahrensmangel spricht man, wenn der Beschluss zwar ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Nach dem Urteil (AZ: II ZR 262/09) soll neben der Erklärung gegenüber dem auszuschließenden Gesellschafter auch eine förmliche Beschlussfassung durch die anderen Gesellschafter notwendig sein, um die Ausschließung eines Mitgesellschafters aus einer Kommanditgesellschaft herbeizuführen. Selbst wenn der Gesellschaftsvertrag Regelungen enthalte, dass der Ausschluss durch Erklärung gegenüber dem jeweiligen Gesellschafter möglich sein solle, könne sich laut dem BGH hieran nichts ändern. Im Handelsgesetzbuch ist die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Vorstand vertritt die Aktiengesellschaft (AG) im Außenverhältnis und gehört neben Aufsichtsrat und Hauptversammlung zu den drei Organen einer AG. Als leitendes Organ obliegen dem Vorstand einige Pflichten, die dem Wohl des Unternehmens dienen. In besonderem Maße muss er darauf achten, dass bei der Ausübung seiner Tätigkeit die Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters gewährleistet wird. Auch im Rahmen etwaiger Haftungsfragen ist dieser ... weiter lesen
1. Wesen der Gesellschaft Eine Gesellschaft im rechtlichen Sinne ist ein Zusammenschluss von Rechtssubjekten in Form einer Personengesellschaft, Kapitalgesellschafter oder Stiftung, zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks . Die Gesellschafter als individuelle Rechtssubjekte bilden in ihrer Gesamtheit das zentrale Organ der Gesellschaft. Sie entscheiden durch Gesellschafterbeschlüsse über das Schicksal der Gesellschaft durch gemeinsame Willensbildung (Beschlussfassung). Dieser Wille ist sodann für die Gesellschafter, Geschäftsführer und die Gesellschaft bindend und umzusetzen. Konsequenterweise birgt diese Willensbildung und Umsetzung innerhalb einer Gesellschaft erhebliches ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 30.04.2014 Stellung zum sog. Abwerbeverbot unter Arbeitgebern und dessen Reichweite genommen (AZ.: I ZR 245/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus: Zunächst führte der BGH aus, dass das Abwerbeverbot grundsätzlich wie das Einstellungsverbot im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) gerichtlich nicht durchsetzbar sei. Ausnahmsweise, so der BGH, sei ein Abwerbeverbot unter Umständen aber anders zu behandeln als ein Einstellungsverbot, nämlich dann, wenn es sich um eine Nebenbestimmung handelt und diese für das besondere ... weiter lesen
Das Jahr 2021 hat den Gesellschaften in Serbien zählige Änderungen gebracht, die alle zusammen einen wichtigen Schritt zur Digitalisierung der Geschäftstätigkeit bilden. Zum Ende dieses transformativen Jahres, kommen auch Pflichten, die mit dem Gesetz über den Archivbau und Archivtätigkeit vorgeschrieben sind (nachfolgend: “Gesetz”), so dass wir im nachfolgenden Text die einzigartige Übersicht der neuen Pflichten, die den Gesellschaften in Verbindung mit der Archivierung auferlegt wurden, darstellen. Das Gesetz führt Begriffe des Archivbaus und des dokumentarischen Materials ein: Der Archivbau als dokumentarisches Material, das dauerhaft aufbewahrt wird, ist das ausgewählte originelle ... weiter lesen