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Bundesfinanzhof, Urteil vom 13.9.2017 (II R 54/15), Urteil vom 13.9.2017 (II R 32/16) und Urteil vom 13.9.2017 (II R 42/16) Schenkungsteuer fällt analog zur Erbschaftsteuer nach § 1 ErbStG beim Erwerb von Todes wegen, der Schenkung unter Lebenden sowie Zweckzuwendungen an. Mithin ist entscheidend, was unter einer Schenkung im Sinne des § 1 ErbStG zu verstehen ist. Dies wird von § 7 ErbStG definiert. Der Grundfall wird zunächst in § 7 Absatz I Nr. 1 ErbStG erläutert, worin es heißt, als Schenkungen unter Lebenden gelten jede freigebige Zuwendung unter Lebenden, soweit der Bedachte durch sie auf Kosten des Zuwendenden bereichert wird. Die Steuerschuld entsteht gem. § 9 ... weiter lesen
Bei einem Verzicht künftiger Erben eines Gesellschafters einer Personengesellschaft mittels Vergleich gegen Geld auf die Geltendmachung der Erbrechte, unterliegt die Abfindungszahlung nach o. a. Urteil als Veräußerungsgewinn der Einkommensteuer. Die Klage würde durch die Vergleichsbeteiligten damit begründet, dass als Vermächtnisnehmer diese nicht am Gewinnfeststellungsverfahren der Personengesellschaft zu beteiligen seien. Dies sieht der BFH anders: Die Abfindung hätten die Beteiligten nicht als Vermächtnis erhalten, weil ein Vermächtnis nur vom Erblasser ausgelobt und nicht im Nachhinein durch Vergleichsvereinbarung geregelt werden könne. Entgegen der Ansicht der Beteiligten ... weiter lesen
Münster (jur). Wer ein Familienheim steuerfrei erben will, muss eventuelle Umbauarbeiten zeitnah in Angriff nehmen und dann einziehen. Lässt sich der Erbe ohne wichtigen Grund mehr als ein halbes Jahr Zeit, kann dagegen nicht mehr von einer steuerbegünstigten „unverzüglichen“ Nutzung ausgegangen werden, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 28. September 2016 entschied (Az.: 3 K 3793/15 Erb). Im Streitfall hatte der verstorbene Vater zwei Söhne. Einer lebt in einer Einrichtung für behinderte Menschen, daher sollte der Andere das frühere Familienheim erhalten, in dem der Vater bis zuletzt gewohnt hatte. Der ... weiter lesen
Mit Urteil vom 22.10.2014 entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass unter Umständen eine abweichende Steuerfestsetzung der Erbschaftssteuer in Betracht kommt, wenn Rentenzahlungen ausfallen (AZ.: II R 4/14). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Das sei bei der Erbschaftssteuer für eine von Todes wegen erworbenen Leibrente der Fall, wenn die jährliche Besteuerung des Jahreswertes gewählt wurde und die Rentenzahlungen wegen der Insolvenz des Verpflichteten ausfallen, so der BFH. Zudem müsse die Antragstellung für die Ablösung der Jahressteuer erst lange nach Beginn des ... weiter lesen
München (jur). Bei Darlehen zwischen Ehepartnern kann der Kreditgeber seine Erträge zumindest nicht immer der günstigen Abgeltungssteuer unterwerfen. Wenn der Darlehensnehmer für den Kredit vom Darlehensgeber finanziell abhängig ist, sind die regulären Sätze der Einkommensteuer anzuwenden, heißt es in einem am Mittwoch, 11. März 2015, veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München (Az.: VIII R 8/14). Im entschiedenen Fall hatte ein Ehemann seiner Frau ein fest verzinsliches Darlehen gewährt. Die Frau wollte damit ein fremd vermietetes Haus kaufen und renovieren lassen. Weil sie keine eigenen Mittel hatte, war sie auf eine Vollfinanzierung angewiesen. ... weiter lesen
München (jur). Rechtsmissbrauch wird steuerlich nicht belohnt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München jedenfalls im Fall einer missbräuchlichen Zwangsversteigerung entschieden. Nach dem am 21. November 2012 veröffentlichten schriftlichen Urteil kann der Eigentümer eine wegen des Missbrauchs fällige Entschädigungszahlung nicht steuermindernd als Werbungskosten geltend machen (Az.: IX R 21/11). Die Kläger hatten 1985 das Erdgeschoss eines Hauses an einen Zahnarzt vermietet. Der Mietzins betrug zunächst 13,50 Mark (6,90 Euro) und durfte höchstens auf 15,38 Mark (7,86 Euro) erhöht werden. Der Mietvertrag entpuppte sich als unwirtschaftlich, war aber frühestens nach ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die Bochumer Staatsanwaltschaft soll eine sich als besonders nützlich erweisende Steuer-CD ausgewertet haben, welche Daten deutscher Kunden der Schweizer Großbank UBS enthalten soll. Mehrere Milliarden Euro sollen angeblich angelegt worden sein. Die mutmaßlichen Steuerhinterzieher sollen hunderte Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Die Fahnder sollen jetzt dabei sein, Steuerbetrugsfälle in Höhe beträchtlicher Summen aufzudecken. Dem Finanzminister zufolge könnte gerade das der Grund dafür sein, dass das ... weiter lesen
Münster (jur). Ein erst von den Erben entdeckter Ölschaden in einem geerbten Haus mindert nicht die Erbschaftsteuer. Eine Minderung komme nur in Betracht, wenn der Schaden bekannt und bereits der Erblasser zur Beseitigung verpflichtet war, wie das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Mittwoch, 1. Juli 2015, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 3 K 900/13 Erb). Der Kläger hatte seinen Onkel zu einem Drittel beerbt. Zum Erbe gehörte ein Zweifamilienhaus, in dem der Onkel selbst gewohnt hatte. Noch zu Lebzeiten hatte der Onkel Heizöl gekauft – allerdings eine Sorte, die nicht zu seiner Heizanlage passte. Die Heizung konnte dieses Öl nicht richtig ansaugen, weshalb es sich ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Der Betrieb bestehender Internetseiten darf auch aus steuerlichen Gründen in andere EU-Staaten verlagert werden. Missbräuchlich ist es nur, wenn durch eine entsprechende Lizenzvergabe der tatsächliche Sitz des Betreibers nur verschleiert werden soll, urteilte am Donnerstag, 17. Dezember 2015, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-419/14). Danach dürfen die Finanzbehörden bei ihren Ermittlungen auch auf Erkenntnisse zurückgreifen, die in einem noch nicht abgeschlossenen Strafverfahren gewonnen wurden, solange die Grundrechte gewahrt werden. Im Streitfall geht es um eine von dem ungarischen Unternehmen WML entwickelte Internetplattform. Dort konnten Models aus ... weiter lesen
I. Einkommensteuer als Jahressteuer Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen einer steuerpflichtigen natürlichen Person erhoben. Als Jahressteuer erfasst die Einkommensteuer sämtliche steuerlich relevanten Vorgänge eines Steuerjahres (sog. Veranlagungszeitraum), über die der Fiskus natürlich eine Auskunft wünscht. So hat der Gesetzgeber eine umfassende Verpflichtung über die §149 AO, §§25, 46 EStG und §56 EStDV geschaffen, woraus sich ergibt, wer für den jeweiligen Veranlagungszeitraum zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist. II. Maßgebliche Normen für die Pflicht zur Abgabe der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Vermehrt sollen sich Anleger in der Vergangenheit Investitionen in Medienfonds zugewandt haben. Bei Medienfonds handelt es sich in der Regel um geschlossene Fonds. Beteiligte Anleger sollten dann anscheinend an den Ergebnissen der durch die Medienfonds finanzierten Filme beteiligt werden. Zum Zwecke der Kundengewinnung solle wohl zum Zeitpunkt der Zeichnung damit geworben worden sein, dass erhebliche Steuervorteile für Anleger bestünden. Es soll sich allerdings in der Folge alsbald herausgestellt haben, dass die ... weiter lesen
Hamburg (jur). Künftige Zahlungsverpflichtungen von Unternehmen werden derzeit möglicherweise steuerlich zu niedrig bewertet, was zu überhöhten Steuern führen würde. Wegen „schwerwiegender verfassungsrechtlicher Zweifel“ setzte das Finanzgericht (FG) Hamburg mit einem am Mittwoch, 6. Februar 2019, bekanntgegebenen Eilbeschluss den Vollzug eines Steuerbescheides vorläufig aus. (Az.: 2 V 112/18). Geklagt hatte ein Handelsunternehmen für Orientteppiche. Gegenüber einem Geschäftspartner hatte es Zahlungsverpflichtungen, die teilweise erst nach mehr als einem Jahr fällig wurden. Laut Gesetz sind Verbindlichkeiten, die am Bilanzstichtag erst nach mehr als ... weiter lesen