Mit Urteil vom 21.11.2013 konkretisierte das Oberlandesgericht (OLG) Bremen die Anforderungen, die an die Annahme einer Beschaffenheitsvereinbarung beim Verkauf eines Grundstücks zu stellen sind (AZ.: 3 U 23/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Fragt ein Grundstückskäufer erst kurz vor der Auflassung allgemein nach der Richtigkeit der Angaben im Maklerexposé, kann der Antwort der Verkäuferin laut OLG keine Bindungswirkung beigemessen werden, also keine Beschaffenheitsvereinbarung angenommen werden.
Das Gericht sieht auch kein arglistiges Handeln darin, dass die ... weiter lesen