Mit dem Gesetz über Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über das Verfahren der Registrierung in der Agentur für Wirtschaftsregister ist, unter anderem, vorgesehen, dass ab Hälfte Mai 2023 die Bestimmung angewandt wird, die die elektronische Form der Gründung als die einzige mögliche Weise der Gründung der Gesellschaften vorsehen.
Also, beginnend vom 17. Mai dieses Jahres, wird Agentur für Unternehmensregister (nachfolgend: APR) die Anmeldungen zur Gründung der Gesellschaft ausschließlich in elektronischer Form annehmen. Das bedeutet, dass sich in der neu entstandenen Situation auch ausländische Staatsbürger anzupassen haben, die beabsichtigen eine Gesellschaft in Serbien zu gründen, unabhängig ... weiter lesen