Sebastian Jäkel Kefersteinstraße 20, 21335 LüneburgDas deutsche Hochschulrecht ist Bestandteil des öffentlichen Rechts. Es gehört zum besonderen Verwaltungsrecht, sodass die Verwaltungsbehörde für das Hochschulrecht zuständig ist. Genau wie beim Schulrecht, ist das Hochschulrecht Angelegenheit der einzelnen Bundesländer, sodass Unterschiede innerhalb Deutschlands vorhanden sein können.
Das gesamte Hochschulrecht entscheidet eigenständig über die Organisation einer Fakultät bzw. Universität. Als Beispiel gelten die Hochschulpräsidenten als Vorgesetzen der Professoren und haben die Kompetenz, über die Berufung oder Abberufung der angestellten Professoren zu entscheiden. Des Weiteren gehört zur Organisation, die Zuständigkeit für die Genehmigung von Prüfungsordnungen. Das Hochschulrecht führt insgesamt zur kompletten Autonomie der Hochschule.
Es regelt die vollständigen Zulassungsvoraussetzungen für die kommenden Studenten. Genau in diesem Bereich treten mehrfach rechtliche Probleme auf, denn häufig ist die Kapazität der Universität ausgelastet, obwohl zahlreiche Studenten auf einen Studienplatz warten. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit für die Studienplatzanwärter, den gewünschten Studienplatz gerichtlich einzuklagen. In einem solchem Fall ist es zu empfehlen, einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der in diesem Rechtsgebiet das nötige Fachwissen besitzt.